R+V A80, S101, Z60 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
R+V A80, S101, Z60 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif A80, S101, Z60 AW der R+V kombiniert eine ambulante Versorgung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen, 1,3-fach für Laborleistungen) mit privater Krankenhausbehandlung im Einbettzimmer unter Chefarztbehandlung. Mit einem Selbstbehalt von 350 Euro jährlich und einer Zahnerstattung von 60 bis 80 Prozent positioniert sich dieser Tarif der alten Welt als Bestandstarif mit soliden Premium-Leistungen.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der R+V kann für Versicherte dieses Tarifs besonders interessant sein, da die Risikogemeinschaft als geschlossener Tarif schrumpft und die Beitragsentwicklung dadurch verschärft wird. In vielen Fällen lassen sich durch einen Wechsel zu einem offeneren oder moderneren Tarif der R+V Premiumsteigerungen bremsen, während Altersrückstellungen häufig mitgenommen werden können und Gesundheitsfragen entfallen oder reduziert werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet den R+V PKV-Tarif und prüft konkrete Wechseloptionen für Ihre individuelle Situation.
Basismerkmale
A80: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A80: Erstattet werden
- 80%, max. 104,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) pro Kalenderjahr, darüber 40%.
A80: 80% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A80: 80% für Hörhilfen, Sprechgerät, Kunstglieder, Krankenfahrstuhl, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparat.
80% aus 130,-EUR, darüber 40% für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe und Gehhilfen.
Leistung für das jeweilige HIlfsmittel max. einmal im Kalenderjahr.
A80: Liquidiert der Arzt für Leistungen bis zum 1,7-fachen Satz bzw. für medizinisch technische Leistungen bis zum 1,3-fachen Satz der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte, erfolgt die Erstattung zu 100%, sonst Selbstbeteiligung von 20%, max. 350,-EUR/Jahr.
Ambulante Leistungen
A80: 80% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A80: Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Ärztliche und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
S101: Privatarztbehandlung.
S101: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
S101: Max. 30 Tage pro Kalenderjahr.
Zahnleistungen
A80, Z60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
A80+Z60: Erstattet werden 80% für Zahnbehandlung und Prophylaxe, Zahnersatz und Kieferorthopädie bis 1.300,-EUR pro Jahr.
Von den jährlich 1.300,-EUR übersteigenden Rechnungsbeträgen werden 60% erstattet. Liquidiert der Zahnarzt für persönliche zahnärztliche Leistungen bis zum 2,0-fachen Satz der GOZ und für Leistungen für Prothetik und Kieferorthopädie (Kapitel F, G und H der GOZ) bis zum 2,3-fachen Satz, werden bis 1.300,-EUR Rechnungsbetrag pro Jahr 90% und darüber 70% erstattet.
A80, Z60: Keine Summenbegrenzung.
A80, Z60: Nicht erforderlich.




