INTER ZAK V 2, ZHN100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
INTER ZAK V 2, ZHN100 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif INTER ZAK V 2, ZHN100 AW der INTER Krankenversicherung kombiniert Premium-Leistungen mit moderater Kostenverantwortung: GOÄ-Erstattung über Höchstsätze in ambulanter und stationärer Versorgung, 550 Euro jährlicher Selbstbehalt, Einbettzimmer bei Krankenhausaufenthalten, Privatarztbehandlung und eine breit aufgestellte Zahnversorgung mit 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz machen diesen Tarif attraktiv für Versicherte, die umfassende Leistungen mit überschaubarem Kostenrisiko schätzen.
In diesem geschlossenen Bestandstarif der alten Welt ist die Risikogemeinschaft über die Jahre kleiner geworden, was sich in der Beitragsentwicklung zunehmend bemerkbar macht. Gleichzeitig eröffnet genau dieser Status Bestandsversicherten ein Optimierungspotenzial: Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der INTER bietet vielen Versicherten die Chance, durch einen Wechsel in einen moderneren, aktiveren Tarif Beiträge zu sparen, häufig ohne nennenswerte Leistungseinbußen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret auf, welche Alternativen zum INTER PKV-Tarif für Ihre persönliche Situation passen.
Basismerkmale
ZAK V 2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
ZAK V 2: Erstattet werden
- max. 310,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
ZAK V 2: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ZAK V 2: Geschlossener Hilfsmittelkatalog: Hörhilfen, Arm- und Beinprothesen, Krankenfahrstuhl bis 1.030,-EUR Rechnungsbetrag, orthopädische Schuheinlagen, Sprechhilfen, Orthesen und Korsette, Liegeschalen, Geh- und Stützapparate, Bruchband, Strümpfe, Leibbinde, Einlagen, Mehrkosten für Schuhe bis 520,-EUR Rechnungsbetrag, Inhalationsgeräte, Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte.
Nach vorheriger Zusage Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren, Beatmungs- und Schlafapnoegeräte, Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore, Antidecubitus-Systeme, Absauggeräte und CoaguCheck-Geräte.
ZAK V 2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
ZAK V 2: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ZAK V 2: Ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach den gesetzlich eingeführten Programmen. Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten (z.B. Diabetes, Krebs, Tuberkulose) ohne Altersgrenzen.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
ZAK V 2: Privatarztbehandlung.
ZAK V 2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
ZAK V 2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZHN100: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
ZHN100: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 100% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
ZHN100: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.300,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
ZHN100: Bei Zahnersatz über 2.600,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 40% der Leistung.




