LKH 100, 200, 192 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: LKH 100, 200, 192 AW
Die Landeskrankenhilfe V.V.a.G. positioniert ihren geschlossenen Bisex-Tarif 100, 200, 192 AW als Krankenversicherung ohne Selbstbehalt mit attraktiven Leistungsmerkmalen der älteren Tarifgeneration. Mit bis zu 3,5-fachen GOÄ-Höchstsätzen in der ambulanten und stationären Versorgung, Einbettzimmer, Privatarztbehandlung und 100% Zahnbehandlung kombiniert dieser Tarif Vollversorgung ohne eigene Kostenbeteiligung bei Arztbesuchen.
Der geschlossene Status dieser Alte-Welt-Tarifreihe führt zu einer schrumpfenden Versichertenbasis, was historisch mit höheren Beitragssteigerungen verbunden ist als in offenen Versichertengruppen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem modernen Tarif kann vielen bestehenden LKH-Versicherten Beitragsersparnis ohne Gesundheitsprüfung bieten, wobei Altersrückstellungen in vielen Fällen vollständig mitgenommen werden können.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse wird von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm durchgeführt und zeigt auf, welche Tarifoptionen für Ihren LKH PKV-Tarif wirtschaftlich sinnvoll sind.
Basismerkmale
100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
100: 110,-EUR Rechnungsbetrag für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal im Kalenderjahr.
100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog (je Hilfsmittel einmal pro Jahr): Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl 800,-EUR, Prothesen, Geh- und Stützapparate, Bruchband, Binden, Strümpfe, Einlagen, Schuhe (Selbstbeteiligung 100,-EUR).
100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen werden nicht erstattet.
Stationäre Leistungen
200: Privatarztbehandlung.
200: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
200: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
100, 192: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
100+192: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung: allgemeine, konservierende und operative Leistungen, Prophylaxe, Arzneimittel, Röntgenleistungen, Behandlung von Mund- und Kiefererkrankungen und Parodontosebehandlung
- 70% bis 15.000,-EUR Rechnungsbetrag für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate und Reparaturen) und Kieferorthopädie, darüber 50%.
100: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
192: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
- 15.000,-EUR jährlich ab dem 4.Kalenderjahr.
100, 192: Nicht erforderlich.



