LKH
PKV-Anbieter LKH
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Unbegrenzt

Steckbrief: LKH 100, 300, 192 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif LKH 100, 300, 192 AW der LKH richtet sich an Bestandsversicherte, die bereits ein Verhältnis zum Versicherer aufgebaut haben. Mit einem Selbstbehalt von 0 Euro gehört dieser Alte-Welt-Tarif zu den prämierten Optionen im Portfolio: ambulante Leistungen werden bis zur 3,5-fachen GOÄ erstattet, stationäre Regelleistungen ohne Chefarztanspruch, und Zahnersatz wird bis 15.000 Euro jährlich mit 70 Prozent übernommen. Psychotherapie ist ohne Sitzungsbegrenzung versichert, Sehhilfen mit bis zu 110 Euro jährlich, Hilfsmittel aus einem definierten Katalog.

Als geschlossener Tarif ist der 100, 300, 192 AW nicht mehr für Neukunden zugänglich, was die Risikogemeinschaft demografisch unter Druck setzt. Doch Bestandsversicherte desselben Versicherers haben durch den internen Tarifwechsel nach §204 VVG die Möglichkeit, in offene oder günstigere LKH-Tarife zu wechseln, häufig ohne Leistungsverlust und oft mit reduzierten Beitragszahlungen. Altersrückstellungen werden in vielen Fällen übernommen, eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm beleuchtet Ihre persönliche Situation im Kontext dieses LKH PKV-Tarifs und erschließt Wechselpotenziale.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

100: 110,-EUR Rechnungsbetrag für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal im Kalenderjahr.

Psychotherapie

100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog (je Hilfsmittel einmal pro Jahr): Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl 800,-EUR, Prothesen, Geh- und Stützapparate, Bruchband, Binden, Strümpfe, Einlagen, Schuhe (Selbstbeteiligung 100,-EUR).

Ärztliche Behandlung

100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Vorsorgeuntersuchung

100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

300: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

300: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

300: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

100, 192: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

100+192: Erstattet werden

  • 100% für Zahnbehandlung: allgemeine, konservierende und operative Leistungen, Prophylaxe, Arzneimittel, Röntgenleistungen, Behandlung von Mund- und Kiefererkrankungen und Parodontosebehandlung
  • 70% bis 15.000,-EUR Rechnungsbetrag für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate und Reparaturen) und Kieferorthopädie, darüber 50%.
Summenbegrenzung

100: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.

192: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
  • 15.000,-EUR jährlich ab dem 4.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

100, 192: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im LKH: 100, 300, 192 AW versichert?
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Viele LKH-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für Ihre Versicherung?

Der LKH 100, 300, 192 AW nimmt keine neuen, externen Versicherten auf; er ist für Bestandskunden des Hauses reserviert. Dies führt zu einem schrumpfenden und alternden Versichertenkollektiv, was typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Gleichzeitig bedeutet dies für Ihre Position als Altversicherter einen gewissen Status: Sie gehören zum geschlossenen Bestand und können interne Tarifoptionen nutzen, die Neukunden untersagt sind.

Der Clou liegt darin, dass Bestandsversicherte der LKH gemäß §204 VVG innerhalb des gleichen Versicherers wechseln dürfen, auch in geschlossene Alttarife, ohne dass dieser Tarif selbst wieder geöffnet würde. Allerdings müssen Sie aktiv werden: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche Alttarife und kann analysieren, welche Optionen zu Ihrer Situation passen.

Tarifwechsel beim gleichen Versicherer: So funktioniert der Wechsel

Der §204 VVG gestattet den internen Tarifwechsel innerhalb der LKH ohne Maklergebühren. Dabei werden Altersrückstellungen häufig vollständig übernommen und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt in vielen Fällen. Dennoch hängt es entscheidend vom Einzelfall ab: Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre genaue Situation und prüft, ob die Deckungslücke zwischen dem aktuellen und dem potenziellen neuen Tarif vernachlässigbar ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse schafft hier Klarheit: Jetzt anmelden Legen Sie los und erhalten Sie eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Wechselempfehlung.

Beitragserhöhung im Alte-Welt-Tarif: Handlungsfähig bleiben

Der LKH 100, 300, 192 AW ist ein Tarif der alten Welt und wurde bereits vor Jahren geschlossen. Das bedeutet, dass sich die Altersstruktur der Risikogemeinschaft kontinuierlich verschärft, während medizinische Kosten steigen: eine klassische Preisspirale für geschlossene Alttarife. Beitragserhöhungen folgen häufig, und der Anpassungsdruck ist erheblich. Der Grund liegt in der demografischen Abwärtsspirale und dem fehlenden Zustrom von Jüngeren, die das Risiko verteilen würden.

Genau hier setzt Ihr Vorteil an: Tarifwechsel sind innerhalb der LKH oft günstiger und bieten gleichwertige oder bessere Leistungen in vielen Fällen. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart und vergleichen Sie die Entwicklungen mit anderen LKH-Tarifen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche Alternativen zu Ihrer persönlichen Kostenersparnis führen: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum LKH 100, 300, 192 AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ, zahnärztliche Leistungen bis zur 3,5-fachen GOZ. Sie erhalten 100% Erstattung für Zahnbehandlung und Prophylaxe, 70% für Zahnersatz bis 15.000 Euro jährlich (danach 50%). Psychotherapie ist ohne Sitzungsbegrenzung versichert, Sehhilfen werden mit 110 Euro pro Kalenderjahr erstattet, Hilfsmittel aus dem Katalog ebenfalls abgedeckt. Stationär übernimmt der Tarif Regel- und Belegarztleistungen bis 3,5-fach GOÄ, aber keinen Chefarztanspruch. Selbstbehalt ist 0 Euro.
Der Tarif ist geschlossen, nimmt also keine Neukunden auf. Die Risikogemeinschaft schrumpft und altert dadurch kontinuierlich, was typischerweise zu Beitragserhöhungen führt. Für Bestandskunden der LKH ergibt sich jedoch ein Vorteil: Sie können gemäß §204 VVG intern zu anderen LKH-Tarifen (auch zu anderen geschlossenen) wechseln und dabei oft Prämien senken.
Der Selbstbehalt beträgt 0 Euro pro Versicherungsjahr. Das bedeutet, dass Sie alle Rechnungen ohne Eigenanteil einreichen können, egal ob ambulant, stationär oder zahnmedizinisch. Dies positioniert den Tarif als vollversorgend und prämiert, ohne dass Sie finanzielle Eigenanteile tragen müssen. Ein echter Unterschied zu Tarifen mit 500, 1000 oder höheren Selbstbehalten.
Ja, als LKH-Bestandskunde haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Das Wechseln zu einem günstigeren LKH-Tarif ist oft möglich, häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit Übernahme der Altersrückstellungen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihre persönliche Situation. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Das hängt stark von Ihrem persönlichen Profil ab: Alter, Gesundheitszustand und wie lange Sie bereits versichert sind. Ein älterer Versicherter mit Altersrückstellungen könnte von einem Wechsel zu einem offenen, jüngeren Tarif profitieren, wenn dieser trotz höherem Selbstbehalt deutlich günstiger ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert diese Konstellation im Detail und zeigt, ob und unter welchen Bedingungen ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert