R+V
PKV-Anbieter R+V
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 350 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 80% pro Kalenderjahr

R+V A80, S102, Z60 AW im Detail

R+V A80, S102, Z60 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der älteren Welt mit Premium-Leistungsmerkmalen: ambulante Erstattungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen), Chefarztbehandlung im Krankenhaus, Zweibettzimmer und 60% Zahnersatz ohne jährliche Summenbegrenzung. Der Selbstbehalt beträgt 350 Euro pro Versicherungsjahr. Mit 30 Psychotherapie-Sitzungen, 80% Sehhilfen-Erstattung (max. 104 Euro pro Jahr) und Kieferorthopädie bietet dieser Tarif solide Absicherung im ambulanten und zahnärztlichen Bereich.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der R+V kann für Bestandsversicherte eine Gelegenheit bieten, in Tarife mit moderaterer Beitragsentwicklung zu wechseln. Die geschlossene Tarifgemeinschaft des A80, S102, Z60 AW altert kontinuierlich und ist nicht länger für Neukunden zugänglich, was typischerweise zu höheren Beitragsanpassungen führt. Häufig sind bei einem Wechsel zu einem jüngeren, offenen Tarif gleichwertige oder bessere Leistungen bei niedrigeren Prämien möglich, wobei die Altersrückstellungen in vielen Fällen mitgenommen werden können.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche Optimierungsmöglichkeiten im R+V PKV-Tarif bestehen und welche Wechselalternativen zu Ihrer Situation passen.

Basismerkmale

Selbstbehalt350 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

A80: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

A80: Erstattet werden

  • 80%, max. 104,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) pro Kalenderjahr, darüber 40%.
Psychotherapie

A80: 80% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

A80: 80% für Hörhilfen, Sprechgerät, Kunstglieder, Krankenfahrstuhl, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparat.

80% aus 130,-EUR, darüber 40% für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe und Gehhilfen.

Leistung für das jeweilige HIlfsmittel max. einmal im Kalenderjahr.

Ärztliche Behandlung

A80: Liquidiert der Arzt für Leistungen bis zum 1,7-fachen Satz bzw. für medizinisch technische Leistungen bis zum 1,3-fachen Satz der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte, erfolgt die Erstattung zu 100%, sonst Selbstbeteiligung von 20%, max. 350,-EUR/Jahr.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

A80: 80% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

A80: Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Ärztliche und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

S102: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

S102: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

S102: Max. 30 Tage pro Kalenderjahr.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
60 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

A80, Z60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

A80+Z60: Erstattet werden 80% für Zahnbehandlung und Prophylaxe, Zahnersatz und Kieferorthopädie bis 1.300,-EUR pro Jahr.

Von den jährlich 1.300,-EUR übersteigenden Rechnungsbeträgen werden 60% erstattet. Liquidiert der Zahnarzt für persönliche zahnärztliche Leistungen bis zum 2,0-fachen Satz der GOZ und für Leistungen für Prothetik und Kieferorthopädie (Kapitel F, G und H der GOZ) bis zum 2,3-fachen Satz, werden bis 1.300,-EUR Rechnungsbetrag pro Jahr 90% und darüber 70% erstattet.

Summenbegrenzung

A80, Z60: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

A80, Z60: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im R+V: A80, S102, Z60 AW versichert?
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Viele R+V-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossene Tarifgemeinschaft: Was bedeutet das für R+V-Versicherte?

Der A80, S102, Z60 AW ist seit längerer Zeit geschlossen und nimmt keine neuen Kunden mehr auf. Das führt dazu, dass die Versichertengemeinschaft überaltert: Junge, gesunde Neuzugänge fehlen, wodurch die durchschnittlichen Kosten pro Versicherten steigen. Beitragserhöhungen in diesem Tarif fallen daher oft überdurchschnittlich aus. Bestehende Versicherte des gleichen R+V-Konzerns können aber im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in solche älteren Tarife wechseln, wenn ein Wechsel aus einem jüngeren Tarif sinnvoll ist.

