R+V
PKV-Anbieter R+V
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 350 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 80% pro Kalenderjahr

R+V A80, S101, Z60 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif A80, S101, Z60 AW der R+V kombiniert eine ambulante Versorgung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen, 1,3-fach für Laborleistungen) mit privater Krankenhausbehandlung im Einbettzimmer unter Chefarztbehandlung. Mit einem Selbstbehalt von 350 Euro jährlich und einer Zahnerstattung von 60 bis 80 Prozent positioniert sich dieser Tarif der alten Welt als Bestandstarif mit soliden Premium-Leistungen.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der R+V kann für Versicherte dieses Tarifs besonders interessant sein, da die Risikogemeinschaft als geschlossener Tarif schrumpft und die Beitragsentwicklung dadurch verschärft wird. In vielen Fällen lassen sich durch einen Wechsel zu einem offeneren oder moderneren Tarif der R+V Premiumsteigerungen bremsen, während Altersrückstellungen häufig mitgenommen werden können und Gesundheitsfragen entfallen oder reduziert werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet den R+V PKV-Tarif und prüft konkrete Wechseloptionen für Ihre individuelle Situation.

Basismerkmale

Selbstbehalt350 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

A80: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

A80: Erstattet werden

  • 80%, max. 104,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) pro Kalenderjahr, darüber 40%.
Psychotherapie

A80: 80% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

A80: 80% für Hörhilfen, Sprechgerät, Kunstglieder, Krankenfahrstuhl, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparat.

80% aus 130,-EUR, darüber 40% für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe und Gehhilfen.

Leistung für das jeweilige HIlfsmittel max. einmal im Kalenderjahr.

Ärztliche Behandlung

A80: Liquidiert der Arzt für Leistungen bis zum 1,7-fachen Satz bzw. für medizinisch technische Leistungen bis zum 1,3-fachen Satz der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte, erfolgt die Erstattung zu 100%, sonst Selbstbeteiligung von 20%, max. 350,-EUR/Jahr.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

A80: 80% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

A80: Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Ärztliche und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

S101: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

S101: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

S101: Max. 30 Tage pro Kalenderjahr.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
60 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

A80, Z60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

A80+Z60: Erstattet werden 80% für Zahnbehandlung und Prophylaxe, Zahnersatz und Kieferorthopädie bis 1.300,-EUR pro Jahr.

Von den jährlich 1.300,-EUR übersteigenden Rechnungsbeträgen werden 60% erstattet. Liquidiert der Zahnarzt für persönliche zahnärztliche Leistungen bis zum 2,0-fachen Satz der GOZ und für Leistungen für Prothetik und Kieferorthopädie (Kapitel F, G und H der GOZ) bis zum 2,3-fachen Satz, werden bis 1.300,-EUR Rechnungsbetrag pro Jahr 90% und darüber 70% erstattet.

Summenbegrenzung

A80, Z60: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

A80, Z60: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele R+V-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der R+V?

Der A80, S101, Z60 AW der R+V nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf - das Kernmerkmal eines geschlossenen Tarifs. Bestehende Versicherte der R+V können jedoch über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG jederzeit in andere Tarife des gleichen Versicherers wechseln. Dies ist ein erheblicher Vorteil für R+V-Versicherte: Sie sind nicht an einen einzelnen Tarif gebunden, sondern können die Risikogemeinschaft optimieren. Geschlossene Tarife wie dieser sehen sich mit schrumpfenden Versichertenkollektiven konfrontiert, was die Beitragsdynamik ungünstig beeinflusst.

Ältere Tarife dieser Art werden vom Versicherer meist nicht mehr aktiv vermarktet oder öffentlich gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche geschlossenen Tarife und kann gezielt empfehlen, welche Alternativen zu Ihrem A80, S101, Z60 AW sinnvoll sind und in welchen Fällen ein Wechsel Ihre Prämienentwicklung stabilisieren kann.

