LKH
PKV-Anbieter LKH
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Unbegrenzt

Alles Wichtige zum LKH 100, 300, 193 AW

Der LKH 100, 300, 193 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der Versicherte mit umfassender ambulanter und zahnmedizinischer Versorgung ausstattet. Mit einem Selbstbehalt von 0 Euro profitieren Versicherte von vollständiger Kostenerstattung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen). Die zahnärztliche Versorgung umfasst 100 Prozent für Zahnbehandlung und 80 Prozent für Zahnersatz und Kieferorthopädie, maximal 15.000 Euro jährlich ab dem 4. Versicherungsjahr. Psychotherapie und Naturheilverfahren sind enthalten; Sehhilfen werden mit 110 Euro jährlich erstattet.

Da dieser Tarif seit Jahren nicht mehr für Neukunden zugänglich ist, verkleinert sich die Risikogemeinschaft kontinuierlich, was typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Allerdings können Bestandsversicherte des gleichen Versicherers durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der LKH prüfen, ob günstigere und möglicherweise sogar leistungsstärkere Tarife verfügbar sind. In vielen Fällen ist ein solcher Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, und die Altersrückstellungen werden häufig komplett übernommen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret auf, ob ein Wechsel innerhalb der LKH für Ihren LKH PKV-Tarif sinnvoll ist und welche Optimierungspotenziale bestehen.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

100: 110,-EUR Rechnungsbetrag für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal im Kalenderjahr.

Psychotherapie

100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog (je Hilfsmittel einmal pro Jahr): Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl 800,-EUR, Prothesen, Geh- und Stützapparate, Bruchband, Binden, Strümpfe, Einlagen, Schuhe (Selbstbeteiligung 100,-EUR).

Ärztliche Behandlung

100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Vorsorgeuntersuchung

100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

300: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

300: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

300: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

100, 193: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

100+193: Erstattet werden

  • 100% für Zahnbehandlung: allgemeine, konservierende und operative Leistungen, Prophylaxe, Arzneimittel, Röntgenleistungen, Behandlung von Mund- und Kiefererkrankungen und Parodontosebehandlung
  • 80% bis 15.000,-EUR Rechnungsbetrag für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate und Reparaturen) und Kieferorthopädie, darüber 50%.
Summenbegrenzung

100: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.

193: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
  • 15.000,-EUR jährlich ab dem 4.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

100, 193: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im LKH: 100, 300, 193 AW versichert?
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Viele LKH-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Status: Was bedeutet das für den LKH 100, 300, 193 AW?

Der Tarif ist seit langer Zeit geschlossen und nimmt keine Neuversicherten von außen mehr auf. Dies hat zur Folge, dass die Versichertengemeinschaft überaltert und schrumpft - zwei Faktoren, die zu steigenden Beitragssätzen für die verbleibenden Versicherten führen. Dennoch bleibt der Tarif für Bestandsversicherte der LKH durchaus relevant, da ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG jederzeit möglich ist.

Ältere und geschlossene Tarife wie dieser werden von Versicherern oft nicht mehr öffentlich beworben, sodass viele Versicherte gar nicht wissen, dass ein Wechsel zu besseren Konditionen in Reichweite liegt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche Bestandstarife und kann gezielt Empfehlungen aussprechen, die zur individuellen Situation passen und versteckte Sparpotenziale heben.

Wie nutzen Sie die Tarifwechsel-Möglichkeiten?

Nach §204 VVG haben Sie das Recht, innerhalb der gleichen LKH zu einem anderen Tarif zu wechseln - ohne den Versicherer zu verlassen. Dabei werden in vielen Fällen Ihre Altersrückstellungen vollständig übernommen, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und zeigt auf, welche Alternativen innerhalb der LKH tatsächlich zu niedrigeren Prämien oder besseren Leistungen führen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse macht dies transparent: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse vergleicht Ihr Leistungsprofil mit verfügbaren Zieltarifen und gibt Ihnen eine klare Handlungsempfehlung - kostenfrei und ohne versteckte Bedingungen. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im LKH 100, 300, 193 AW: Handlungsoptionen

Dieser geschlossene Alte-Welt-Tarif ist strukturell anfällig für kräftige Beitragserhöhungen, da die Versichertengemeinschaft schrumpft und älter wird - ein demografischer Druck, der sich auf die gesamte Kalkulation auswirkt. Hinzu kommen steigende medizinische Kosten, die sich selbst bei guter medizinischer Kostenentwicklung durch die verkleinerte Risikogemeinschaft ungünstiger verteilen.

Genau an dieser Stelle bietet der §204 VVG Tarifwechsel eine konkrete Lösungsmöglichkeit: Ein Wechsel zu einem jüngeren oder offenen Tarif mit besserer Risikostruktur kann die Beitragsdynamik bremsen und häufig sogar zu niedrigeren Monatsprämien führen, ohne dass Sie auf wesentliche Leistungen verzichten müssen. Nutzen Sie unseren Beitragserhöhungs-Chart, um die historische Entwicklung nachzuvollziehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen auf einem klaren Weg, welche konkreten Tarife für Sie attraktiv sind und wie Sie ins Handeln kommen: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum LKH 100, 300, 193 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Behandlung bis zu 3,5-fach der GOÄ-Höchstsätze ohne Selbstbehalt. Psychotherapie ist unbegrenzt enthalten. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80 Prozent bis 15.000 Euro jährlich (ab dem 4. Versicherungsjahr), danach 50 Prozent. Sehhilfen erhalten Sie mit 110 Euro jährlich. Naturheilverfahren werden bis zum Betrag der Schulmedizin erstattet. Der geschlossene Hilfsmittelkatalog deckt Hörhilfen, Prothesen und Gehhilfen ab.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt seit langer Zeit keine neuen Kunden von außen mehr auf. Die Risikogemeinschaft schrumpft dadurch kontinuierlich, was zu überproportionalen Beitragserhöhungen führt. Für Bestandsversicherte der LKH bleibt er aber strategisch relevant, da ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu moderneren, stabileren Tarifen möglich ist und häufig Sparpotenzial birgt.
Der Selbstbehalt beträgt 0 Euro - Sie zahlen also keinen Eigenanteil pro Versicherungsjahr oder Versicherungsfall. Das macht den Tarif für Versicherte mit häufigem Arztbesuch attraktiv, ist aber auch ein Grund für die höhere Prämie und die stärkeren Beitragserhöhungen in einem schrumpfenden Kollektiv.
Ja, ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der LKH ist möglich. In vielen Fällen können Sie Ihre Altersrückstellungen vollständig mitnehmen und ohne erneute Gesundheitsprüfung zu einem günstigeren Tarif wechseln. Ob ein Wechsel tatsächlich ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen realisierbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihre individuelle Situation kostenfrei.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und den verfügbaren Alternativtarifen ab. Jüngere Versicherte oder solche mit stabiler Gesundheit profitieren oft von einem Wechsel zu offenen Neukundentarifen mit besserer Altersstruktur. Der geschlossene Status und die überalterte Risikogemeinschaft sind klare Indikatoren für künftig steigende Prämien. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Ihre konkrete Situation, ob Tarifwechsel-Alternativen kostendeckend und leistungsstark genug sind - das wird oft überraschend positiv ausfallen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert