LKH 100, 300, 193 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum LKH 100, 300, 193 AW
Der LKH 100, 300, 193 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der Versicherte mit umfassender ambulanter und zahnmedizinischer Versorgung ausstattet. Mit einem Selbstbehalt von 0 Euro profitieren Versicherte von vollständiger Kostenerstattung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen). Die zahnärztliche Versorgung umfasst 100 Prozent für Zahnbehandlung und 80 Prozent für Zahnersatz und Kieferorthopädie, maximal 15.000 Euro jährlich ab dem 4. Versicherungsjahr. Psychotherapie und Naturheilverfahren sind enthalten; Sehhilfen werden mit 110 Euro jährlich erstattet.
Da dieser Tarif seit Jahren nicht mehr für Neukunden zugänglich ist, verkleinert sich die Risikogemeinschaft kontinuierlich, was typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Allerdings können Bestandsversicherte des gleichen Versicherers durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der LKH prüfen, ob günstigere und möglicherweise sogar leistungsstärkere Tarife verfügbar sind. In vielen Fällen ist ein solcher Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, und die Altersrückstellungen werden häufig komplett übernommen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret auf, ob ein Wechsel innerhalb der LKH für Ihren LKH PKV-Tarif sinnvoll ist und welche Optimierungspotenziale bestehen.
Basismerkmale
100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
100: 110,-EUR Rechnungsbetrag für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal im Kalenderjahr.
100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog (je Hilfsmittel einmal pro Jahr): Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl 800,-EUR, Prothesen, Geh- und Stützapparate, Bruchband, Binden, Strümpfe, Einlagen, Schuhe (Selbstbeteiligung 100,-EUR).
100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen werden nicht erstattet.
Stationäre Leistungen
300: Regel- und Belegarztleistungen.
300: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
300: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
100, 193: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
100+193: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung: allgemeine, konservierende und operative Leistungen, Prophylaxe, Arzneimittel, Röntgenleistungen, Behandlung von Mund- und Kiefererkrankungen und Parodontosebehandlung
- 80% bis 15.000,-EUR Rechnungsbetrag für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate und Reparaturen) und Kieferorthopädie, darüber 50%.
100: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
193: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
- 15.000,-EUR jährlich ab dem 4.Kalenderjahr.
100, 193: Nicht erforderlich.



