Inter
PKV-Anbieter Inter
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

INTER ZAK V 2, ZHN90 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif ZAK V 2, ZHN90 AW der INTER Krankenversicherung AG richtet sich an Bestandskunden, die eine Premium-Ausstattung mit deutlich erweiterten Erstattungsmöglichkeiten suchen. Mit GOÄ-Sätzen über den Höchstsätzen sowohl ambulant als auch stationär, Einbettzimmer, Privatarztbehandlung, Chefarztbehandlung und einer Zahnabsicherung (90% Zahnbehandlung, 70% Zahnersatz) kombiniert dieser Tarif komfortable Leistungen. Der Selbstbehalt von 550 EUR jährlich hält die Kostenbeteiligung moderat.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet Bestandskunden der INTER eine attraktive Möglichkeit, von geschlossenen älteren Tarifen wie diesem zu moderneren Alternativen zu wechseln. Häufig lassen sich die Altersrückstellungen anrechnen, und in vielen Fällen sind bessere Prämienkonditionen bei ähnlichen oder sogar verbesserten Leistungen verfügbar. Da die Risikogemeinschaft geschlossener Tarife tendenziell schrumpft, steigen die Beitragssätze statistisch stärker - ein Grund mehr, rechtzeitig zu prüfen, welche Optimierungspotenziale bestehen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret auf, welche INTER PKV-Tarife für Ihre persönliche Situation die beste Wahl sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

ZAK V 2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

ZAK V 2: Erstattet werden

  • max. 310,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

ZAK V 2: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

ZAK V 2: Geschlossener Hilfsmittelkatalog: Hörhilfen, Arm- und Beinprothesen, Krankenfahrstuhl bis 1.030,-EUR Rechnungsbetrag, orthopädische Schuheinlagen, Sprechhilfen, Orthesen und Korsette, Liegeschalen, Geh- und Stützapparate, Bruchband, Strümpfe, Leibbinde, Einlagen, Mehrkosten für Schuhe bis 520,-EUR Rechnungsbetrag, Inhalationsgeräte, Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte.

Nach vorheriger Zusage Sauerstoffgeräte und Sauerstoffkonzentratoren, Beatmungs- und Schlafapnoegeräte, Atmungs- und Herzüberwachungsmonitore, Antidecubitus-Systeme, Absauggeräte und CoaguCheck-Geräte.

Ärztliche Behandlung

ZAK V 2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

ZAK V 2: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

ZAK V 2: Ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach den gesetzlich eingeführten Programmen. Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten (z.B. Diabetes, Krebs, Tuberkulose) ohne Altersgrenzen.

Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

ZAK V 2: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

ZAK V 2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

ZAK V 2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZHN90: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

ZHN90: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

ZHN90: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.300,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZHN90: Bei Zahnersatz über 2.600,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele Inter-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Bisex-Tarif bei der INTER?

Der ZAK V 2, ZHN90 AW ist ein geschlossener Tarif - das heißt, neue externe Versicherte werden nicht mehr aufgenommen. Allerdings können bestehende INTER-Versicherte über den Weg des internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln und von seinen Leistungen profitieren. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt tendenziell zu überdurchschnittlich hohen Beitragssteigerungen, insbesondere bei älteren und geschlossenen Bestandstarifen wie diesem. Ein Wechsel in einen offenen oder jüngeren Tarif kann dieser Dynamik entgegenwirken.

Ältere Tarife wie der ZAK V 2 werden oft nicht mehr aktiv bewirtschaftet und fallen aus dem öffentlichen Fokus. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über alle INTER-Tarife - auch geschlossene Tarife - und kann Ihnen zeigen, welche Alternativen konkret verfügbar sind und zu Ihrer individuellen Situation passen.

Tarifwechsel im ZAK V 2, ZHN90 AW: Was ist möglich?

