LKH 100, 300, 194 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Tarifprofil: LKH 100, 300, 194 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif LKH 100, 300, 194 AW der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. kombiniert eine Besonderheit, die unter modernen Tarifkonstruktionen selten zu finden ist: einen Selbstbehalt von 0 Euro. Damit entfällt die jährliche Zuzahlung vollständig. Die ambulante Versorgung wird bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz erstattet, ergänzt durch Chefarztbehandlung im stationären Bereich bis zu denselben Höchstsätzen. Mit 90% Zahnersatzdeckung bis 15.000 Euro jährlich (ab dem vierten Versicherungsjahr) und umfassender Kieferorthopädie positioniert sich dieser Tarif als Premium-Lösung für Versicherte, die maximale Leistungsflexibilität ohne regelmäßige Eigenanteile anstreben.
Als geschlossener Tarif der alten Welt zeigt der LKH 100, 300, 194 AW das typische Profil älterer Konstruktionen: die Risikogemeinschaft schrumpft langfristig, was Beitragserhöhungen verstärkt. Allerdings ermöglicht der fehlende Selbstbehalt häufig einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu günstigeren Alternativen innerhalb der LKH, wobei Altersrückstellungen in vielen Fällen übernommen werden können und die Leistungen oft äquivalent bleiben.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm beleuchtet, ob ein Wechsel zu einem LKH PKV-Tarif mit besserer Beitragsentwicklung für Ihre Situation infrage kommt.
Basismerkmale
100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
100: 110,-EUR Rechnungsbetrag für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal im Kalenderjahr.
100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog (je Hilfsmittel einmal pro Jahr): Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl 800,-EUR, Prothesen, Geh- und Stützapparate, Bruchband, Binden, Strümpfe, Einlagen, Schuhe (Selbstbeteiligung 100,-EUR).
100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen werden nicht erstattet.
Stationäre Leistungen
300: Regel- und Belegarztleistungen.
300: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
300: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
100, 194: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
100+194: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung: allgemeine, konservierende und operative Leistungen, Prophylaxe, Arzneimittel, Röntgenleistungen, Behandlung von Mund- und Kiefererkrankungen und Parodontosebehandlung
- 90% bis 15.000,-EUR Rechnungsbetrag für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate und Reparaturen) und Kieferorthopädie, darüber 50%.
100: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
194: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
- 15.000,-EUR jährlich ab dem 4.Kalenderjahr.
100, 194: Nicht erforderlich.



