LKH 100, 300, 193 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
LKH 100, 300, 193 NW im Detail
Ein geschlossener Bisex-Tarif der LKH mit modularem Aufbau und drei Komponenten: Das Modul 100 bietet ambulante Versorgung ohne Selbstbehalt, mit GOÄ Höchstsätzen bis 3,5-fach und 80% Zahnersatz bis 3.000 EUR jährlich. Modul 300 erweitert um stationäre Leistungen mit Regel- und Belegarztbehandlung; Modul 193 ergänzt die zahnärztliche Abdeckung ab dem vierten Versicherungsjahr auf 15.000 EUR jährlich. Dieser geschlossene Tarif nimmt keine Neukunden auf und richtet sich somit an bestehende Versicherte der LKH.
Das Fehlen eines Selbstbehalts und die Neue-Welt-Einstufung signalisieren ein modernes Leistungsdesign, doch die geschlossene Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich. Bestehende Versicherte können gemäß §204 VVG einen internen Tarifwechsel zu anderen LKH-Tarifen prüfen, die oft mit moderateren Beiträgen entgegenkommen und dabei Altersrückstellungen übernehmen. In vielen Fällen lassen sich Beitragserhöhungen durch einen gezielten Wechsel reduzieren, ohne dass eine vollständige Neugesundheitsprüfung erforderlich ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm offenbart konkrete Sparpotenziale für Ihren LKH PKV-Tarif.
Basismerkmale
100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
100: 110,-EUR Rechnungsbetrag für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal im Kalenderjahr.
100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog (je Hilfsmittel einmal pro Jahr): Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl 800,-EUR, Prothesen, Geh- und Stützapparate, Bruchband, Binden, Strümpfe, Einlagen, Schuhe (Selbstbeteiligung 100,-EUR).
100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Malaria-Prophylaxe und Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
300: Regel- und Belegarztleistungen.
300: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
300: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
100, 193: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
100+193: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung: allgemeine, konservierende und operative Leistungen, Prophylaxe, Arzneimittel, Röntgenleistungen, Behandlung von Mund- und Kiefererkrankungen und Parodontosebehandlung
- 80% bis 15.000,-EUR Rechnungsbetrag für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate und Reparaturen) und Kieferorthopädie, darüber 50%.
100: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
193: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
- 15.000,-EUR jährlich ab dem 4.Kalenderjahr.
100, 193: Nicht erforderlich.



