LKH
PKV-Anbieter LKH
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Unbegrenzt

LKH 100, 200, 193 NW: Übersicht und Status

Der LKH 100, 200, 193 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Neuen Welt ohne Selbstbehalt. Als Bestandstarif bietet er ambulante und stationäre Behandlungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz), Privatarztbehandlung mit Einbettzimmer, umfangreiche Zahnversorgung mit 80% Erstattung für Zahnersatz bis 15.000 EUR jährlich und 100% Erstattung für Zahnbehandlung. Psychotherapie-Sitzungen unterliegen keiner Begrenzung, Sehhilfen werden mit 110 EUR jährlich erstattet, und alternative Heilmethoden sind in Schulmedizin-Umfang versichert.

Als geschlossener Tarif ist der LKH 100, 200, 193 NW keine Option für externe Neukunden, doch bestehende Versicherte der LKH können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in solche etablierten Tarife wechseln. Geschlossene Tarife wie dieser profitieren langfristig von ihrer bekannten, älteren Struktur, erleben jedoch tendenziell eine schrumpfende Risikogemeinschaft, die zu höheren Beitragsdynamiken führen kann. Ein Tarifwechsel innerhalb der LKH kann in vielen Fällen Beiträge senken oder gleichwertige Leistungen zu besseren Konditionen bieten.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt auf, welche LKH PKV-Tarif-Alternativen für Ihre persönliche Situation verfügbar und sinnvoll sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

100: 110,-EUR Rechnungsbetrag für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal im Kalenderjahr.

Psychotherapie

100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog (je Hilfsmittel einmal pro Jahr): Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl 800,-EUR, Prothesen, Geh- und Stützapparate, Bruchband, Binden, Strümpfe, Einlagen, Schuhe (Selbstbeteiligung 100,-EUR).

Ärztliche Behandlung

100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Vorsorgeuntersuchung

100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht erstattet werden Malaria-Prophylaxe und Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

200: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

200: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

200: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

100, 193: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

100+193: Erstattet werden

  • 100% für Zahnbehandlung: allgemeine, konservierende und operative Leistungen, Prophylaxe, Arzneimittel, Röntgenleistungen, Behandlung von Mund- und Kiefererkrankungen und Parodontosebehandlung
  • 80% bis 15.000,-EUR Rechnungsbetrag für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate und Reparaturen) und Kieferorthopädie, darüber 50%.
Summenbegrenzung

100: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.

193: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
  • 15.000,-EUR jährlich ab dem 4.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

100, 193: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im LKH: 100, 200, 193 NW versichert?
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Viele LKH-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Status: Was bedeutet das für den LKH 100, 200, 193 NW?

Der LKH 100, 200, 193 NW ist nicht mehr für externe Versicherungsnehmer zugänglich; nur Bestandskunden der LKH können diesen Tarif im Rahmen eines internen Tarifwechsels nutzen. Geschlossene Tarife sind typischerweise älter und wurden nicht aktiv am Markt beworben. Weil die Risikogemeinschaft nicht durch Neumitglieder aufgefrischt wird, altert das Kollektiv kontinuierlich, was die Beitragsentwicklung unter Druck setzt und häufig zu überdurchschnittlichen Prämienerhöhungen führt. Für bestehende Versicherte dieses Tarifs ist ein Wechsel zu einem offenen oder neueren Tarifangebot innerhalb der LKH daher strategisch relevant.

Ältere geschlossene Tarife werden von Versicherern oft nicht mehr im öffentlichen Angebot gelistet und sind schwer zugänglich. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick dieser Alttarife und kann gezielt beurteilen, ob und in welchen offenen oder moderneren Tarif ein Wechsel für Sie sinnvoll ist - etwa zur Stabilisierung der Beiträge oder zur Verbesserung einzelner Leistungsbereiche.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Optionen für LKH-Versicherte

