LKH 100, 200, 192 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
LKH 100, 200, 192 NW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif LKH 100, 200, 192 NW der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. gehört zur neuen Welt und positioniert sich als Premium-Tarif mit vollständiger Kostenerstattung ohne Selbstbehalt. Ambulante und stationäre Leistungen werden bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische) erstattet, stationär mit Privatarztbehandlung und Einbettzimmer. Die Zahnersatzdeckung beträgt 70% bis 15.000 Euro Rechnungsbetrag jährlich; darüber 50%.
Geschlossene Tarife wie dieser profitieren nicht mehr von Neuzugängen, weshalb die Risikogemeinschaft altert und die Beitragsdynamik verschärft wird. Das macht einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der LKH besonders interessant: In vielen Fällen lassen sich Beiträge senken, ohne dass Versicherte auf Leistungsqualität verzichten müssen. Altersrückstellungen können häufig mitgenommen werden, wenn auch eine erneute Gesundheitsprüfung nicht auszuschließen ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, ob für Sie als Tarifversicherter bei dem LKH PKV-Tarif ein optimiertes Profil zur Verfügung steht: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihr Einsparpotenzial.
Basismerkmale
100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
100: 110,-EUR Rechnungsbetrag für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal im Kalenderjahr.
100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog (je Hilfsmittel einmal pro Jahr): Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl 800,-EUR, Prothesen, Geh- und Stützapparate, Bruchband, Binden, Strümpfe, Einlagen, Schuhe (Selbstbeteiligung 100,-EUR).
100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Malaria-Prophylaxe und Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
200: Privatarztbehandlung.
200: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
200: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
100, 192: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
100+192: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung: allgemeine, konservierende und operative Leistungen, Prophylaxe, Arzneimittel, Röntgenleistungen, Behandlung von Mund- und Kiefererkrankungen und Parodontosebehandlung
- 70% bis 15.000,-EUR Rechnungsbetrag für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate und Reparaturen) und Kieferorthopädie, darüber 50%.
100: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
192: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
- 15.000,-EUR jährlich ab dem 4.Kalenderjahr.
100, 192: Nicht erforderlich.



