LKH
PKV-Anbieter LKH
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Unbegrenzt

LKH 100, 300, 193 NW im Detail

Ein geschlossener Bisex-Tarif der LKH mit modularem Aufbau und drei Komponenten: Das Modul 100 bietet ambulante Versorgung ohne Selbstbehalt, mit GOÄ Höchstsätzen bis 3,5-fach und 80% Zahnersatz bis 3.000 EUR jährlich. Modul 300 erweitert um stationäre Leistungen mit Regel- und Belegarztbehandlung; Modul 193 ergänzt die zahnärztliche Abdeckung ab dem vierten Versicherungsjahr auf 15.000 EUR jährlich. Dieser geschlossene Tarif nimmt keine Neukunden auf und richtet sich somit an bestehende Versicherte der LKH.

Das Fehlen eines Selbstbehalts und die Neue-Welt-Einstufung signalisieren ein modernes Leistungsdesign, doch die geschlossene Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich. Bestehende Versicherte können gemäß §204 VVG einen internen Tarifwechsel zu anderen LKH-Tarifen prüfen, die oft mit moderateren Beiträgen entgegenkommen und dabei Altersrückstellungen übernehmen. In vielen Fällen lassen sich Beitragserhöhungen durch einen gezielten Wechsel reduzieren, ohne dass eine vollständige Neugesundheitsprüfung erforderlich ist.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm offenbart konkrete Sparpotenziale für Ihren LKH PKV-Tarif.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

100: 110,-EUR Rechnungsbetrag für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal im Kalenderjahr.

Psychotherapie

100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog (je Hilfsmittel einmal pro Jahr): Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl 800,-EUR, Prothesen, Geh- und Stützapparate, Bruchband, Binden, Strümpfe, Einlagen, Schuhe (Selbstbeteiligung 100,-EUR).

Ärztliche Behandlung

100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Vorsorgeuntersuchung

100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht erstattet werden Malaria-Prophylaxe und Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

300: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

300: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

300: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

100, 193: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

100+193: Erstattet werden

  • 100% für Zahnbehandlung: allgemeine, konservierende und operative Leistungen, Prophylaxe, Arzneimittel, Röntgenleistungen, Behandlung von Mund- und Kiefererkrankungen und Parodontosebehandlung
  • 80% bis 15.000,-EUR Rechnungsbetrag für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate und Reparaturen) und Kieferorthopädie, darüber 50%.
Summenbegrenzung

100: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.

193: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
  • 15.000,-EUR jährlich ab dem 4.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

100, 193: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele LKH-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossenes Modell: Was es für die LKH 100, 300, 193 NW bedeutet

Der Tarif ist geschlossen für externe Neukunden; bestehende Versicherte der LKH können jedoch über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu anderen Tarifen wechseln. Eine schrumpfende Risikogemeinschaft bei geschlossenen Tarifen führt zu erhöhtem Risiko demografischer Veränderung und drückt die Beitragsentwicklung nach oben, insbesondere wenn die Altersstruktur älter wird und die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen zunimmt.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden oft nicht aktiv vermarktet und sind in öffentlichen Vergleichsportalen schwer zu finden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche Bestandstarife und kann konkrete Wechseloptionen analysieren, die zur individuellen Situation und zu besseren Beitragssätzen passen.

Tarifwechsel im LKH-System: Chancen und Bedingungen

Ein Wechsel innerhalb der LKH nach §204 VVG ist für Sie grundsätzlich möglich. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine fundierte Analyse durch unseren PKV-Sachverständigen, der prüft, welche Tarifoptionen bei der LKH zu Ihrem Profil passen. Häufig lässt sich eine Beitragsreduktion erzielen, ohne dass erhebliche Leistungseinbußen entstehen. Jetzt anmelden und Ihre persönlichen Wechselmöglichkeiten kennenlernen.

Beitragserhöhung bei geschlossenen Tarifen: Handlungsspielraum nutzen

Geschlossene Tarife wie die LKH 100, 300, 193 NW sind besonders anfällig für Beitragserhöhungen, weil die Risikogemeinschaft schrumpft und das Durchschnittsalter der Versicherten steigt. Hinzu kommen steigende medizinische Kosten und sinkende Kapitalerträge aus den Altersrückstellungen, die den Beitragsdruck verstärken. Diese Tarifkohorten sehen typischerweise überdurchschnittliche Steigerungen.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann hier Entlastung bringen, denn neuere oder offene LKH-Tarife profitieren von einer besseren Altersstruktur und stabileren Beitragstrends. In vielen Fällen sind günstigere Prämien mit gleichwertigen oder verbesserten Leistungen erreichbar. Detaillierte Beitragsentwicklungen zeigt der Beitragserhöhungs-Chart für die LKH. Lassen Sie Ihre persönlichen Optionen durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse analysieren: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum LKH 100, 300, 193 NW

Der Tarif kombiniert drei Module: Das Modul 100 erstattet ambulante Behandlungen bis zu GOÄ Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Labor), Sehhilfen bis 110 EUR jährlich, unbegrenzte Psychotherapie-Sitzungen und Naturheilverfahren nach schulmedizinischem Standard. Zahnbehandlung ist zu 100% abgedeckt, Zahnersatz zu 80% bis 3.000 EUR jährlich, mit Kieferorthopädie ebenfalls 80% in gleicher Höhe. Modul 300 erweitert stationär mit Regel- und Belegarztleistungen sowie stationärer Psychotherapie. Modul 193 erhöht ab Jahr vier die Zahnersatz-Grenze auf 15.000 EUR jährlich. Hilfsmittel werden nach Katalog erstattet (Hörhilfen, Prothesen, Orthesen), mit 100 EUR Zuzahlung pro Gerät.
Der Tarif ist geschlossen für externe Neukunden. Er wurde in der Neuen Welt konzipiert und nimmt seit geraumer Zeit keine neuen Kunden außerhalb des LKH-Bestands auf. Für bestehende LKH-Versicherte bietet sich jedoch ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG an. Geschlossene Tarife leiden typischerweise unter schrumpfenden Risikogemeinschaften und dem Risiko überalterter Versichertenkohorten, was zu höherem Beitragsdruck führt.
Der Tarif hat keinen Selbstbehalt. Das bedeutet, dass alle erstattungsfähigen Leistungen ohne jährliche Franchise in Anspruch genommen werden können. Diese Vollversicherung ohne Selbstbeteiligung ist eine seltene und attraktive Eigenschaft, macht den Tarif aber für eine schrumpfende Risikogemeinschaft kostentechnisch anspruchsvoll, weshalb die Beitragsentwicklung deutlich ausfallen kann.
Ja, als bestehender LKH-Versicherter können Sie einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu anderen LKH-Tarifen prüfen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie Ihre bestehenden Altersrückstellungen übernommen werden, muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheitssituation und Ihrem bisherigen Rechnungsprofil ab. Bei einem geschlossenen Tarif ohne Selbstbehalt ist die Beitragsentwicklung oft besonders ungünstig, sodass ein Wechsel zu einem offenen oder neueren LKH-Tarif häufig deutliche Einsparungen bietet. Wie hoch das konkrete Sparpotenzial ausfällt und ob Leistungen gleichwertig bleiben, kann unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm nach Prüfung Ihrer individuellen Daten konkret einschätzen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert