R+V A80, S102, Z60 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
R+V A80, S102, Z60 AW im Detail
R+V A80, S102, Z60 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der älteren Welt mit Premium-Leistungsmerkmalen: ambulante Erstattungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen), Chefarztbehandlung im Krankenhaus, Zweibettzimmer und 60% Zahnersatz ohne jährliche Summenbegrenzung. Der Selbstbehalt beträgt 350 Euro pro Versicherungsjahr. Mit 30 Psychotherapie-Sitzungen, 80% Sehhilfen-Erstattung (max. 104 Euro pro Jahr) und Kieferorthopädie bietet dieser Tarif solide Absicherung im ambulanten und zahnärztlichen Bereich.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der R+V kann für Bestandsversicherte eine Gelegenheit bieten, in Tarife mit moderaterer Beitragsentwicklung zu wechseln. Die geschlossene Tarifgemeinschaft des A80, S102, Z60 AW altert kontinuierlich und ist nicht länger für Neukunden zugänglich, was typischerweise zu höheren Beitragsanpassungen führt. Häufig sind bei einem Wechsel zu einem jüngeren, offenen Tarif gleichwertige oder bessere Leistungen bei niedrigeren Prämien möglich, wobei die Altersrückstellungen in vielen Fällen mitgenommen werden können.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche Optimierungsmöglichkeiten im R+V PKV-Tarif bestehen und welche Wechselalternativen zu Ihrer Situation passen.
Basismerkmale
A80: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A80: Erstattet werden
- 80%, max. 104,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) pro Kalenderjahr, darüber 40%.
A80: 80% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A80: 80% für Hörhilfen, Sprechgerät, Kunstglieder, Krankenfahrstuhl, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparat.
80% aus 130,-EUR, darüber 40% für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe und Gehhilfen.
Leistung für das jeweilige HIlfsmittel max. einmal im Kalenderjahr.
A80: Liquidiert der Arzt für Leistungen bis zum 1,7-fachen Satz bzw. für medizinisch technische Leistungen bis zum 1,3-fachen Satz der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte, erfolgt die Erstattung zu 100%, sonst Selbstbeteiligung von 20%, max. 350,-EUR/Jahr.
Ambulante Leistungen
A80: 80% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A80: Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Ärztliche und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
S102: Privatarztbehandlung.
S102: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
S102: Max. 30 Tage pro Kalenderjahr.
Zahnleistungen
A80, Z60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
A80+Z60: Erstattet werden 80% für Zahnbehandlung und Prophylaxe, Zahnersatz und Kieferorthopädie bis 1.300,-EUR pro Jahr.
Von den jährlich 1.300,-EUR übersteigenden Rechnungsbeträgen werden 60% erstattet. Liquidiert der Zahnarzt für persönliche zahnärztliche Leistungen bis zum 2,0-fachen Satz der GOZ und für Leistungen für Prothetik und Kieferorthopädie (Kapitel F, G und H der GOZ) bis zum 2,3-fachen Satz, werden bis 1.300,-EUR Rechnungsbetrag pro Jahr 90% und darüber 70% erstattet.
A80, Z60: Keine Summenbegrenzung.
A80, Z60: Nicht erforderlich.




