Münchener Verein BestensGesund Premium SB 500: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: Münchener Verein BestensGesund Premium SB 500
Offener Unisex-Tarif der Neue-Welt-Generation: Der Münchener Verein BestensGesund Premium SB 500 (Tarif 869) ist eine moderne Krankenvollversicherung des Münchener Verein, die zum 01.07.2026 neu auf den Markt gekommen ist. Mit einem Selbstbehalt von 500 EUR pro Versicherungsjahr bietet der Tarif ambulante Leistungen mit Erstattung über den Höchstsätzen der GOÄ bei Honorarvereinbarung, Einbettzimmer im Krankenhaus, Privatarztbehandlung und eine umfassende Zahnausstattung mit 100% Zahnbehandlung und 90% Zahnersatz (bis zum 21. Lebensjahr 100%).
Als offener Tarif eines wachsenden Kollektivs eignet sich der Münchener Verein BestensGesund Premium SB 500 sowohl für den Neuabschluss als auch als moderner Zieltarif für einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb des Münchener Verein. Ob der Tarif zu Ihrer persönlichen Situation passt und welche Einsparpotenziale realisierbar sind, klärt unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm.
Basismerkmale
Premium: Ärztliche Leistungen werden zu 100% nach der GOÄ erstattet. Bei rechtsgültiger Honorarvereinbarung werden auch Gebühren über den Höchstsätzen der GOÄ erstattet.
Premium: Erstattet werden Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen) sowie deren Reparatur zu 100%, maximal 600,-EUR innerhalb von zwei Versicherungsjahren.
Premium: Psychotherapie zu 100%, unbegrenzt. Erstattungsfähig durch ärztliche und nichtärztliche Psychotherapeuten.
Premium: Sonstige Hilfsmittel zu 100% bis 1.000,-EUR Rechnungsbetrag; darüber zu 100% bei Beschaffung über den Hilfsmittelservice des Versicherers (sonst 80%). Eingeschlossen u.a. Hörhilfen, Körperersatzstücke, Blindenhund, Blutzuckermessgerät mit Sensortechnik und Heimdialyse. Maßgeblich ist das Hilfsmittelverzeichnis der GKV.
Premium: Ambulante ärztliche Behandlung zu 100%, einschließlich Video-Beratungen und -Untersuchungen. Freie Arztwahl. Heilpraktiker- und Naturheilverfahren sind nach GebüH bis 2.000,-EUR je Versicherungsjahr erstattungsfähig (Osteopathie und Chiropraktik unter Voraussetzungen auch über GebüH hinaus).
Ambulante Leistungen
Premium: Psychotherapie zu 100%, unbegrenzt. Erstattungsfähig durch ärztliche und nichtärztliche Psychotherapeuten.
Premium: Vorsorgeuntersuchungen nach den gesetzlich eingeführten Programmen zu 100%. Darüber hinaus sind auch andere Untersuchungen zur gezielten Früherkennung einer bestimmten Krankheit erstattungsfähig. Schutzimpfungen werden erstattet und nicht auf den Selbstbehalt angerechnet.
Stationäre Leistungen
Premium: Privatärztliche Behandlung zu 100% (wahlärztliche und belegärztliche Behandlung). Allgemeine Krankenhausleistungen zu 100%. Freie Krankenhauswahl.
Premium: Erstattung nach GOÄ; bei rechtsgültiger Honorarvereinbarung auch über den Höchstsätzen der GOÄ. Allgemeine Krankenhausleistungen nach Krankenhausentgeltgesetz/Bundespflegesatzverordnung.
Premium: Stationäre psychotherapeutische/psychiatrische Behandlung im Rahmen der akutstationären Heilbehandlung wird zu 100% erstattet.
Zahnleistungen
Premium: Zahnärztliche Leistungen werden nach der GOZ erstattet. Bei rechtsgültiger Honorarvereinbarung werden auch Gebühren über den Höchstsätzen der GOZ erstattet. Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien in ortsüblicher Höhe.
Premium:
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) zu 100%
- Zahnprophylaxe und professionelle Zahnreinigung zu 100%
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate) zu 90% ab dem 21. Lebensjahr, bis 21 zu 100%
- Kieferorthopädie zu 90% ab dem 21. Lebensjahr, bis 21 zu 100%
- Aufbissbehelfe/Schienen sowie gnathologische Leistungen zu 90% (bis 21: 100%)
- Bildgebende Verfahren und Anästhesie zu 100%
Premium: Zahnstaffel für Zahnersatz, Kieferorthopädie und die übrigen Leistungen nach A.8.b-i:
- 1.500,-EUR im 1. Versicherungsjahr
- 3.000,-EUR im 1.-2. Versicherungsjahr
- 4.500,-EUR im 1.-3. Versicherungsjahr
- 6.000,-EUR im 1.-4. Versicherungsjahr
Ab dem 5. Versicherungsjahr ohne summenmäßige Begrenzung. Keine Begrenzung bei unfallbedingten Behandlungen oder bei nachgewiesener Vorversicherung mit mind. 80% Zahnersatz.
Premium: Erstellung eines Heil- und Kostenplans zu 100%, sofern dieser vor Beginn der Behandlung beim Versicherer eingereicht wird.