Wenn Sie im LKH 100, 200, 193 NW versichert sind, haben Sie das Recht, intern zu einem anderen LKH-Tarif zu wechseln - ohne den Versicherer zu wechseln. Dieser Tarifwechsel nach §204 VVG ist gesetzlich verankert. Altersrückstellungen, die Sie während Ihrer Versicherungsdauer aufgebaut haben, können in vielen Fällen vollständig auf den neuen Tarif übertragen werden. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt von den spezifischen Tarifkonditionen ab und muss individuell geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie detailliert, welcher Tarifwechsel zu Ihrem Profil passt und wie Ihre Altersrückstellungen berücksichtigt werden. Lassen Sie sich durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigen, welche Optimierungen möglich sind: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit Jetzt anmelden bringt Klarheit.

Beitragserhöhung im LKH 100, 200, 193 NW: Tarifwechsel als Ausweg

Der LKH 100, 200, 193 NW ist ein geschlossener Tarif mit schrumpfender Risikogemeinschaft. Das bedeutet, dass die Altersstruktur des Kollektivs kontinuierlich nach oben verschoben wird und neue, jüngere Versicherte nicht hinzukommen. Dies ist einer der Hauptgründe, warum geschlossene Tarife überproportional von Beitragserhöhungen betroffen sind. Hinzu kommen allgemeine Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und fallende Kapitalerträge, die alle Versicherer dazu zwingen, ihre Prämien anzupassen.

Ein Tarifwechsel zu einem offenen oder jüngeren Tarif innerhalb der LKH kann die Beitragslast tendenziell reduzieren und Ihnen Zugang zu einer stabiler wachsenden Risikogemeinschaft bieten. Das Beitragserhöhungs-Chart zeigt Ihnen, wie sich die Entwicklung konkret darstellt. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse ermitteln wir für Sie, welcher LKH-Tarif zu besseren Konditionen passt: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum LKH 100, 200, 193 NW

Der Tarif deckt ambulante ärztliche Behandlung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, Einbettzimmer und Privatarztbehandlung stationär, Psychotherapie ohne Sitzungsbegrenzung, Sehhilfen mit 110 EUR jährlich, 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz bis 15.000 EUR pro Jahr, Kieferorthopädie mit 80%, alternative Heilmethoden im Schulmedizin-Umfang und Vorsorgeuntersuchungen sowie Impfungen nach RKI-Empfehlung. Der Selbstbehalt beträgt 0 EUR.
Der Tarif ist geschlossen. Das bedeutet, dass externe Kunden nicht mehr neu hinzustoßen können. Nur bestehende Versicherte der LKH können diesen Tarif im Rahmen eines internen Tarifwechsels (§204 VVG) nutzen. Geschlossene Tarife zeichnen sich durch eine alternde Risikogemeinschaft aus, was tendenziell zu höheren Beitragssteigerungen führt als in offenen Tarifen mit ausgeglichenerer Altersstruktur.
Der Selbstbehalt beträgt 0 EUR pro Versicherungsjahr. Das bedeutet, dass alle versicherten Leistungen nach vollständiger Erstattung abgerechnet werden, ohne dass Sie eine jährliche Eigenbeteiligung tragen müssen. Dies ist ein großer Vorteil im Vergleich zu Tarifen mit Selbstbeteiligungen von 500 EUR oder mehr.
Ja, als Bestandsversicherte der LKH können Sie im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu einem anderen LKH-Tarif wechseln. Dabei können Ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen übernommen werden. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse ermitteln wir Ihre besten Wechseloptionen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ein Tarifwechsel kann sich besonders lohnen, wenn Sie eine Beitragserhöhung erhalten oder mit Ihrem Selbstbehalt von 0 EUR bereits optimale Bedingungen haben und nur die Beitragsstabilität durch einen Wechsel zu einem offenen Tarif erreichen möchten. Da dieser Tarif geschlossen ist, wächst das Durchschnittsalter der Versicherten kontinuierlich, was die Prämien belastet. Ob konkrete Alternativen mit besseren Leistungen oder niedrigeren Beiträgen für Ihre spezifische Situation bestehen, beurteilt unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm im Rahmen der Tarifanalyse.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert