LKH
PKV-Anbieter LKH
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Unbegrenzt

LKH 100, 300, 194 NW im Überblick

Geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt mit einer Besonderheit: Der LKH 100, 300, 194 NW verzichtet vollständig auf einen Selbstbehalt. Diese Konstellation ist selten und macht den Tarif für bestehende Versicherte interessant, die nach Optimierungspotenzialen suchen. Die ambulante Versorgung erfolgt bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz; stationär übernimmt der Tarif Regel- und Belegarztleistungen. Bei der Zahnersatzversorgung leistet der Tarif bis 90 Prozent - auf bis zu 15.000 Euro jährlich ab dem 4. Versicherungsjahr.

Als geschlossener Tarif steht der LKH 100, 300, 194 NW neuen Kunden nicht mehr offen, aber bestehende Versicherte desselben Versicherers können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG hinein wechseln. Das ist relevant, wenn die aktuelle Prämie gestiegen ist: Ein Wechsel in diesen Tarif kann oft Raum für Einsparungen bieten, insbesondere bei Versicherten mit moderaten Gesundheitsrisiken. Die neue Welt positioniert sich durch Kostenmoderation und nachhaltige Prämienstabilität.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse hilft Ihnen, die tatsächlichen Sparpotenziale für Ihren LKH PKV-Tarif realistisch einzuschätzen - unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm berücksichtigt dabei Ihre persönliche Ausgangslage.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

100: 110,-EUR Rechnungsbetrag für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal im Kalenderjahr.

Psychotherapie

100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog (je Hilfsmittel einmal pro Jahr): Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl 800,-EUR, Prothesen, Geh- und Stützapparate, Bruchband, Binden, Strümpfe, Einlagen, Schuhe (Selbstbeteiligung 100,-EUR).

Ärztliche Behandlung

100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Vorsorgeuntersuchung

100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht erstattet werden Malaria-Prophylaxe und Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

300: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

300: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

300: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
90 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
90 %
Gebührenordnung (Zahn)

100, 194: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

100+194: Erstattet werden

  • 100% für Zahnbehandlung: allgemeine, konservierende und operative Leistungen, Prophylaxe, Arzneimittel, Röntgenleistungen, Behandlung von Mund- und Kiefererkrankungen und Parodontosebehandlung
  • 90% bis 15.000,-EUR Rechnungsbetrag für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate und Reparaturen) und Kieferorthopädie, darüber 50%.
Summenbegrenzung

100: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.

194: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
  • 15.000,-EUR jährlich ab dem 4.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

100, 194: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Bisex-Tarif bei der LKH?

Der LKH 100, 300, 194 NW ist für Neukunden nicht mehr zugänglich. Bestehende LKH-Versicherte jedoch haben das Recht, über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif zu wechseln - ohne den Versicherer zu verlassen. Diese Regelung ist wichtig für Bestandskunden, die eine kostengünstigere oder leistungsmäßig vorteilhaftere Alternative suchen. Das Risikokollektiv eines geschlossenen Tarifs schrumpft naturgemäß über die Zeit, was tendenziell zu höheren Prämienentwicklungen führt.

Obwohl der Tarif geschlossen ist, gibt es auch hier Chancen für Optimierung. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfolgt die verfügbaren Wechselkorridore und identifiziert für geschlossene LKH-Tarife häufig Alternativen mit besserer oder gleichwertiger Leistung zu niedrigeren Beiträgen. Gerade bei der neuen Welt, die als Versichertengeneration stärker mit Kostendisziplin kalkuliert wird, können sich solche Ansätze lohnen.

