LKH 100, 300, 194 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
LKH 100, 300, 194 NW im Überblick
Geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt mit einer Besonderheit: Der LKH 100, 300, 194 NW verzichtet vollständig auf einen Selbstbehalt. Diese Konstellation ist selten und macht den Tarif für bestehende Versicherte interessant, die nach Optimierungspotenzialen suchen. Die ambulante Versorgung erfolgt bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz; stationär übernimmt der Tarif Regel- und Belegarztleistungen. Bei der Zahnersatzversorgung leistet der Tarif bis 90 Prozent - auf bis zu 15.000 Euro jährlich ab dem 4. Versicherungsjahr.
Als geschlossener Tarif steht der LKH 100, 300, 194 NW neuen Kunden nicht mehr offen, aber bestehende Versicherte desselben Versicherers können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG hinein wechseln. Das ist relevant, wenn die aktuelle Prämie gestiegen ist: Ein Wechsel in diesen Tarif kann oft Raum für Einsparungen bieten, insbesondere bei Versicherten mit moderaten Gesundheitsrisiken. Die neue Welt positioniert sich durch Kostenmoderation und nachhaltige Prämienstabilität.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse hilft Ihnen, die tatsächlichen Sparpotenziale für Ihren LKH PKV-Tarif realistisch einzuschätzen - unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm berücksichtigt dabei Ihre persönliche Ausgangslage.
Basismerkmale
100: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
100: 110,-EUR Rechnungsbetrag für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal im Kalenderjahr.
100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
100: Geschlossener Hilfsmittelkatalog (je Hilfsmittel einmal pro Jahr): Hörhilfen, Sprechgerät, Krankenfahrstuhl 800,-EUR, Prothesen, Geh- und Stützapparate, Bruchband, Binden, Strümpfe, Einlagen, Schuhe (Selbstbeteiligung 100,-EUR).
100: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
100: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
100: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Malaria-Prophylaxe und Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
300: Regel- und Belegarztleistungen.
300: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
300: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
100, 194: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
100+194: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung: allgemeine, konservierende und operative Leistungen, Prophylaxe, Arzneimittel, Röntgenleistungen, Behandlung von Mund- und Kiefererkrankungen und Parodontosebehandlung
- 90% bis 15.000,-EUR Rechnungsbetrag für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate und Reparaturen) und Kieferorthopädie, darüber 50%.
100: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr.
194: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr
- 15.000,-EUR jährlich ab dem 4.Kalenderjahr.
100, 194: Nicht erforderlich.



