LKH 100, 200, 193 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
LKH 100, 200, 193 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif LKH 100, 200, 193 AW der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. gehört zur älteren Tarifgeneration und kombiniert Premiumleistungen mit vollständiger Kostendeckung im ambulanten und stationären Bereich. Mit einem Selbstbehalt von 0 Euro, GOÄ-Höchstsätzen bis zum 3,5-fachen und Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung richtet sich dieser Tarif an Versicherte, die umfassende Abdeckung ohne Eigenanteil suchen. Hinzu kommen 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz bis 15.000 EUR Rechnungsbetrag, unbegrenzte Psychotherapie und Sehhilfen bis 110 EUR jährlich.
Das Tarifkollektiv schrumpft wie bei geschlossenen Produkten üblich durch fehlende Neuzugänge, weshalb Beitragserhöhungen in solchen Tarifen tendenziell stärker ausfallen als in offenen Risikogemeinschaften. Allerdings bietet der interne Tarifwechsel nach §204 VVG eine Möglichkeit, innerhalb der LKH zu einem günstigeren Tarif zu wechseln; in vielen Fällen können dabei Altersrückstellungen erhalten bleiben und gleichwertige oder bessere Leistungen gesichert werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, welche Wechseloptionen für Ihren LKH PKV-Tarif sinnvoll sind und wie Sie Ihre Prämie optimieren können.
Basismerkmale
100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
100: 110,-EUR Rechnungsbetrag für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal im Kalenderjahr.
100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog (je Hilfsmittel einmal pro Jahr): Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl 800,-EUR, Prothesen, Geh- und Stützapparate, Bruchband, Binden, Strümpfe, Einlagen, Schuhe (Selbstbeteiligung 100,-EUR).
100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen werden nicht erstattet.
Stationäre Leistungen
200: Privatarztbehandlung.
200: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
200: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
100, 193: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
100+193: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung: allgemeine, konservierende und operative Leistungen, Prophylaxe, Arzneimittel, Röntgenleistungen, Behandlung von Mund- und Kiefererkrankungen und Parodontosebehandlung
- 80% bis 15.000,-EUR Rechnungsbetrag für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate und Reparaturen) und Kieferorthopädie, darüber 50%.
100: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
193: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
- 15.000,-EUR jährlich ab dem 4.Kalenderjahr.
100, 193: Nicht erforderlich.



