INTER ZAK V 2, ZHN90 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
INTER ZAK V 2, ZHN90 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif ZAK V 2, ZHN90 AW der INTER Krankenversicherung AG richtet sich an Bestandskunden, die eine Premium-Ausstattung mit deutlich erweiterten Erstattungsmöglichkeiten suchen. Mit GOÄ-Sätzen über den Höchstsätzen sowohl ambulant als auch stationär, Einbettzimmer, Privatarztbehandlung, Chefarztbehandlung und einer Zahnabsicherung (90% Zahnbehandlung, 70% Zahnersatz) kombiniert dieser Tarif komfortable Leistungen. Der Selbstbehalt von 550 EUR jährlich hält die Kostenbeteiligung moderat.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet Bestandskunden der INTER eine attraktive Möglichkeit, von geschlossenen älteren Tarifen wie diesem zu moderneren Alternativen zu wechseln. Häufig lassen sich die Altersrückstellungen anrechnen, und in vielen Fällen sind bessere Prämienkonditionen bei ähnlichen oder sogar verbesserten Leistungen verfügbar. Da die Risikogemeinschaft geschlossener Tarife tendenziell schrumpft, steigen die Beitragssätze statistisch stärker - ein Grund mehr, rechtzeitig zu prüfen, welche Optimierungspotenziale bestehen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret auf, welche INTER PKV-Tarife für Ihre persönliche Situation die beste Wahl sind.
Basismerkmale
ZAK V 2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
ZAK V 2: Erstattet werden
- max. 310,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
ZAK V 2: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ZAK V 2: Geschlossener Hilfsmittelkatalog: Hörhilfen, Arm- und Beinprothesen, Krankenfahrstuhl bis 1.030,-EUR Rechnungsbetrag, orthopädische Schuheinlagen, Sprechhilfen, Orthesen und Korsette, Liegeschalen, Geh- und Stützapparate, Bruchband, Strümpfe, Leibbinde, Einlagen, Mehrkosten für Schuhe bis 520,-EUR Rechnungsbetrag, Inhalationsgeräte, Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte.
Nach vorheriger Zusage Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren, Beatmungs- und Schlafapnoegeräte, Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore, Antidecubitus-Systeme, Absauggeräte und CoaguCheck-Geräte.
ZAK V 2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
ZAK V 2: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ZAK V 2: Ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach den gesetzlich eingeführten Programmen. Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten (z.B. Diabetes, Krebs, Tuberkulose) ohne Altersgrenzen.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
ZAK V 2: Privatarztbehandlung.
ZAK V 2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
ZAK V 2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZHN90: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
ZHN90: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
ZHN90: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.300,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
ZHN90: Bei Zahnersatz über 2.600,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




