R+V A80, S103, Z60 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
R+V A80, S103, Z60 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif R+V A80, S103, Z60 AW der alten Welt kombiniert solide ambulante und stationäre Leistungen mit 350 EUR Selbstbehalt pro Jahr. Die ambulante Versorgung wird bis zu 3,5-fach GOÄ erstattet, für technische Leistungen bis 2,5-fach und Laborleistungen bis 1,3-fach. Im Zahnbereich erhalten Versicherte 80% Zahnbehandlung und Prophylaxe, 80% bis 1.300 EUR Jahresbudget für Zahnersatz, darüber 60%, sowie Kieferorthopädie ohne Summenbegrenzung. Die stationäre Versorgung erfolgt im Mehrbettzimmer mit Regelarztbehandlung und Belegarzt bis 3,5-fach GOÄ.
Als geschlossener Tarif nimmt die R+V keine Neukunden mehr auf, doch bestehende Versicherte können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG von günstiger bewerteten Alternativen profitieren. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt tendenziell zu kräftigeren Beitragsanpassungen als bei offenen Tarifen; gleichzeitig bietet der Tarifwechsel in vielen Fällen Raum für Beitragseinsparungen, ohne dass Leistungen erheblich gekürzt werden müssen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft Ihr Wechselpotenzial beim R+V PKV-Tarif und zeigt auf, welche internen Alternativen für Sie infrage kommen.
Basismerkmale
A80: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A80: Erstattet werden
- 80%, max. 104,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) pro Kalenderjahr, darüber 40%.
A80: 80% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A80: 80% für Hörhilfen, Sprechgerät, Kunstglieder, Krankenfahrstuhl, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparat.
80% aus 130,-EUR, darüber 40% für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe und Gehhilfen.
Leistung für das jeweilige HIlfsmittel max. einmal im Kalenderjahr.
A80: Liquidiert der Arzt für Leistungen bis zum 1,7-fachen Satz bzw. für medizinisch technische Leistungen bis zum 1,3-fachen Satz der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte, erfolgt die Erstattung zu 100%, sonst Selbstbeteiligung von 20%, max. 350,-EUR/Jahr.
Ambulante Leistungen
A80: 80% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A80: Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Ärztliche und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
S103: Regel- und Belegarztleistungen.
S103: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
S103: Max. 30 Tage pro Kalenderjahr.
Zahnleistungen
A80, Z60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
A80+Z60: Erstattet werden 80% für Zahnbehandlung und Prophylaxe, Zahnersatz und Kieferorthopädie bis 1.300,-EUR pro Jahr.
Von den jährlich 1.300,-EUR übersteigenden Rechnungsbeträgen werden 60% erstattet. Liquidiert der Zahnarzt für persönliche zahnärztliche Leistungen bis zum 2,0-fachen Satz der GOZ und für Leistungen für Prothetik und Kieferorthopädie (Kapitel F, G und H der GOZ) bis zum 2,3-fachen Satz, werden bis 1.300,-EUR Rechnungsbetrag pro Jahr 90% und darüber 70% erstattet.
A80, Z60: Keine Summenbegrenzung.
A80, Z60: Nicht erforderlich.




