LKH 100, 300, 192 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
LKH 100, 300, 192 NW im Überblick
Der LKH 100, 300, 192 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt mit sehr attraktiven Leistungsmerkmalen: null Euro Selbstbehalt, Erstattung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen im ambulanten Bereich (3,5-fach für ärztliche Leistungen) und stationär Regel- und Belegarztleistungen. Die Zahnversicherung deckt 100% Zahnbehandlung und 70% Zahnersatz bis 15.000 EUR jährlich ab dem 4. Versicherungsjahr ab. Psychotherapie ist ohne Sitzungsbegrenzung enthalten, Sehhilfen werden mit 110 EUR jährlich erstattet.
Als geschlossener Tarif nimmt der LKH 100, 300, 192 NW keine Neukunden von außen auf; bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in solche Tarife wechseln. Die Risikogemeinschaft dieses Tarifs schrumpft natürlicherweise mit der Zeit, was tendenziell zu Beitragssteigerungen führt. Der Tarifwechsel zu einem günstigeren Tarif innerhalb der LKH kann in vielen Fällen ein wirksames Mittel sein, die Prämienentwicklung zu stabilisieren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet, ob dieser LKH PKV-Tarif noch zu Ihrer Situation passt oder ein Wechsel Sinn macht.
Basismerkmale
100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
100: 110,-EUR Rechnungsbetrag für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal im Kalenderjahr.
100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog (je Hilfsmittel einmal pro Jahr): Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl 800,-EUR, Prothesen, Geh- und Stützapparate, Bruchband, Binden, Strümpfe, Einlagen, Schuhe (Selbstbeteiligung 100,-EUR).
100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Malaria-Prophylaxe und Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
300: Regel- und Belegarztleistungen.
300: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
300: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
100, 192: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
100+192: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung: allgemeine, konservierende und operative Leistungen, Prophylaxe, Arzneimittel, Röntgenleistungen, Behandlung von Mund- und Kiefererkrankungen und Parodontosebehandlung
- 70% bis 15.000,-EUR Rechnungsbetrag für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate und Reparaturen) und Kieferorthopädie, darüber 50%.
100: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
192: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
- 15.000,-EUR jährlich ab dem 4.Kalenderjahr.
100, 192: Nicht erforderlich.