Tarifwechsel im LKH 100, 300, 194 NW: Ihre Rechte und Chancen

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz haben Sie das Recht, innerhalb derselben LKH in einen anderen Tarif zu wechseln. Bei einem solchen Wechsel werden Ihre Altersrückstellungen in der Regel übernommen, eine erneute Gesundheitsprüfung ist in vielen Fällen nicht erforderlich - das hängt aber vom individuellen Tarifwechsel ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie, welche Wechselmöglichkeiten unter Ihrer LKH-Police realistisch sind und wie die Leistungen und Beiträge im Vergleich dastehen. Die Chancen auf Ersparnis sind oft am größten, wenn der aktuelle Tarif bereits eine Prämienerhöhung hinter sich hat. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen Klarheit: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im LKH 100, 300, 194 NW: Tarifwechsel statt hinnehmen

Der LKH 100, 300, 194 NW ist ein geschlossener Tarif der neuen Welt. Das bedeutet: Die Versichertengemeinschaft wird nicht durch Neuzugänge verjüngt. Hinzu kommen medizinische Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und demografische Alterung - Faktoren, die regelmäßig zu Beitragsanpassungen führen. Gerade geschlossene Tarife sind dieser Kostenspirale mitunter stärker ausgesetzt, weil die Risikogemeinschaft schrumpft.

Die gute Nachricht: Sie sind nicht hilflos. Ein Tarifwechsel innerhalb der LKH kann oft Abhilfe schaffen. Häufig finden sich Tarife mit gleichwertigen oder besseren Leistungen bei niedrigerem Beitrag. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die Prämienentwicklung des Versicherers nachzuvollziehen. Wenn Sie feststellen, dass Ihre Prämie regelmäßig steigt, ist jetzt der richtige Zeitpunkt zu handeln. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum LKH 100, 300, 194 NW

Der Tarif bietet umfangreiche Leistungen ohne Selbstbehalt. Ambulant erstattet er bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen, bis 2,5-fach für technische Leistungen und bis 1,3-fach für Laborleistungen. Psychotherapie bei niedergelassenen Ärzten ist unbegrenzt. Sehhilfen werden mit 110 Euro pro Jahr erstattet. Stationär übernimmt der Tarif Regel- und Belegarztleistungen. Zahnbehandlung leistet er zu 100 Prozent, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 90 Prozent bis 15.000 Euro jährlich (ab dem 4. Versicherungsjahr). Naturheilverfahren sind mitversichert.
Der LKH 100, 300, 194 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif. Das heißt: Neue, externe Kunden können nicht mehr in diesen Tarif aufgenommen werden. Die Versichertengemeinschaft ist begrenzt und altert entsprechend. Das hat zur Folge, dass die Beitragsentwicklung tendenziell stärker ausfällt als bei offenen Tarifen. Für bestehende LKH-Versicherte bedeutet das aber: Ein Tarifwechsel nach §204 VVG ist eine Option, um von dieser Situation zu profitieren und eventuell günstiger versichert zu sein.
Der LKH 100, 300, 194 NW hat keinen Selbstbehalt - das ist seine besondere Stärke. Sie zahlen bei jeder Inanspruchnahme keinen Euro aus eigener Tasche. Das ist eine seltene Eigenschaft und positioniert den Tarif als Premium-Segment ohne Co-Pay. Diese Gestaltung macht ihn für Versicherte mit höheren Inanspruchnahmen interessant.
Ja, Sie können innerhalb der LKH wechseln. Nach §204 VVG haben Sie das Recht, einen anderen LKH-Tarif zu wählen, ohne die Versicherung zu verlassen. In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen vollständig übernommen werden und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Allerdings muss das im Einzelfall geprüft werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft, ob günstigere Alternativen für Sie verfügbar sind. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Ihre Prämie gestiegen ist oder Sie ein moderates Gesundheitsprofil haben, könnten Alternativen mit besserer Kosteneffizienz verfügbar sein - etwa mit Selbstbehalt oder etwas niedrigerem Leistungsniveau, aber signifikant niedrigerem Beitrag. Für junge und gesunde Versicherte lohnt sich ein Blick auf moderne Neue-Welt-Tarife mit bedarfsgerechteren Leistungszuschnitten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert, welche Wechsel tatsächlich wirtschaftlich sinnvoll sind und welche Leistungsveränderungen Sie erwarten.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert