LKH
PKV-Anbieter LKH
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Unbegrenzt

LKH 100, 300, 192 NW im Überblick

Der LKH 100, 300, 192 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt mit sehr attraktiven Leistungsmerkmalen: null Euro Selbstbehalt, Erstattung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen im ambulanten Bereich (3,5-fach für ärztliche Leistungen) und stationär Regel- und Belegarztleistungen. Die Zahnversicherung deckt 100% Zahnbehandlung und 70% Zahnersatz bis 15.000 EUR jährlich ab dem 4. Versicherungsjahr ab. Psychotherapie ist ohne Sitzungsbegrenzung enthalten, Sehhilfen werden mit 110 EUR jährlich erstattet.

Als geschlossener Tarif nimmt der LKH 100, 300, 192 NW keine Neukunden von außen auf; bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in solche Tarife wechseln. Die Risikogemeinschaft dieses Tarifs schrumpft natürlicherweise mit der Zeit, was tendenziell zu Beitragssteigerungen führt. Der Tarifwechsel zu einem günstigeren Tarif innerhalb der LKH kann in vielen Fällen ein wirksames Mittel sein, die Prämienentwicklung zu stabilisieren.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet, ob dieser LKH PKV-Tarif noch zu Ihrer Situation passt oder ein Wechsel Sinn macht.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

100: 110,-EUR Rechnungsbetrag für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal im Kalenderjahr.

Psychotherapie

100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog (je Hilfsmittel einmal pro Jahr): Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl 800,-EUR, Prothesen, Geh- und Stützapparate, Bruchband, Binden, Strümpfe, Einlagen, Schuhe (Selbstbeteiligung 100,-EUR).

Ärztliche Behandlung

100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Vorsorgeuntersuchung

100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht erstattet werden Malaria-Prophylaxe und Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

300: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

300: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

300: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

100, 192: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

100+192: Erstattet werden

  • 100% für Zahnbehandlung: allgemeine, konservierende und operative Leistungen, Prophylaxe, Arzneimittel, Röntgenleistungen, Behandlung von Mund- und Kiefererkrankungen und Parodontosebehandlung
  • 70% bis 15.000,-EUR Rechnungsbetrag für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate und Reparaturen) und Kieferorthopädie, darüber 50%.
Summenbegrenzung

100: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.

192: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
  • 15.000,-EUR jährlich ab dem 4.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

100, 192: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif mit schrumpfender Risikogemeinschaft

Der LKH 100, 300, 192 NW steht nicht mehr auf der Neukundenliste, da er seit Jahren geschlossen ist. Das bedeutet, dass das Versichertenkollektiv kontinuierlich altert und kleiner wird, während die medizinischen Kosten steigen. Diese demografische Verschiebung führt zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen, die typischerweise bei geschlossenen Tarifen stärker ausfallen als bei offenen. Bestehende Versicherte können jedoch innerhalb der LKH bleiben und von ihrem Wechselrecht nach §204 VVG Gebrauch machen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über geschlossene Tarife wie diesen und kann einschätzen, ob ein Tarifwechsel zu einem moderneren Tarif mit besserer Beitragsprognose für Sie vorteilhaft ist. Gerade bei älteren geschlossenen Tarifen lohnt sich eine regelmäßige Überprüfung der Wechselmöglichkeiten innerhalb desselben Versicherers.

Tarifwechsel innerhalb der LKH: Ihre Chancen

Das Wechselrecht nach §204 VVG eröffnet Ihnen die Möglichkeit, intern bei der LKH in einen anderen Tarif zu wechseln. In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen vollständig oder teilweise übernommen werden, was Ihre Beitragslast erheblich senken kann. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Situation und zeigt auf, welche Tarifoptionen innerhalb der LKH zu niedrigeren Beiträgen oder besseren Leistungen führen können. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert Ihnen eine fundierte Grundlage für Ihre Entscheidung. Jetzt anmelden und lassen Sie sich beraten.

Beitragserhöhungen im LKH 100, 300, 192 NW meistern

Der LKH 100, 300, 192 NW als geschlossener Tarif der neuen Welt ist besonders anfällig für kumulierende Beitragssteigerungen. Die Schrumpfung des Versichertenkollektivs, die demografische Alterung und steigende medizinische Kosten schlagen hier besonders durch. Hinzu kommt, dass moderne Tarife bereits bei Produkteinführung mit besseren Kalkulationen und Kostenreserven ausgestattet sind, während geschlossene Tarife diese Puffer nach Jahren aufgebraucht haben.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG eröffnet häufig einen direkten Ausweg: Sie reduzieren die Beitragslast, oft ohne nennenswerte Leistungseinbußen oder mit Verbesserungen. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart der LKH, um die Entwicklung einzuordnen, und nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um konkrete Sparszenarien durchzurechnen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche Alternativen unter dem Strich günstiger sind. Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum LKH 100, 300, 192 NW

Der Tarif bietet umfassende Leistungen: null Euro Selbstbehalt, ambulante Behandlung bis 3,5-fach GOÄ für ärztliche Leistungen, Psychotherapie unbegrenzt ohne Sitzungsobergrenze, 110 Euro für Sehhilfen jährlich, 100% Zahnbehandlung und 70% Zahnersatz bis 15.000 Euro jährlich ab dem 4. Jahr (danach 50%), Kieferorthopädie bis 15.000 Euro, Hilfsmittel nach Katalog, Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen nach RKI-Empfehlungen, Naturheilverfahren bis zur Schulmedizin-Höhe.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Das bedeutet für bestehende Versicherte: Das Versichertenkollektiv altert und schrumpft, was zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt. Allerdings haben Sie als Bestandsversicherter der LKH die Möglichkeit, intern in einen offenen oder modernen Tarif zu wechseln und von der stabileren Beitragsentwicklung zu profitieren. Dies ist oft günstiger, als im geschlossenen Tarif zu bleiben.
Der Selbstbehalt ist null Euro. Sie zahlen keinen jährlichen Eigenanteil aus Ihrer Tasche vor Erstattung. Dies ist ein großer Vorteil, insbesondere für Versicherte mit hohem Gesundheitsbedarf oder chronischen Erkrankungen, da alle Behandlungskosten sofort erstattet werden. Ein Null-Selbstbehalt positioniert diesen Tarif im Premium-Segment und erklärt auch, warum Beitragserhöhungen bei geschlossenen Kollektiven spürbar sind.
Ja, Sie können intern bei der LKH in einen anderen Tarif wechseln. Das Wechselrecht nach §204 VVG eröffnet diese Möglichkeit. In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernommen werden, was die Beitragslast erheblich senken kann. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie die Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom konkreten Wechsel ab. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft das für Sie.
Für viele Versicherte lohnt sich ein Wechsel deutlich, besonders wenn Sie die steigenden Beiträge eines geschlossenen Tarifs reduzieren möchten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet in der Tarifanalyse, ob modernere Tarife bei der LKH bessere Beitragsprognosen bieten oder sogar bessere Leistungen zu günstigeren Prämien ermöglichen. Einzige Voraussetzung: Sie sind aktuell bei der LKH versichert. Ein Wechsel ist oft deutlich günstiger und unkomplizierter als zu einem anderen Versicherer auszuweichen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert