R+V
PKV-Anbieter R+V
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 350 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 80% pro Kalenderjahr

R+V A80, S103, Z60 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif R+V A80, S103, Z60 AW der alten Welt kombiniert solide ambulante und stationäre Leistungen mit 350 EUR Selbstbehalt pro Jahr. Die ambulante Versorgung wird bis zu 3,5-fach GOÄ erstattet, für technische Leistungen bis 2,5-fach und Laborleistungen bis 1,3-fach. Im Zahnbereich erhalten Versicherte 80% Zahnbehandlung und Prophylaxe, 80% bis 1.300 EUR Jahresbudget für Zahnersatz, darüber 60%, sowie Kieferorthopädie ohne Summenbegrenzung. Die stationäre Versorgung erfolgt im Mehrbettzimmer mit Regelarztbehandlung und Belegarzt bis 3,5-fach GOÄ.

Als geschlossener Tarif nimmt die R+V keine Neukunden mehr auf, doch bestehende Versicherte können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG von günstiger bewerteten Alternativen profitieren. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt tendenziell zu kräftigeren Beitragsanpassungen als bei offenen Tarifen; gleichzeitig bietet der Tarifwechsel in vielen Fällen Raum für Beitragseinsparungen, ohne dass Leistungen erheblich gekürzt werden müssen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft Ihr Wechselpotenzial beim R+V PKV-Tarif und zeigt auf, welche internen Alternativen für Sie infrage kommen.

Basismerkmale

Selbstbehalt350 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

A80: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

A80: Erstattet werden

  • 80%, max. 104,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) pro Kalenderjahr, darüber 40%.
Psychotherapie

A80: 80% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

A80: 80% für Hörhilfen, Sprechgerät, Kunstglieder, Krankenfahrstuhl, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparat.

80% aus 130,-EUR, darüber 40% für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe und Gehhilfen.

Leistung für das jeweilige HIlfsmittel max. einmal im Kalenderjahr.

Ärztliche Behandlung

A80: Liquidiert der Arzt für Leistungen bis zum 1,7-fachen Satz bzw. für medizinisch technische Leistungen bis zum 1,3-fachen Satz der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte, erfolgt die Erstattung zu 100%, sonst Selbstbeteiligung von 20%, max. 350,-EUR/Jahr.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

A80: 80% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

A80: Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Ärztliche und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

S103: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

S103: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

S103: Max. 30 Tage pro Kalenderjahr.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
60 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

A80, Z60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

A80+Z60: Erstattet werden 80% für Zahnbehandlung und Prophylaxe, Zahnersatz und Kieferorthopädie bis 1.300,-EUR pro Jahr.

Von den jährlich 1.300,-EUR übersteigenden Rechnungsbeträgen werden 60% erstattet. Liquidiert der Zahnarzt für persönliche zahnärztliche Leistungen bis zum 2,0-fachen Satz der GOZ und für Leistungen für Prothetik und Kieferorthopädie (Kapitel F, G und H der GOZ) bis zum 2,3-fachen Satz, werden bis 1.300,-EUR Rechnungsbetrag pro Jahr 90% und darüber 70% erstattet.

Summenbegrenzung

A80, Z60: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

A80, Z60: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Bedeutung für Bestandsversicherte

Der R+V A80, S103, Z60 AW ist seit längerer Zeit für externe Neukunden geschlossen. Das heißt: Neue Kunden außerhalb der R+V können nicht mehr in diesen Tarif eintreten. Allerdings bleibt für bestehende Versicherte der R+V ein wichtiger Weg offen: der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb des gleichen Versicherers. Das Risikokollektiv schrumpft mit der Zeit, da pensionierte und ausscheidende Versicherte nicht durch neue Prämien ersetzt werden, was mittelfristig zu Beitragsdruck führt.

Geschlossene Tarife wie dieser werden oft nicht mehr aktiv kommuniziert oder in öffentlichen Vergleichen gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse auch solcher Alttarife und kann auf Basis einer gründlichen Analyse identifizieren, welche Wechseloptionen Ihren Versicherungsbedarf abdecken und potenziell günstiger sind.

