LKH
PKV-Anbieter LKH
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Unbegrenzt

Tarifprofil: LKH 100, 300, 194 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif LKH 100, 300, 194 AW der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. kombiniert eine Besonderheit, die unter modernen Tarifkonstruktionen selten zu finden ist: einen Selbstbehalt von 0 Euro. Damit entfällt die jährliche Zuzahlung vollständig. Die ambulante Versorgung wird bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz erstattet, ergänzt durch Chefarztbehandlung im stationären Bereich bis zu denselben Höchstsätzen. Mit 90% Zahnersatzdeckung bis 15.000 Euro jährlich (ab dem vierten Versicherungsjahr) und umfassender Kieferorthopädie positioniert sich dieser Tarif als Premium-Lösung für Versicherte, die maximale Leistungsflexibilität ohne regelmäßige Eigenanteile anstreben.

Als geschlossener Tarif der alten Welt zeigt der LKH 100, 300, 194 AW das typische Profil älterer Konstruktionen: die Risikogemeinschaft schrumpft langfristig, was Beitragserhöhungen verstärkt. Allerdings ermöglicht der fehlende Selbstbehalt häufig einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu günstigeren Alternativen innerhalb der LKH, wobei Altersrückstellungen in vielen Fällen übernommen werden können und die Leistungen oft äquivalent bleiben.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm beleuchtet, ob ein Wechsel zu einem LKH PKV-Tarif mit besserer Beitragsentwicklung für Ihre Situation infrage kommt.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

100: 110,-EUR Rechnungsbetrag für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal im Kalenderjahr.

Psychotherapie

100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog (je Hilfsmittel einmal pro Jahr): Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl 800,-EUR, Prothesen, Geh- und Stützapparate, Bruchband, Binden, Strümpfe, Einlagen, Schuhe (Selbstbeteiligung 100,-EUR).

Ärztliche Behandlung

100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Vorsorgeuntersuchung

100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

300: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

300: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

300: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
90 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
90 %
Gebührenordnung (Zahn)

100, 194: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

100+194: Erstattet werden

  • 100% für Zahnbehandlung: allgemeine, konservierende und operative Leistungen, Prophylaxe, Arzneimittel, Röntgenleistungen, Behandlung von Mund- und Kiefererkrankungen und Parodontosebehandlung
  • 90% bis 15.000,-EUR Rechnungsbetrag für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate und Reparaturen) und Kieferorthopädie, darüber 50%.
Summenbegrenzung

100: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.

194: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
  • 15.000,-EUR jährlich ab dem 4.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

100, 194: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im LKH: 100, 300, 194 AW versichert?
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Viele LKH-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für den LKH 100, 300, 194 AW bedeutet

Der LKH 100, 300, 194 AW nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Sein Versichertenbestand ist damit fix definiert und schrumpft kontinuierlich durch Kündigungen und Todesfälle. Diese Dynamik belastet die Beitragsentwicklung erheblich: Mit weniger Versicherten zur Kostendeckung verteilen sich medizinische Ausgaben auf eine immer kleinere Risikogemeinschaft, was regelmäßige Erhöhungen zur Folge hat. Bestehende Versicherte der LKH können dennoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in andere LKH-Tarife wechseln.

Ältere geschlossene Tarife wie dieser werden vom Versicherer oft nicht mehr aktiv beworben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat jedoch einen umfassenden Überblick auch über solche geschlossenen Bestände und kann gezielt prüfen, welche Wechseloptionen innerhalb der LKH für Ihre Altersrückstellungen und Gesundheitssituation passen.

Tarifwechsel im LKH 100, 300, 194 AW: Ihre Chancen

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der LKH ist jederzeit möglich, ohne zu einem anderen Versicherer zu wechseln. Häufig können Altersrückstellungen bei einem Wechsel teilweise oder vollständig übernommen werden; ob erneute Gesundheitsfragen erforderlich sind, hängt vom konkreten Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert die verfügbaren LKH-Tarife für Ihre aktuelle Situation und zeigt, wo Sie bei ähnlichen Leistungen sparen können. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen konkrete Empfehlungen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete nächste Schritte: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im LKH 100, 300, 194 AW - ein Tarifwechsel kann helfen

Der LKH 100, 300, 194 AW steht als geschlossener Tarif unter besonderem Druck: Mit schrumpfendem Versichertenbestand und steigender demografischer Alterung verteilen sich die Kosten auf weniger Schultern. Dadurch sind Beitragssprünge in geschlossenen Beständen typischerweise deutlicher als in offenen Tarifen. Die fehlende Zuzahlung (0 Euro Selbstbehalt) ist attraktiv, kann aber auch bedeuten, dass Leistungskürzungen stärker ins Gewicht fallen.

Ein gezielter Tarifwechsel innerhalb der LKH bietet in vielen Fällen einen Ausweg: Modernere offene LKH-Tarife mit niedrigerem Selbstbehalt oder besseren Altersrückstellungen können tendenziell günstigere Beitragsentwicklungen bieten. Wie sich die Beitragsentwicklung konkret darstellt, sehen Sie im Beitragserhöhungs-Chart. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche internen Alternativen für Sie attraktiv sind und wie Sie ohne Leistungsverlust sparen: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum LKH 100, 300, 194 AW

Der Tarif bietet ambulante Versorgung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen, stationäre Behandlung durch Regel- und Belegarzt bis zu denselben Höchstsätzen, Psychotherapie ohne Sitzungsbegrenzung, und Zahnbehandlung zu 100%. Zahnersatz wird mit 90% bis 15.000 Euro jährlich (ab Jahr 4) erstattet, darüber 50%. Zusätzlich: Sehhilfen bis 110 Euro einmal pro Jahr, Naturheilverfahren in Schulmedizin-Höhe, Vorsorgeuntersuchungen, Hilfsmittel aus geschlossenem Katalog mit maximal 800 Euro für Krankenfahrstühle (100 Euro Selbstbeteiligung).
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen externen Kunden auf. Sein Versichertenbestand wird kleiner, was die Beitragsentwicklung belastet. Allerdings können bestehende LKH-Versicherte jederzeit intern nach §204 VVG in andere LKH-Tarife wechseln. Das macht diesen Tarif für Bestandskunden interessant, die von sinkenden Beiträgen in besseren LKH-Tarifen profitieren möchten.
Der Selbstbehalt ist 0 Euro. Das bedeutet, dass bei ambulanten und stationären Leistungen keine jährliche Zuzahlung anfällt. Der Tarif erstattet die Leistungen direkt bis zu seinen festgesetzten Höchstgrenzen, ohne dass Versicherte einen Eigenanteil tragen müssen. Dies positioniert den Tarif im absoluten Premium-Segment.
Ja, ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der LKH ist möglich. Je nach Zieltarif können Altersrückstellungen in den meisten Fällen übernommen oder teilweise mitgenommen werden, und häufig lassen sich ähnliche oder bessere Leistungen mit niedrigeren Beiträgen erreichen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und wie umfangreich die Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom konkreten Wechsel ab. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Anrechnung der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Das hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und den verfügbaren Alternativen ab. Versicherte mittleren Alters mit stabiler Gesundheit finden in moderneren LKH-Tarifen oft bessere Beitragsstabilität bei ähnlichen Leistungen. Für ältere Versicherte mit hohen Altersrückstellungen kann ein Wechsel zu einem offenen LKH-Tarif die Beitragsentwicklung langfristig verbessern. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft konkret, welche Wechseloptionen für Sie sinnvoll sind und wie sich Ihre Altersrückstellungen übertragen lassen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert