LKH 100, 200, 194 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: LKH 100, 200, 194 AW
Ein geschlossener Bisex-Tarif der LKH-Gruppe aus der alten Welt, der Versicherte mit Premium-Ausstattung bevorzugt: Der LKH 100, 200, 194 AW bietet einen Selbstbehalt von 0 Euro, Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung und Höchstsatz-Erstattung bis zum 3,5-fachen GOÄ für ärztliche Leistungen. Die Zahnersatz-Quote von 90% bis zur 15.000-Euro-Grenze (ab dem 4. Versicherungsjahr) und die unbegrenzte Psychotherapie-Behandlung durch niedergelassene Ärzte verdeutlichen das umfassende Leistungsprofil dieses älteren, nicht mehr neu zugänglichen Tarifs.
Da der LKH 100, 200, 194 AW geschlossen ist, schrumpft das Versichertenkollektiv und die Beitragsdynamik verschärft sich. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG auf einen gemanagten Neuzeit-Tarif derselben Gesellschaft kann in vielen Fällen zu niedrigeren Prämien führen, häufig ohne Verzicht auf wesentliche Leistungen. Die Altersrückstellungen können in der Regel übernommen werden, wobei die konkrete Situation einer persönlichen Prüfung bedarf.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret auf, welche Wechselmöglichkeiten für den LKH PKV-Tarif bestehen.
Basismerkmale
100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
100: 110,-EUR Rechnungsbetrag für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal im Kalenderjahr.
100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog (je Hilfsmittel einmal pro Jahr): Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl 800,-EUR, Prothesen, Geh- und Stützapparate, Bruchband, Binden, Strümpfe, Einlagen, Schuhe (Selbstbeteiligung 100,-EUR).
100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen werden nicht erstattet.
Stationäre Leistungen
200: Privatarztbehandlung.
200: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
200: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
100, 194: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
100+194: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung: allgemeine, konservierende und operative Leistungen, Prophylaxe, Arzneimittel, Röntgenleistungen, Behandlung von Mund- und Kiefererkrankungen und Parodontosebehandlung
- 90% bis 15.000,-EUR Rechnungsbetrag für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate und Reparaturen) und Kieferorthopädie, darüber 50%.
100: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
194: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
- 15.000,-EUR jährlich ab dem 4.Kalenderjahr.
100, 194: Nicht erforderlich.



