R+V A80, S102, Z75 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: R+V A80, S102, Z75 AW
Geschlossener Bisex-Tarif der R+V, der sich an Bestandsversicherte richtet, die eine umfassende Privatversicherung mit moderatem Selbstbehalt von 350 Euro suchen. Der Tarif kombiniert die ambulanten Module A80, das stationäre Modul S102 und das zahnärztliche Modul Z75 aus der alten Welt und bietet eine hochwertige Leistungsausstattung: Erstattung bis zu Höchstsätzen der GOÄ (bis zu 3,5-fach für ärztliche Leistungen), Privatarztbehandlung im Krankenhaus, 80% Zahnersatz bis 1.300 Euro pro Jahr, danach 75% ohne Jahresobergrenze, sowie bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bietet für Bestandsversicherte desselben Versicherers häufig erhebliche Optimierungsmöglichkeiten. Geschlossene Tarife der alten Welt wie dieser A80/S102/Z75 weisen eine tendenziell schrumpfende Versichertengemeinschaft auf; dies führt zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Ein Wechsel zu einem offenen oder jüngeren Tarif kann in vielen Fällen zu geringeren Prämien führen, in der Regel unter Mitnahme der Altersrückstellungen und häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Alternativen für Sie verfügbar sind und wie Sie Ihre Beiträge optimieren können. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre aktuelle R+V PKV-Tarif-Situation und empfiehlt konkrete Wechseloptionen.
Basismerkmale
A80: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A80: Erstattet werden
- 80%, max. 104,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) pro Kalenderjahr, darüber 40%.
A80: 80% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A80: 80% für Hörhilfen, Sprechgerät, Kunstglieder, Krankenfahrstuhl, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparat.
80% aus 130,-EUR, darüber 40% für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe und Gehhilfen.
Leistung für das jeweilige HIlfsmittel max. einmal im Kalenderjahr.
A80: Liquidiert der Arzt für Leistungen bis zum 1,7-fachen Satz bzw. für medizinisch technische Leistungen bis zum 1,3-fachen Satz der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte, erfolgt die Erstattung zu 100%, sonst Selbstbeteiligung von 20%, max. 350,-EUR/Jahr.
Ambulante Leistungen
A80: 80% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A80: Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Ärztliche und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
S102: Privatarztbehandlung.
S102: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
S102: Max. 30 Tage pro Kalenderjahr.
Zahnleistungen
A80, Z75: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
A80+Z75: Erstattet werden 80% für Zahnbehandlung und Prophylaxe,
Zahnersatz und Kieferorthopädie bis 1.300,-EUR pro Jahr.
Von den jährlich 1.300,-EUR übersteigenden Rechnungsbeträgen werden 75% erstattet. Liquidiert der Zahnarzt für persönliche zahnärztliche Leistungen bis zum 2,0-fachen Satz der GOZ und für Leistungen für Prothetik und Kieferorthopädie (Kapitel F, G und H der GOZ) bis zum 2,3-fachen Satz, werden bis 1.300,-EUR Rechnungsbetrag pro Jahr 90% und darüber 85% erstattet.
A80, Z75: Keine Summenbegrenzung.
A80, Z75: Nicht erforderlich.




