LKH 100, 200, 194 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
LKH 100, 200, 194 NW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif LKH 100, 200, 194 NW der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. kombiniert Premium-Leistungen auf Basis der Neuen Welt: Ohne Selbstbehalt ab dem ersten Euro, Einbettzimmer im Krankenhaus, GOÄ-Erstattung bis zu den Höchstsätzen (3,5-fach bei Ärzteleistungen, 2,5-fach bei technischen Leistungen), Privatarztbehandlung und 90% Kostenerstattung für Zahnersatz bis 15.000 Euro pro Jahr ab dem vierten Versicherungsjahr. Zusätzlich deckt der Tarif Psychotherapie ohne Sitzungsbegrenzung, Sehhilfen (110 Euro jährlich), alternative Medizin und Vorsorgeuntersuchungen ab.
Als geschlossener Bestandstarif nimmt der LKH 100, 200, 194 NW keine Neukunden von außen auf; das Versichertenkollektiv schrumpft demografisch. Dieser Prozess führt häufig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen in den kommenden Jahren. Allerdings bietet sich für Bestandsversicherte der gleichen Versicherungsgesellschaft eine wertvolle Möglichkeit: Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG kann in vielen Fällen Prämien senken und häufig gleichwertige oder sogar bessere Leistungen bewahren, ohne dass die Altersrückstellungen verloren gehen.
Ob eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie die Altersrückstellungen angerechnet werden, hängt vom konkreten Tarifwechsel ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche Alternativen zu Ihrem LKH PKV-Tarif verfügbar sind - bewertet von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm.
Basismerkmale
100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
100: 110,-EUR Rechnungsbetrag für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal im Kalenderjahr.
100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog (je Hilfsmittel einmal pro Jahr): Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl 800,-EUR, Prothesen, Geh- und Stützapparate, Bruchband, Binden, Strümpfe, Einlagen, Schuhe (Selbstbeteiligung 100,-EUR).
100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Malaria-Prophylaxe und Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
200: Privatarztbehandlung.
200: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
200: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
100, 194: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
100+194: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung: allgemeine, konservierende und operative Leistungen, Prophylaxe, Arzneimittel, Röntgenleistungen, Behandlung von Mund- und Kiefererkrankungen und Parodontosebehandlung
- 90% bis 15.000,-EUR Rechnungsbetrag für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate und Reparaturen) und Kieferorthopädie, darüber 50%.
100: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
194: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
- 15.000,-EUR jährlich ab dem 4.Kalenderjahr.
100, 194: Nicht erforderlich.