Tarifwechsel im A80, S101, Z60 AW: Ihre Möglichkeiten

Ein Tarifwechsel ist über §204 VVG ausschließlich innerhalb der R+V möglich - ein Wechsel zu einem anderen Versicherer ist damit nicht gemeint. Altersrückstellungen werden in den meisten Fällen bei einem internen Wechsel übernommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich oder beschränkt sich auf wenige Fragen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm identifiziert konkrete Wechselziele innerhalb der R+V und simuliert, ob und wie viel Sie durch einen Tarifwechsel sparen könnten. Registrieren Sie sich, um von dieser Analyse zu profitieren: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im A80, S101, Z60 AW - was Sie tun können

Der Tarif A80, S101, Z60 AW unterliegt als geschlossener Tarif der alten Welt einer besonders ungünstigen Prämienentwicklung: Das schrumpfende Versichertenkollektiv muss die Kostensteigerungen des Gesundheitswesens auf immer weniger Köpfe verteilen, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Zusätzlich ist die alte Welt durch höhere medizinische Kostenentwicklung geprägt.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG bietet den direktesten Weg, diese Entwicklung zu bremsen. Modernere oder offenere Tarife der R+V profitieren von einer stabileren Altersstruktur und besserer Kostenkalkulation, was sich in moderateren Prämienanpassungen niederschlägt. Werfen Sie einen Blick auf unseren Beitragserhöhungs-Chart, um die Kostentrendentwicklung des Tarifs und verfügbarer Alternativen zu vergleichen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Handlungsoptionen auf: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum R+V A80, S101, Z60 AW

Der Tarif erstattet ambulant bis zu den GOÄ-Höchstsätzen: 80% für ärztliche Leistungen (Arzt bis 3,5-fach GOÄ, danach 20% Eigenanteil bis max. 350 Euro/Jahr), 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr mit 80% Erstattung, Sehhilfen mit 80% bis 104 Euro/Jahr, Impfungen gemäß Ständiger Impfkommission und Vorsorgeuntersuchungen. Stationär erfolgt die Behandlung im Einbettzimmer unter Chefarztbehandlung auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, mit max. 30 psychotherapeutischen Tagen pro Jahr. Zahnmedizinisch sind 80% für Zahnbehandlung und 60-80% für Zahnersatz ohne Jahresobergrenze versichert, ebenso Kieferorthopädie.
Der A80, S101, Z60 AW ist ein geschlossener Tarif, d.h., neue, externe Kunden werden nicht mehr angenommen. Das schrumpfende Versichertenkollektiv führt zu unterdurchschnittlichen Beitragserhöhungen und erschwert die Kostendämpfung. Allerdings können bestehende R+V-Versicherte über §204 VVG in andere Tarife der R+V wechseln, was einen entscheidenden Vorteil darstellt, um der Beitragsdynamik zu entgehen.
Der Selbstbehalt beträgt 350 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für alle ambulanten Leistungen. Dies ist ein moderater Selbstbehalt, der bedeutet, dass Sie bis zu 350 Euro aus eigenem Portemonnaie tragen, bevor die Versicherung Leistungen erstattet. Bei stationären Kosten und Zahnersatz gelten andere Regelungen; die Selbstbeteiligung beschränkt sich auf bestimmte Leistungsbereiche wie Hörhilfen und Gehhilfen mit 40% ab 130 Euro.
Ja, ein Tarifwechsel ist über §204 VVG möglich - allerdings ausschließlich innerhalb der R+V zu einem anderen Tarif des gleichen Versicherers. In vielen Fällen können Sie durch einen solchen Wechsel Ihre Prämien senken. Altersrückstellungen werden häufig mitgenommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse hilft Ihnen, die passende Alternative zu finden. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Für viele Versicherte in diesem geschlossenen Tarif der alten Welt lohnt sich ein Tarifwechsel deutlich. Je älter Sie sind, je geringer Ihre Gesundheitsrisiken und je länger Sie im A80, S101, Z60 AW versichert sind, desto wahrscheinlicher profitieren Sie von einem Wechsel - neue Tarife der R+V bieten oft bessere Beitragstrends. Allerdings hängt der konkrete Vorteil stark von Ihrem persönlichen Alter, Ihrem Gesundheitszustand und dem genauen Ziel-Tarif ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und zeigt auf, ob und wie viel Sie durch einen Wechsel sparen können.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert