INTER ZAK V 2 U, ZAZ U: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
INTER ZAK V 2 U, ZAZ U im Überblick
Ein offener Unisex-Tarif der INTER mit anspruchsvollem Leistungsprofil: Der ZAK V 2 U und sein Dentaltarif ZAZ U verbinden GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus mit Einbettzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus, einem Selbstbehalt von 550 EUR sowie erheblichem Zahnschutz (Zahnbehandlung 100%, Zahnersatz 80%, Kieferorthopädie 100%). Mit 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, erweiterter Sehhilfenunterstützung (bis 310 EUR für Gläser und Kontaktlinsen, bis 1.000 EUR für Laseroperation) und offenem Hilfsmittelkatalog positioniert sich dieser Tarif als Premium-Variante für Versicherte, die höherwertige Leistungen mit moderater Selbstbeteiligung verbinden möchten.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der INTER zu einem alternativen Tarif kann für bestehende Versicherte eine Lösung sein, wenn die aktuelle Prämie belastet oder leistungsbezogene Optimierungen angestrebt werden. Da dieser Tarif offen ist und in aktives Bestandsmanagement eingebunden wird, profitiert die Risikogemeinschaft von einer stabilen Altersstruktur und einer tendenziell moderaten Beitragsentwicklung - ein Vorteil gegenüber geschlossenen Altbeständen, der sich langfristig in den Prämien abzeichnen kann.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob für Ihren INTER PKV-Tarif ein rentabler Wechsel infrage kommt und welche Alternativen zu besseren Bedingungen verfügbar sind.
Basismerkmale
ZAK V 2 U: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
ZAK V 2 U: Erstattet werden max.
- 310,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen pro Auge. Erneuter Anspruch nach 5 Jahren.
ZAK V 2 U: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ZAK V 2 U: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel max. 300,-EUR kostet oder
- ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
- nach vorheriger Zusage.
Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 520,-EUR Rechnungsbetrag für orthopädische Schuhe.
Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal pro Kalenderjahr erstattet.
ZAK V 2 U: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
ZAK V 2 U: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
ZAK V 2 U: Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten (z.B. Diabetes, Krebs).
Staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen und Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Reiseimpfungen gegen Hepatitis A und B, Typhus, Malaria, Gelbfieber, Cholera und Zeckenbiss.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
ZAK V 2 U: Privatarztbehandlung.
ZAK V 2 U: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
ZAK V 2 U: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZAZ U: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
ZAZ U: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 100% erstattet
- Professionelle Zahnreinigung wird zweimal pro Kalenderjahr erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
ZAZ U: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr.
ZAZ U: Bei Zahnersatz über 2.600,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 40% der Leistung.