Als INTER-Versicherte haben Sie das Recht zum internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der INTER. Das bedeutet: Sie wechseln zu einem anderen INTER-Tarif, nicht zu einer anderen Versicherungsgesellschaft. In vielen Fällen werden die Altersrückstellungen bei einem Tarifwechsel angerechnet, was Ihre Prämie senkt. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang die Altersrückstellungen übernommen werden, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft für Sie konkret, welche Wechselmöglichkeiten im Einzelfall realistisch sind und wie viel Ersparnis oder Leistungsverbesserung möglich ist. Jetzt anmelden und erfahren Sie von unserem Experten, welche Optionen für Sie verfügbar sind.

Beitragserhöhung im ZAK V 2, ZHN90 AW - Wechselchance nutzen

Geschlossene Tarife wie der ZAK V 2 sind besonders anfällig für deutliche Beitragserhöhungen. Die Ursache liegt in der schrumpfenden und überalternden Risikogemeinschaft: Weniger neue, junge Versicherte treten ein, während die Altersstruktur steigt und damit die medizinischen Kosten pro Kopf wachsen. Hinzu kommen allgemeine Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und niedrigere Kapitalerträge aus den Alterungsrückstellungen.

Ein Tarifwechsel in einen offenen oder jüngeren Tarif mit besserer Altersverteilung kann diese Dynamik durchbrechen und häufig zu niedrigeren Beitragsentwicklungen führen. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt Ihnen die Preisentwicklung in Ihrer Situation. Ob und wie viel Sie durch einen Wechsel sparen können, erfahren Sie in <strong>unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse</strong> - mit konkreten Szenarien für Ihren Einzelfall.

Häufige Fragen zum INTER ZAK V 2, ZHN90 AW

Der Tarif bietet eine umfangreiche Premium-Ausstattung: GOÄ über Höchstsatz ambulant und stationär, Einbettzimmer, Privatarztbehandlung und Chefarzt, 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen bis 310 EUR alle 2 Jahre, Zahnbehandlung zu 90%, Zahnersatz zu 70%, Kieferorthopädie zu 90%, geschlossener Hilfsmittelkatalog mit Hörhilfen, Prothesen, Rollstühlen bis 1.030 EUR, Schuhzuschüsse bis 520 EUR, Selbstbehalt 550 EUR jährlich. Naturheilverfahren werden bis zur Höhe der Schulmedizin-Kosten mitversichert. Vorsorgeuntersuchungen und staatlich empfohlene Impfungen sind enthalten.
Es ist ein geschlossener Tarif - neue externe Versicherte werden nicht mehr aufgenommen. Die Risikogemeinschaft schrumpft dadurch kontinuierlich, was zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt. Für Bestandskunden der INTER bleibt ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG aber möglich, um zu moderneren Tarifen mit besserer Altersverteilung zu wechseln und von stabileren Beitragsentwicklungen zu profitieren.
Der Selbstbehalt beträgt 550 EUR pro Versicherungsjahr. Er gilt für alle Bereiche - ambulante Behandlung, stationäre Behandlung und Zahnersatz. Vorsorgeleistungen und Impfungen fallen unter die Selbstbeteiligung. Mit 550 EUR liegt dieser Tarif im Standard-Segment und ist deutlich höher als Tarife mit 0 oder 200 EUR SB, aber moderater als Varianten mit hohem Selbstbehalt über 1.000 EUR.
Ja, als INTER-Versicherte haben Sie das Recht zum internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Das heißt: Sie wechseln zu einem anderen INTER-Tarif, nicht zu einer anderen Versicherungsgesellschaft. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie die Altersrückstellungen angerechnet werden, hängt vom Einzelfall ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihre konkreten Wechselmöglichkeiten. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihren persönlichen Umständen ab: Ihrem Alter, Gesundheitszustand, aktuellem Versicherungsumfang und verfügbaren Alternativen bei der INTER. Geschlossene Tarife wie dieser ZAK V 2 sind anfällig für überdurchschnittliche Beitragserhöhungen wegen der schrumpfenden Risikogemeinschaft. Wenn Sie einen moderneren, offenen INTER-Tarif mit gleichwertiger oder besserer Ausstattung zu niedrigerem Beitrag bekommen könnten, ist ein Wechsel oft lohnenswert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Tarifierung und zeigt Ihnen die realistische Ersparnis oder Leistungsverbesserung auf.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert