LKH 100, 200, 193 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
LKH 100, 200, 193 NW: Übersicht und Status
Der LKH 100, 200, 193 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Neuen Welt ohne Selbstbehalt. Als Bestandstarif bietet er ambulante und stationäre Behandlungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz), Privatarztbehandlung mit Einbettzimmer, umfangreiche Zahnversorgung mit 80% Erstattung für Zahnersatz bis 15.000 EUR jährlich und 100% Erstattung für Zahnbehandlung. Psychotherapie-Sitzungen unterliegen keiner Begrenzung, Sehhilfen werden mit 110 EUR jährlich erstattet, und alternative Heilmethoden sind in Schulmedizin-Umfang versichert.
Als geschlossener Tarif ist der LKH 100, 200, 193 NW keine Option für externe Neukunden, doch bestehende Versicherte der LKH können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in solche etablierten Tarife wechseln. Geschlossene Tarife wie dieser profitieren langfristig von ihrer bekannten, älteren Struktur, erleben jedoch tendenziell eine schrumpfende Risikogemeinschaft, die zu höheren Beitragsdynamiken führen kann. Ein Tarifwechsel innerhalb der LKH kann in vielen Fällen Beiträge senken oder gleichwertige Leistungen zu besseren Konditionen bieten.
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Basismerkmale
100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
100: 110,-EUR Rechnungsbetrag für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal im Kalenderjahr.
100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog (je Hilfsmittel einmal pro Jahr): Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl 800,-EUR, Prothesen, Geh- und Stützapparate, Bruchband, Binden, Strümpfe, Einlagen, Schuhe (Selbstbeteiligung 100,-EUR).
100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Malaria-Prophylaxe und Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
200: Privatarztbehandlung.
200: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
200: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
100, 193: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
100+193: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung: allgemeine, konservierende und operative Leistungen, Prophylaxe, Arzneimittel, Röntgenleistungen, Behandlung von Mund- und Kiefererkrankungen und Parodontosebehandlung
- 80% bis 15.000,-EUR Rechnungsbetrag für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate und Reparaturen) und Kieferorthopädie, darüber 50%.
100: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
193: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
- 15.000,-EUR jährlich ab dem 4.Kalenderjahr.
100, 193: Nicht erforderlich.