Tarifwechsel und Altersrückstellungen im A80, S103, Z60

Ein Tarifwechsel auf Basis des §204 VVG bleibt eine interne Angelegenheit bei der R+V und eröffnet häufig Spielraum für Beitragseinsparungen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie bestehende Altersrückstellungen angerechnet werden, hängt vom konkreten Tarifwechsel ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren aktuellen Tarif und prüft systematisch die verfügbaren Alternativen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine fundierte Übersicht, welche Schritte für Ihre Situation sinnvoll sind. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im Bisex-Tarif: Was ist realistisch?

Der R+V A80, S103, Z60 AW unterliegt als geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt einem doppelten Kostendruck: Die Altersstruktur des Risikokollektivs verschärft sich kontinuierlich, und medizinische Kostenentwicklung sowie Kapitalertragsdefizite wirken sich stärker aus als in offenen Tarifen mit aktiver Neukunden-Integration. Beitragssprünge sind daher häufiger und kräftiger als bei vergleichbaren offenen Produkten.

Gerade bei Beitragserhöhungen lohnt sich ein Blick auf interne Tarifwechsel: Häufig sind günstigere R+V-Tarife mit vergleichbaren oder sogar besseren Leistungen verfügbar. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt die historische Entwicklung für die R+V auf, um die Tendenz einzuordnen. Lassen Sie sich durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen zeigen, welche realistischen Optionen Sie haben: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum R+V A80, S103, Z60 AW

Der Tarif erstattet ambulant bis zur 3,5-fachen GOÄ für ärztliche Leistungen, technische Leistungen bis 2,5-fach, Laborleistungen bis 1,3-fach. 80% Psychotherapie (max. 30 Sitzungen/Jahr), 80% Sehhilfen bis 104 EUR (darüber 40%), 80% Hilfsmittel. Zahnersatz 80% bis 1.300 EUR/Jahr (darüber 60%), 80% Zahnbehandlung, Kieferorthopädie ohne Summenbegrenzung. Stationär im Mehrbettzimmer mit Regelarzt und Belegarzt bis 3,5-fach GOÄ, max. 30 Tage Psychotherapie/Jahr, 350 EUR Selbstbehalt/Jahr.
Der Tarif ist geschlossen - die R+V nimmt neue, externe Kunden nicht mehr auf. Das bedeutet, dass das Risikokollektiv mit der Zeit schrumpft und Beiträge tendenziell schneller steigen als bei offenen Produkten. Allerdings können bestehende R+V-Versicherte über einen internen Tarifwechsel (§204 VVG) weiterhin in diesen oder verwandte Tarife wechseln.
Der Selbstbehalt liegt bei 350 EUR pro Kalenderjahr und gilt für ambulante und stationäre Versorgung sowie für Vorsorge und Schutzimpfungen. Das positioniert diesen Tarif im unteren bis mittleren Selbstbehalt-Segment; für Versicherte mit häufigeren Arztbesuchen wird die 350-EUR-Schwelle schnell erreicht.
Ja, ein Tarifwechsel über §204 VVG innerhalb der R+V ist möglich. In vielen Fällen eröffnen sich günstigere Alternativen ohne erhebliche Leistungseinbußen. Ob eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom Einzelfall ab. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ob ein Wechsel sich lohnt, hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und Ihren aktuellen Leistungsansprüchen ab. Als geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt mit 350 EUR Selbstbehalt und Mehrbettzimmer kann dieser Tarif für junge und mittelalte, vollversicherte Menschen eine gute Grundversorgung sein. Pensionierte oder ältere Versicherte mit häufigeren Arztbesuchen könnten jedoch erheblich sparen, wenn interne R+V-Alternativen mit niedrigerem Selbstbehalt oder besserer Raumausstattung verfügbar sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre individuelle Situation und empfiehlt konkrete nächste Schritte.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert