LKH
PKV-Anbieter LKH
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Unbegrenzt

LKH 100, 200, 194 NW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif LKH 100, 200, 194 NW der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. kombiniert Premium-Leistungen auf Basis der Neuen Welt: Ohne Selbstbehalt ab dem ersten Euro, Einbettzimmer im Krankenhaus, GOÄ-Erstattung bis zu den Höchstsätzen (3,5-fach bei Ärzteleistungen, 2,5-fach bei technischen Leistungen), Privatarztbehandlung und 90% Kostenerstattung für Zahnersatz bis 15.000 Euro pro Jahr ab dem vierten Versicherungsjahr. Zusätzlich deckt der Tarif Psychotherapie ohne Sitzungsbegrenzung, Sehhilfen (110 Euro jährlich), alternative Medizin und Vorsorgeuntersuchungen ab.

Als geschlossener Bestandstarif nimmt der LKH 100, 200, 194 NW keine Neukunden von außen auf; das Versichertenkollektiv schrumpft demografisch. Dieser Prozess führt häufig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen in den kommenden Jahren. Allerdings bietet sich für Bestandsversicherte der gleichen Versicherungsgesellschaft eine wertvolle Möglichkeit: Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG kann in vielen Fällen Prämien senken und häufig gleichwertige oder sogar bessere Leistungen bewahren, ohne dass die Altersrückstellungen verloren gehen.

Ob eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie die Altersrückstellungen angerechnet werden, hängt vom konkreten Tarifwechsel ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche Alternativen zu Ihrem LKH PKV-Tarif verfügbar sind - bewertet von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

100: 110,-EUR Rechnungsbetrag für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal im Kalenderjahr.

Psychotherapie

100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog (je Hilfsmittel einmal pro Jahr): Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl 800,-EUR, Prothesen, Geh- und Stützapparate, Bruchband, Binden, Strümpfe, Einlagen, Schuhe (Selbstbeteiligung 100,-EUR).

Ärztliche Behandlung

100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Vorsorgeuntersuchung

100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht erstattet werden Malaria-Prophylaxe und Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

200: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

200: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

200: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
90 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
90 %
Gebührenordnung (Zahn)

100, 194: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

100+194: Erstattet werden

  • 100% für Zahnbehandlung: allgemeine, konservierende und operative Leistungen, Prophylaxe, Arzneimittel, Röntgenleistungen, Behandlung von Mund- und Kiefererkrankungen und Parodontosebehandlung
  • 90% bis 15.000,-EUR Rechnungsbetrag für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate und Reparaturen) und Kieferorthopädie, darüber 50%.
Summenbegrenzung

100: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.

194: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
  • 15.000,-EUR jährlich ab dem 4.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

100, 194: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im LKH: 100, 200, 194 NW versichert?
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Viele LKH-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht den LKH 100, 200, 194 NW bei Neukunden unmöglich?

Der Tarif ist geschlossen für Neukunden: Nur Bestandsversicherte der LKH können ihn behalten oder via Tarifwechsel erreichen. Die Schließung erfolgt typischerweise zur Risikostabilisierung, wenn die Versichertenbasis nicht mehr ausreichend wächst. Das bedeutet für bestehende Versicherte konkret, dass die Risikogemeinschaft kleiner wird und die Beitragslast prozentual stärker wächst, weil die Umlagenmasse auf weniger Schultern verteilt wird. Ein Versichertenkollektiv ohne Neuzugänge altert schneller und wird medizinisch anfälliger, was strukturell zu höheren Kostensteigerungen führt.

Gerade deshalb ist das Recht zum internen Tarifwechsel nach §204 VVG für Bestandsversicherte wertvoll. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über geschlossene Tarife wie diesen und kann beurteilen, ob und wie ein Wechsel zu einem offeneren oder günstigeren Tarif im Haus sinnvoll ist - ohne dabei den Schutz und die Altersrückstellungen zu verlieren.

Kann ich als LKH-Versicherter in einen besseren Tarif wechseln?

