LKH
PKV-Anbieter LKH
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Unbegrenzt

LKH 100, 200, 192 NW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif LKH 100, 200, 192 NW der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. gehört zur neuen Welt und positioniert sich als Premium-Tarif mit vollständiger Kostenerstattung ohne Selbstbehalt. Ambulante und stationäre Leistungen werden bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische) erstattet, stationär mit Privatarztbehandlung und Einbettzimmer. Die Zahnersatzdeckung beträgt 70% bis 15.000 Euro Rechnungsbetrag jährlich; darüber 50%.

Geschlossene Tarife wie dieser profitieren nicht mehr von Neuzugängen, weshalb die Risikogemeinschaft altert und die Beitragsdynamik verschärft wird. Das macht einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der LKH besonders interessant: In vielen Fällen lassen sich Beiträge senken, ohne dass Versicherte auf Leistungsqualität verzichten müssen. Altersrückstellungen können häufig mitgenommen werden, wenn auch eine erneute Gesundheitsprüfung nicht auszuschließen ist.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, ob für Sie als Tarifversicherter bei dem LKH PKV-Tarif ein optimiertes Profil zur Verfügung steht: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihr Einsparpotenzial.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

100: 110,-EUR Rechnungsbetrag für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal im Kalenderjahr.

Psychotherapie

100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog (je Hilfsmittel einmal pro Jahr): Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl 800,-EUR, Prothesen, Geh- und Stützapparate, Bruchband, Binden, Strümpfe, Einlagen, Schuhe (Selbstbeteiligung 100,-EUR).

Ärztliche Behandlung

100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Vorsorgeuntersuchung

100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht erstattet werden Malaria-Prophylaxe und Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

200: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

200: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

200: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

100, 192: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

100+192: Erstattet werden

  • 100% für Zahnbehandlung: allgemeine, konservierende und operative Leistungen, Prophylaxe, Arzneimittel, Röntgenleistungen, Behandlung von Mund- und Kiefererkrankungen und Parodontosebehandlung
  • 70% bis 15.000,-EUR Rechnungsbetrag für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate und Reparaturen) und Kieferorthopädie, darüber 50%.
Summenbegrenzung

100: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.

192: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
  • 15.000,-EUR jährlich ab dem 4.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

100, 192: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im LKH: 100, 200, 192 NW versichert?
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Viele LKH-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für den LKH-Tarif?

Der LKH 100, 200, 192 NW ist für externe Neukundinnen und Neukunden nicht mehr verfügbar, aber bestehende Versicherte der LKH können im Rahmen eines internen Tarifwechsels gemäß §204 VVG weiterhin in diesen Tarif wechseln. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt zu einer ungünstigeren Altersstruktur, was Beitragserhöhungen beschleunigt. Geschlossene Tarife der neuen Welt sind in dieser Konstellation besonders anfällig für Prämiensprünge, da keine Quersubventionierung durch jüngere Neuzugänge stattfindet.

Weniger bekannt ist, dass ältere Bestands-Tarife wie dieser oft nicht mehr prominent kommuniziert oder öffentlich gelistet werden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassenden Überblick auf geschlossene Tarife und kann gezielt prüfen, welche offenen oder neueren Alternativen bei der LKH gleichwertige Leistungen zu besseren Beiträgen bieten.

Tarifwechsel bei der LKH: Ihre Chancen unter §204 VVG

Ein Tarifwechsel zu einem anderen Tarif derselben Versicherung erfolgt nach §204 VVG ohne externe Versichererwechsel. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen ganz oder teilweise mitgenommen werden, und die Beitragslast sinkt deutlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Lassen Sie uns Ihre Situation analysieren: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm wird prüfen, welche Tarife der LKH für Sie persönlich sinnvoll sind. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie konkrete Wechseloptionen und Einsparpotenziale - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhungen im LKH 100, 200, 192 NW: Tarifwechsel prüfen

Geschlossene Neue-Welt-Tarife wie der LKH 100, 200, 192 NW sind wegen ihrer schrumpfenden Versichertengemeinschaft und des steigenden Altersdurchschnitts anfällig für überdurchschnittliche Beitragserhöhungen. Obwohl der Tarif ohne Selbstbehalt und mit Höchstsatz-Erstattung großzügig ist, wird die Beitragssteigerung oft nicht durch die Leistungen gerechtfertigt, sondern durch die ungünstige Altersstruktur des Kollektivs getrieben.

Der §204 VVG-Tarifwechsel ist der klassische Ausweg: Versicherte bei der LKH können zu einem anderen, oft offeneren oder jüngeren Tarif der gleichen Gesellschaft wechseln und dadurch die Beitragsentwicklung stabilisieren. Unseren Beitragserhöhungs-Chart können Sie durchsehen, um die Häufigkeit und Höhe der Kostensteigerungen bei diesem Tarif zu verfolgen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse zeigen wir Ihnen konkret, welche Wechsel-Alternativen verfügbar sind - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum LKH 100, 200, 192 NW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Behandlung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Psychotherapie wird ohne Sitzungsbegrenzung erstattet. Sehhilfen kosten 110 Euro pro Kalenderjahr. Stationär erhalten Sie Privatarztbehandlung im Einbettzimmer mit gleichen GOÄ-Sätzen. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 70% bis 15.000 Euro jährlich, danach zu 50%. Zahnersatz ist in den ersten drei Jahren auf 3.000 Euro jährlich begrenzt.
Der Tarif ist geschlossen: Neue externe Kunden werden nicht mehr aufgenommen. Für Bestandsversicherte der LKH bleibt ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG möglich. Die geschlossene Risikogemeinschaft überaltert kontinuierlich, was bedeutet, dass Beitragserhöhungen stärker ausfallen als in offenen Tarifen mit aktiver Neukundenakquisition. Das macht diesen Tarif für Kostenkontrolle zunehmend ungünstiger.
Der Selbstbehalt beträgt 0 Euro. Das ist eine sehr großzügige Ausstattung: Sie zahlen keinerlei Eigenanteil, die LKH trägt 100% der Kosten bis zu den Höchstsätzen. Diese vollständige Kostenübernahme ist ein Merkmal von Premium-Tarifen und positioniert den LKH 100, 200, 192 NW im höchsten Leistungssegment.
Ja, ein Tarifwechsel ist nach §204 VVG innerhalb der LKH möglich. Häufig stehen günstigere Tarife mit gleichwertigen oder ähnlichen Leistungen zur Verfügung, sodass Sie Beiträge sparen können. In vielen Fällen werden Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert die konkrete Antwort für Ihre Situation.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und der verfügbaren Alternative ab. Für Versicherte, die von den Höchstsatz-Erstattungen und dem Null-Selbstbehalt bisher kaum profitiert haben, kann ein Wechsel zu einem Tarif mit moderatem Selbstbehalt und Standard-Sätzen erhebliche Ersparnisse bringen. Besonders bei Bestandsversicherten, die älter als 55 Jahre sind, können die Beitragseinsparungen durch einen Wechsel bedeutsam sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm wird Ihre individuelle Situation analysieren und aufzeigen, ob sich ein Tarifwechsel für Sie lohnt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert