R+V
PKV-Anbieter R+V
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 350 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 80% pro Kalenderjahr

Tarifprofil: R+V A80, S101, Z75 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif A80, S101, Z75 AW der R+V Versicherung positioniert sich als Premium-Tarif der alten Welt mit Einzelzimmeroption und umfassender Chefarztbehandlung im stationären Bereich. Die ambulanten Leistungen orientieren sich an den Höchstsätzen der GOÄ (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), während die Zahnversicherung 75 Prozent Zahnersatz erstattet - ohne jährliche Summenbegrenzung. Der Selbstbehalt von 350 Euro jährlich ist moderat für einen Tarif dieser Kategorie.

Als geschlossener Tarif steht dieser Tarif Neukunden nicht mehr offen, doch bestehende Versicherte der R+V können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG jederzeit prüfen, ob ein Wechsel zu besseren Konditionen infrage kommt. Das schrumpfende Versichertenkollektiv führt tendenziell zu höheren Beitragssteigerungen als bei offenen Tarifen mit stabilerer Risikogemeinschaft. Gerade deswegen lohnt sich eine Überprüfung von Wechseloptionen innerhalb der R+V.

Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse - unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie, ob ein günstigerer R+V PKV-Tarif mit gleichwertigen Leistungen verfügbar ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt350 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

A80: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

A80: Erstattet werden

  • 80%, max. 104,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) pro Kalenderjahr, darüber 40%.
Psychotherapie

A80: 80% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

A80: 80% für Hörhilfen, Sprechgerät, Kunstglieder, Krankenfahrstuhl, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparat.

80% aus 130,-EUR, darüber 40% für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe und Gehhilfen.

Leistung für das jeweilige HIlfsmittel max. einmal im Kalenderjahr.

Ärztliche Behandlung

A80: Liquidiert der Arzt für Leistungen bis zum 1,7-fachen Satz bzw. für medizinisch technische Leistungen bis zum 1,3-fachen Satz der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte, erfolgt die Erstattung zu 100%, sonst Selbstbeteiligung von 20%, max. 350,-EUR/Jahr.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

A80: 80% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

A80: Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Ärztliche und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

S101: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

S101: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

S101: Max. 30 Tage pro Kalenderjahr.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
75 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

A80, Z75: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

A80+Z75: Erstattet werden 80% für Zahnbehandlung und Prophylaxe,

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis 1.300,-EUR pro Jahr.

Von den jährlich 1.300,-EUR übersteigenden Rechnungsbeträgen werden 75% erstattet. Liquidiert der Zahnarzt für persönliche zahnärztliche Leistungen bis zum 2,0-fachen Satz der GOZ und für Leistungen für Prothetik und Kieferorthopädie (Kapitel F, G und H der GOZ) bis zum 2,3-fachen Satz, werden bis 1.300,-EUR Rechnungsbetrag pro Jahr 90% und darüber 85% erstattet.

Summenbegrenzung

A80, Z75: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

A80, Z75: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele R+V-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status des A80, S101, Z75 AW?

Der Tarif ist geschlossen für Neukunden, wird aber von bestandssichernden Versicherten der R+V weiterhin bewohnt. Da keine neuen externen Versicherten hinzukommen, altert die Risikogemeinschaft demografisch: Das Durchschnittsalter steigt, Kostenschocks entstehen schneller, und die Beitragsentwicklung verläuft steiler als in offenen Tarifen. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch weiterhin intern wechseln - das ist das Kernrecht nach §204 VVG.

Geschlossene Tarife wie dieser werden in der Regel nicht mehr öffentlich aktiv beworben oder gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick solcher Tarife und kann Ihnen gezielt zeigen, ob und zu welchen Konditionen ein Wechsel zu günstigeren Alternativen möglich ist - auch wenn diese nicht auf Standard-Vergleichsportalen zu finden sind.