Ja, das Recht zum internen Tarifwechsel nach §204 VVG bleibt Ihnen offen - und zwar ausschließlich innerhalb der LKH. Ein solcher Tarifwechsel erfolgt ohne Versichererwechsel. In vielen Fällen können Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernommen werden. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig ist und wie großzügig die Altersrückstellungen angerechnet werden, hängt vom Zieltarif und den individuellen Umständen ab. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Situation kostenlos und zeigt auf, welche Tarifwechselmöglichkeiten im LKH-Portfolio zu einer Optimierung führen könnten. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um ein Angebot für einen Wechsel zu erhalten: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im LKH 100, 200, 194 NW: Was sind Ihre Optionen?

Der LKH 100, 200, 194 NW ist ein geschlossener Tarif in der Neuen Welt mit Höchstsätzen, Chefarzt und 90% Zahnersatz - eine Premium-Kombination. Geschlossene Tarife erleben regelmäßig stärkere Beitragserhöhungen als offene, weil die Versichertenbasis demografisch veraltet und die Kostensteigerungen auf eine schrumpfende Prämiengemeinschaft umgelegt werden. Hinzu kommen allgemeine medizinische Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, die auch diesen Tarif treffen.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ist häufig ein Ausweg: Ein Wechsel zu einem günstigeren Tarif bei der LKH kann die Prämie senken und häufig gleichwertige Leistungen sichern. Informieren Sie sich über die Kostenentwicklung mit dem Beitragserhöhungs-Chart und prüfen Sie, welche Alternativen es bei Ihrer Versicherungsgesellschaft gibt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse identifiziert für Sie die besten Tarifwechseloptionen: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum LKH 100, 200, 194 NW

Ambulante Leistungen werden bis zu GOÄ-Höchstsätzen erstattet: 3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische und 1,3-fach für Laborleistungen. Psychotherapie durch niedergelassene Ärzte ist ohne Sitzungsbegrenzung enthalten. Sehhilfen werden mit 110 Euro pro Kalenderjahr erstattet (Gestell, Gläser, Kontaktlinsen). Der Tarif deckt auch Naturheilverfahren bis zur Schulmedizin-Kostenhöhe ab. Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen nach Ständiger Impfkommission sind versichert. Hilfsmittel sind in einem geschlossenen Katalog geregelt (Hörhilfen, Prothesen, Stützapparate etc. mit je 100 Euro Eigenanteil pro Hilfsmittel).
Der Tarif ist geschlossen. Er nimmt keine Neukunden auf und steht nur Bestandsversicherten der LKH zur Verfügung beziehungsweise für interne Tarifwechsel nach §204 VVG. Ein geschlossener Tarif bedeutet, dass die Versichertenbasis nicht mehr wächst, sondern schrumpft und überaltert. Das führt strukturell zu höheren Beitragssteigerungen, da die Kostenumlagen auf weniger Schultern verteilt werden und der Schnitt des Versichertenkollektivs älter und medizinisch belasteter wird.
Der Selbstbehalt beträgt 0 Euro. Sie zahlen keine Kostenbeteiligung pro Leistungsfall oder pro Jahr - der Tarif erstattet von der ersten Therapie an. Ein Selbstbehalt von 0 Euro ist ein starkes Merkmal im Premium-Segment und positioniert diesen Tarif an der Spitze der Kostenerstattung. Allerdings gilt zu beachten: Bei Hilfsmitteln ist ein Eigenanteil von 100 Euro pro Hilfsmittel vorgesehen.
Ja, ein Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der LKH ist möglich. Ob eine Gesundheitsprüfung erneut erforderlich ist und wie die Altersrückstellungen vollständig übernommen werden können, hängt vom Einzelfall ab und muss individuell geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche günstigeren Alternativen im Portfolio der LKH für Sie verfügbar sind.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem aktuellen Alter, Ihrem Gesundheitszustand, wie wichtig Ihnen die Premium-Leistungen (Höchstsätze, Einbettzimmer, 90% Zahnersatz) sind, und wie sehr die regelmäßigen Beitragserhöhungen im geschlossenen Tarif Ihr Budget belasten. Die meisten Bestandsversicherten mit steigenden Prämien profitieren von einer Prüfung: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann analysieren, ob ein Wechsel zu gleichwertigen oder besseren Leistungen und niedrigerem Beitrag möglich ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert