R+V A80, S101, Z75 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Tarifprofil: R+V A80, S101, Z75 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif A80, S101, Z75 AW der R+V Versicherung positioniert sich als Premium-Tarif der alten Welt mit Einzelzimmeroption und umfassender Chefarztbehandlung im stationären Bereich. Die ambulanten Leistungen orientieren sich an den Höchstsätzen der GOÄ (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), während die Zahnversicherung 75 Prozent Zahnersatz erstattet - ohne jährliche Summenbegrenzung. Der Selbstbehalt von 350 Euro jährlich ist moderat für einen Tarif dieser Kategorie.
Als geschlossener Tarif steht dieser Tarif Neukunden nicht mehr offen, doch bestehende Versicherte der R+V können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG jederzeit prüfen, ob ein Wechsel zu besseren Konditionen infrage kommt. Das schrumpfende Versichertenkollektiv führt tendenziell zu höheren Beitragssteigerungen als bei offenen Tarifen mit stabilerer Risikogemeinschaft. Gerade deswegen lohnt sich eine Überprüfung von Wechseloptionen innerhalb der R+V.
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Basismerkmale
A80: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A80: Erstattet werden
- 80%, max. 104,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) pro Kalenderjahr, darüber 40%.
A80: 80% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A80: 80% für Hörhilfen, Sprechgerät, Kunstglieder, Krankenfahrstuhl, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparat.
80% aus 130,-EUR, darüber 40% für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe und Gehhilfen.
Leistung für das jeweilige HIlfsmittel max. einmal im Kalenderjahr.
A80: Liquidiert der Arzt für Leistungen bis zum 1,7-fachen Satz bzw. für medizinisch technische Leistungen bis zum 1,3-fachen Satz der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte, erfolgt die Erstattung zu 100%, sonst Selbstbeteiligung von 20%, max. 350,-EUR/Jahr.
Ambulante Leistungen
A80: 80% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A80: Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Ärztliche und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
S101: Privatarztbehandlung.
S101: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
S101: Max. 30 Tage pro Kalenderjahr.
Zahnleistungen
A80, Z75: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
A80+Z75: Erstattet werden 80% für Zahnbehandlung und Prophylaxe,
Zahnersatz und Kieferorthopädie bis 1.300,-EUR pro Jahr.
Von den jährlich 1.300,-EUR übersteigenden Rechnungsbeträgen werden 75% erstattet. Liquidiert der Zahnarzt für persönliche zahnärztliche Leistungen bis zum 2,0-fachen Satz der GOZ und für Leistungen für Prothetik und Kieferorthopädie (Kapitel F, G und H der GOZ) bis zum 2,3-fachen Satz, werden bis 1.300,-EUR Rechnungsbetrag pro Jahr 90% und darüber 85% erstattet.
A80, Z75: Keine Summenbegrenzung.
A80, Z75: Nicht erforderlich.