Tarifwechsel im A80, S101, Z75 AW - welche Möglichkeiten habe ich?

Das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG bedeutet, dass Sie beim gleichen Versicherer (R+V) in einen günstigeren Tarif wechseln können. Altersrückstellungen werden in vielen Fällen übernommen, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung - doch die genauen Bedingungen sind tarifabhängig. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm nimmt Ihre konkrete Situation unter die Lupe und zeigt Ihnen, welche Alternativen bestehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bringt Klarheit: Jetzt anmelden und lassen Sie prüfen, ob ein Wechsel für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist.

Beitragserhöhung im A80, S101, Z75 AW - was ist zu tun?

Der geschlossene Status des Tarifs macht ihn anfällig für überdurchschnittliche Beitragserhöhungen, denn ein schrumpfendes Versichertenkollektiv kann Kostensteigerungen nicht durch Neukunden-Quoten abfedern. Mit dem moderaten Selbstbehalt von 350 Euro und umfassenden Leistungen (3,5-fach GOÄ, Einbettzimmer, 75% Zahnersatz) liegt dieser Tarif preislich am Premium-Ende - ein Grund mehr, regelmäßig zu prüfen, ob ein Wechsel zu einem gleichwertigen, kostengünstigeren Tarif möglich ist.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ist oft der schnellste Weg, Beiträge zu senken: Häufig mit gleichwertigen oder besseren Leistungen, und die Altersrückstellungen folgen Ihnen in den neuen Tarif. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart für die R+V an - dort sehen Sie transparent, wie sich die Prämien entwickelt haben. Lassen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse erstellen und erfahren Sie konkret, welche Einsparpotenziale vorhanden sind: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum R+V A80, S101, Z75 AW

Ambulant erstattet der A80 bis zu 3,5-fachen GOÄ-Sätzen für ärztliche Leistungen, 30 Psychotherapie-Sitzungen jährlich, bis 104 Euro für Sehhilfen (80%) und Hilfsmittel wie Hörhilfen und Kunstglieder zu 80 Prozent. Stationär (S101) zahlt die R+V Privatarztbehandlung auch über GOÄ-Höchstsätze hinaus und maximal 30 Tage Psychotherapie pro Jahr. Die Zahnversicherung (Z75) erstattet 75% Zahnersatz ohne Jahresbegrenzung und 80% für Behandlung - bei Leistungen bis 2,3-fach GOZ sogar bis 90%.
Der Tarif ist geschlossen, nimmt also keine Neukunden mehr auf. Das bedeutet, das Versichertenkollektiv schrumpft und altert - Beitragssteigerungen entstehen schneller als in offenen Tarifen mit stabiler Altersstruktur. Für bestehende R+V-Versicherte ist das aber kein Hindernis: Sie können intern nach §204 VVG wechseln und so einem Tarif mit besserer demografischer Zusammensetzung ausweichen.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 350 Euro. Diese Summe gilt pro Kalenderjahr und betrifft sowohl ambulante als auch zahnärztliche Leistungen sowie Vorsorgeleistungen. Mit 350 Euro liegt dieser Tarif im unteren bis mittleren Selbstbehalt-Segment - ein moderater Wert für ein Premium-Produkt mit Einzelzimmer und hohen GOÄ-Sätzen.
Ja, Sie haben das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der R+V. Häufig können Altersrückstellungen übernommen werden, und oft entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Allerdings: Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen. Eine persönliche Analyse zeigt Ihnen konkret, ob und welche günstigeren Alternativen verfügbar sind.
Ob sich ein Wechsel rentiert, hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und den verfügbaren Alternativen ab. Der geschlossene Status und die schrumpfende Risikogemeinschaft sprechen für regelmäßige Überprüfungen - insbesondere bei Beitragserhöhungen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Situation individuell und zeigt auf, ob ein Tarifwechsel zu besseren Konditionen realistisch ist und welche Tarife infrage kommen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert