R+V
PKV-Anbieter R+V
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 350 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 80% pro Kalenderjahr

Steckbrief: R+V A80, S102, Z75 AW

Geschlossener Bisex-Tarif der R+V, der sich an Bestandsversicherte richtet, die eine umfassende Privatversicherung mit moderatem Selbstbehalt von 350 Euro suchen. Der Tarif kombiniert die ambulanten Module A80, das stationäre Modul S102 und das zahnärztliche Modul Z75 aus der alten Welt und bietet eine hochwertige Leistungsausstattung: Erstattung bis zu Höchstsätzen der GOÄ (bis zu 3,5-fach für ärztliche Leistungen), Privatarztbehandlung im Krankenhaus, 80% Zahnersatz bis 1.300 Euro pro Jahr, danach 75% ohne Jahresobergrenze, sowie bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bietet für Bestandsversicherte desselben Versicherers häufig erhebliche Optimierungsmöglichkeiten. Geschlossene Tarife der alten Welt wie dieser A80/S102/Z75 weisen eine tendenziell schrumpfende Versichertengemeinschaft auf; dies führt zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Ein Wechsel zu einem offenen oder jüngeren Tarif kann in vielen Fällen zu geringeren Prämien führen, in der Regel unter Mitnahme der Altersrückstellungen und häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Alternativen für Sie verfügbar sind und wie Sie Ihre Beiträge optimieren können. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre aktuelle R+V PKV-Tarif-Situation und empfiehlt konkrete Wechseloptionen.

Basismerkmale

Selbstbehalt350 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

A80: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

A80: Erstattet werden

  • 80%, max. 104,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) pro Kalenderjahr, darüber 40%.
Psychotherapie

A80: 80% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

A80: 80% für Hörhilfen, Sprechgerät, Kunstglieder, Krankenfahrstuhl, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparat.

80% aus 130,-EUR, darüber 40% für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe und Gehhilfen.

Leistung für das jeweilige HIlfsmittel max. einmal im Kalenderjahr.

Ärztliche Behandlung

A80: Liquidiert der Arzt für Leistungen bis zum 1,7-fachen Satz bzw. für medizinisch technische Leistungen bis zum 1,3-fachen Satz der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte, erfolgt die Erstattung zu 100%, sonst Selbstbeteiligung von 20%, max. 350,-EUR/Jahr.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

A80: 80% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

A80: Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Ärztliche und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

S102: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

S102: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

S102: Max. 30 Tage pro Kalenderjahr.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
75 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

A80, Z75: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

A80+Z75: Erstattet werden 80% für Zahnbehandlung und Prophylaxe,

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis 1.300,-EUR pro Jahr.

Von den jährlich 1.300,-EUR übersteigenden Rechnungsbeträgen werden 75% erstattet. Liquidiert der Zahnarzt für persönliche zahnärztliche Leistungen bis zum 2,0-fachen Satz der GOZ und für Leistungen für Prothetik und Kieferorthopädie (Kapitel F, G und H der GOZ) bis zum 2,3-fachen Satz, werden bis 1.300,-EUR Rechnungsbetrag pro Jahr 90% und darüber 85% erstattet.

Summenbegrenzung

A80, Z75: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

A80, Z75: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im R+V: A80, S102, Z75 AW versichert?
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Viele R+V-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der R+V?

Der Tarif A80, S102, Z75 AW ist für neue externe Kunden nicht mehr zugänglich. Allerdings können Bestandsversicherte der R+V selbst diesen Tarif noch über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG erreichen und in ihm bleiben, solange sie versichert sind. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft geschlossener Tarife führt zu einer erhöhten Umlage der Kosten auf die verbleibenden Versicherten, was die Beitragsentwicklung verschärft.

Geschlossene Tarife werden vom Versicherer häufig nicht mehr aktiv vermarktet und sind in Standard-Tarifvergleichen selten sichtbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt jedoch über einen umfassenden Überblick über geschlossene Tarife der R+V und kann Sie gezielt beraten, falls dieser Tarif für Ihre Situation passen sollte oder ob ein Wechsel zu einem moderneren Tarif sinnvoller ist.

Tarifwechsel im R+V A80, S102, Z75 AW: Ihre Chancen

Ein Tarifwechsel innerhalb der R+V nach §204 VVG ist für Sie als Bestandsversicherter jederzeit möglich. In vielen Fällen werden bestehende Altersrückstellungen übernommen, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung oder diese ist deutlich vereinfacht. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Tarifunterlagen, prüft alle Wechselmöglichkeiten bei der R+V und erarbeitet die beste Lösung für Ihre Situation. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkret auf, wie viel Sie durch einen Wechsel sparen und welche Leistungsveränderungen sich ergeben. Nutzen Sie Jetzt anmelden, um Ihre Optionen zu erkunden.

Beitragserhöhung im R+V A80, S102, Z75 AW: Handlungsoptionen

Der R+V A80, S102, Z75 AW ist ein geschlossener Tarif der alten Welt, dessen Versichertengemeinschaft kontinuierlich schrumpft. Diese Verkleinerung der Risikogruppe führt dazu, dass die verbleibenden Versicherten einen wachsenden Anteil der Kosten tragen müssen. Hinzu kommen medizinische Kostensteigerungen und die demografische Alterung des Kollektivs, weshalb Beitragserhöhungen in solchen geschlossenen Tarifen überdurchschnittlich ausfallen.

Die gute Nachricht: Ein Tarifwechsel nach §204 VVG bietet Ihnen einen strukturellen Ausweg. Viele modernere oder offene Tarife der R+V haben stabilere Beitragsentwicklungen und können in vielen Fällen mit besserer oder gleichwertiger Leistungsausstattung deutlich günstiger sein. Schauen Sie sich das Beitragserhöhungs-Chart an, um die historische Entwicklung des Tarifs nachzuvollziehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse berechnet konkret, welche R+V PKV-Tarife zu Ihnen passen und wie viel Einsparung möglich ist. Jetzt anmelden und Ihre Wechseloptionen prüfen.

Häufige Fragen zum R+V A80, S102, Z75 AW

Der Tarif erstattet ambulant bis zu 3,5-fache GOÄ-Sätze (Höchstsätze), 80% für bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, 80% Sehhilfen bis 104 Euro pro Jahr und 80% für Hörhilfen und weitere Hilfsmittel. Stationär bekommen Sie Privatarztbehandlung unter den gleichen Höchstsätzen und bis zu 30 Tage Psychotherapie pro Jahr. Zahnärztlich sind 80% Zahnersatz bis 1.300 Euro pro Jahr enthalten, darüber 75% ohne Obergrenze, Kieferorthopädie ab 1.300 Euro mit 75%, kein Heil- und Kostenplan erforderlich.
Der Tarif ist geschlossen, nimmt also keine neuen, externen Kunden mehr auf. Allerdings können Sie als Bestandsversicherter der R+V in diesen Tarif oder aus ihm heraus zu besseren Konditionen wechseln. Geschlossene Tarife sehen typischerweise überdurchschnittliche Beitragserhöhungen, da die Versichertengemeinschaft schrumpft und die Kosten auf weniger Schultern verteilt werden müssen.
Der Selbstbehalt (Franchise) beträgt 350 Euro pro Versicherungsjahr und gilt sowohl für ambulante als auch für zahnärztliche Leistungen. Mit diesem moderaten Selbstbehalt bietet der Tarif einen ausgeglichenen Kompromiss zwischen Prämienersparnis und geringen Zuzahlungen im Leistungsfall. Nach Erreichen der 350-Euro-Schwelle erfolgt die Erstattung der weiteren Leistungen zu den vertraglich vereinbarten Prozentsätzen.
Ja, als Bestandsversicherter der R+V können Sie jederzeit einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG durchführen. In vielen Fällen sind günstigere oder modernere R+V-Tarife mit ähnlichen oder besseren Leistungen verfügbar. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, muss für Ihren individuellen Fall geprüft werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse stellt verbindliche Klärung durch unseren PKV-Sachverständigen sicher: Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger treffen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihren Prioritäten ab. Wenn Sie unter Beitragserhöhungen leiden oder bessere Zahnleistungen bzw. weniger Selbstbehalt wünschen, lohnt sich eine genaue Analyse. Da dieser Tarif geschlossen ist, hat die schrumpfende Versichertengemeinschaft Ihre Prämie wahrscheinlich überdurchschnittlich belastet. Moderne offene R+V-Tarife haben oft stabilere Beitragsentwicklungen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm wertet Ihre Leistungsoptionen und Einsparungspotenziale aus und zeigt konkret, ob und für wen sich ein Wechsel rentiert.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert