LKH 100, 300, 192 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: LKH 100, 300, 192 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif LKH 100, 300, 192 AW der LKH richtet sich an Bestandsversicherte, die bereits ein Verhältnis zum Versicherer aufgebaut haben. Mit einem Selbstbehalt von 0 Euro gehört dieser Alte-Welt-Tarif zu den prämierten Optionen im Portfolio: ambulante Leistungen werden bis zur 3,5-fachen GOÄ erstattet, stationäre Regelleistungen ohne Chefarztanspruch, und Zahnersatz wird bis 15.000 Euro jährlich mit 70 Prozent übernommen. Psychotherapie ist ohne Sitzungsbegrenzung versichert, Sehhilfen mit bis zu 110 Euro jährlich, Hilfsmittel aus einem definierten Katalog.
Als geschlossener Tarif ist der 100, 300, 192 AW nicht mehr für Neukunden zugänglich, was die Risikogemeinschaft demografisch unter Druck setzt. Doch Bestandsversicherte desselben Versicherers haben durch den internen Tarifwechsel nach §204 VVG die Möglichkeit, in offene oder günstigere LKH-Tarife zu wechseln, häufig ohne Leistungsverlust und oft mit reduzierten Beitragszahlungen. Altersrückstellungen werden in vielen Fällen übernommen, eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm beleuchtet Ihre persönliche Situation im Kontext dieses LKH PKV-Tarifs und erschließt Wechselpotenziale.
Basismerkmale
100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
100: 110,-EUR Rechnungsbetrag für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal im Kalenderjahr.
100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog (je Hilfsmittel einmal pro Jahr): Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl 800,-EUR, Prothesen, Geh- und Stützapparate, Bruchband, Binden, Strümpfe, Einlagen, Schuhe (Selbstbeteiligung 100,-EUR).
100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen werden nicht erstattet.
Stationäre Leistungen
300: Regel- und Belegarztleistungen.
300: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
300: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
100, 192: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
100+192: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung: allgemeine, konservierende und operative Leistungen, Prophylaxe, Arzneimittel, Röntgenleistungen, Behandlung von Mund- und Kiefererkrankungen und Parodontosebehandlung
- 70% bis 15.000,-EUR Rechnungsbetrag für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate und Reparaturen) und Kieferorthopädie, darüber 50%.
100: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
192: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
- 15.000,-EUR jährlich ab dem 4.Kalenderjahr.
100, 192: Nicht erforderlich.