Geschlossene Tarife wie der A80, S102, Z60 AW werden häufig nicht aktiv beworben und sind in Standard-Tarifvergleichen oft nicht sichtbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche Alttarife und kann beurteilen, ob ein Wechsel in oder aus diesem Tarif empfehlenswert ist und welche rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Tarifwechsel in der R+V: Ihre Chancen nach §204 VVG

Als R+V-Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Das bedeutet, dass Sie in einen anderen Tarif des gleichen Versicherers wechseln können, ohne den Versicherer zu wechseln. In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen ganz oder teilweise mitgenommen werden, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich - allerdings hängt dies von den genauen Bedingungen des Ziel-Tarifs ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren aktuellen Tarif, zeigt verfügbare Wechseloptionen auf und ermittelt, welche Leistungsanpassungen und Beitragseinsparungen realistisch sind. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse und erhalten Sie eine konkrete Handlungsempfehlung: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im A80, S102, Z60 AW: Strategien und Lösungen

Dieser alte, geschlossene Tarif ist besonders anfällig für kumulierende Beitragserhöhungen. Zwei Faktoren treiben die Prämie: die überalterte und schrumpfende Versichertengemeinschaft, die keine Neuzugänge hat, und die medizinische Kostensteigerung im Gesundheitswesen insgesamt. Mit einem 350-Euro-Selbstbehalt und Höchstsatz-Leistungen ist der Tarif zwar komfortabel, aber die fehlende Stabilisierung durch junge Neukunden führt zu jährlichen Anpassungen, die mitunter zweistellig ausfallen.

Der Weg nach vorn führt häufig über einen §204 VVG Wechsel zu einem offenen oder jüngeren Tarif der R+V mit besserer Altersstruktur. Schon ein Wechsel in einen neueren Bisex-Tarif mit vergleichbaren Leistungen kann zu deutlich stabilerem Beitragsverlauf und oft zu sofortigem Sparpotenzial führen. Vergleichen Sie die Tarifhistorie in unserem Beitragserhöhungs-Chart, um das Ausmaß der Entwicklung zu sehen. Lassen Sie sich von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse zeigen, welche realistischen Alternativen zu Ihrer Situation passen: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum R+V A80, S102, Z60 AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zu GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach ärztlich, 2,5-fach technisch, 1,3-fach Labor). Im Krankenhaus: Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer, max. 30 Psychotherapie-Tage pro Jahr. Zahnersatz wird mit 60% erstattet, Zahnbehandlung mit 80%, beides ohne jährliche Summenbegrenzung. Sehhilfen: 80% bis 104 Euro, danach 40%. Psychotherapie ambulant: 80% für max. 30 Sitzungen. Selbstbehalt: 350 Euro pro Jahr.
Der A80, S102, Z60 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der älteren Welt. Er nimmt seit langem keine neuen Kunden mehr auf, was die Versichertengemeinschaft überaltert und die Beitragsentwicklung verschärft. Für Bestandsversicherte der R+V ist ein Wechsel nach §204 VVG in einen offenen oder jüngeren Tarif oft sinnvoll, um von stabileren Prämien und verbesserter Altersstruktur zu profitieren.
Der Selbstbehalt beträgt 350 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante und stationäre Leistungen und wird auch bei Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen angerechnet. Der Selbstbehalt liegt im mittleren Segment und ist bei diesem Premium-Tarif mit Höchstsätzen und Chefarzt typisch positioniert.
Ja, als R+V-Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zum gleichen Versicherer. In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen mitgenommen werden und eine Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger Ferdinand Halm im Einzelfall prüfen. Lassen Sie sich von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse beraten.
Ein Wechsel lohnt sich häufig dann, wenn Sie die Beitragsexplosion des geschlossenen Tarifs begrenzen möchten und keine lebenslange Loyalität zu den Premium-Leistungen (Höchstsätze, Zweibett, Chefarzt) haben. Jüngere, offene R+V-Tarife bieten oft ähnliche Leistungen mit stabilerer Beitragsentwicklung. Ob ein Wechsel konkret sinnvoll ist, hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und verfügbaren Alternativen ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet diese Punkte individuell und empfiehlt die beste Lösung für Ihre Situation.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert