R+V
PKV-Anbieter R+V
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 350 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 80% pro Kalenderjahr

Alles Wichtige zum R+V A80, S103, Z75 AW

Der R+V A80, S103, Z75 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alte-Welt-Serie, der sich an langjährige Versicherte richtet. Der Tarif bietet ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen und stationäre Regelleistungen mit Belegarztoption im Mehrbettzimmer. Die Zahnversicherung deckt 75% Zahnersatz ohne Summenbegrenzung ab, bei direkter Abrechnung bis 1.300 EUR sogar 85-90%. Mit einem Selbstbehalt von 350 EUR pro Jahr und Leistungen wie Sehhilfen (80%, max. 104 EUR) sowie bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen kombiniert dieser Tarif solide Grundversorgung mit erweiterten Leistungsmöglichkeiten.

Als geschlossener Bestandstarif profitiert dieser Tarif nicht von Neuzugängen, weshalb die Beitragsbelastung durch die demografische Alterung der Risikogemeinschaft erhöht wird. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet jedoch eine Optimierungsmöglichkeit: Viele Versicherte können in neuere oder spezialisiertere Tarife des gleichen Versicherers wechseln und dabei häufig ihre Altersrückstellungen mitnehmen, ohne erneut einer Gesundheitsprüfung unterworfen zu werden. Dies ist besonders relevant für Versicherte, die mit ihrer aktuellen Beitragsentwicklung unzufrieden sind oder andere Leistungsschwerpunkte suchen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche Alternativen im R+V-Portfolio zu Ihrem R+V PKV-Tarif passen und ob ein Wechsel sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt350 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

A80: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

A80: Erstattet werden

  • 80%, max. 104,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) pro Kalenderjahr, darüber 40%.
Psychotherapie

A80: 80% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

A80: 80% für Hörhilfen, Sprechgerät, Kunstglieder, Krankenfahrstuhl, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparat.

80% aus 130,-EUR, darüber 40% für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe und Gehhilfen.

Leistung für das jeweilige HIlfsmittel max. einmal im Kalenderjahr.

Ärztliche Behandlung

A80: Liquidiert der Arzt für Leistungen bis zum 1,7-fachen Satz bzw. für medizinisch technische Leistungen bis zum 1,3-fachen Satz der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte, erfolgt die Erstattung zu 100%, sonst Selbstbeteiligung von 20%, max. 350,-EUR/Jahr.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

A80: 80% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

A80: Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Ärztliche und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

S103: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

S103: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

S103: Max. 30 Tage pro Kalenderjahr.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
75 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

A80, Z75: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

A80+Z75: Erstattet werden 80% für Zahnbehandlung und Prophylaxe,

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis 1.300,-EUR pro Jahr.

Von den jährlich 1.300,-EUR übersteigenden Rechnungsbeträgen werden 75% erstattet. Liquidiert der Zahnarzt für persönliche zahnärztliche Leistungen bis zum 2,0-fachen Satz der GOZ und für Leistungen für Prothetik und Kieferorthopädie (Kapitel F, G und H der GOZ) bis zum 2,3-fachen Satz, werden bis 1.300,-EUR Rechnungsbetrag pro Jahr 90% und darüber 85% erstattet.

Summenbegrenzung

A80, Z75: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

A80, Z75: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im R+V: A80, S103, Z75 AW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele R+V-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist der R+V A80, S103, Z75 AW geschlossen?

Der geschlossene Status bedeutet, dass dieser Tarif für externe Neukunden nicht mehr verfügbar ist. Seine Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was bei konstanten oder steigenden medizinischen Kosten zu einer erhöhten Beitragsbelastung für Bestandsversicherte führt. Allerdings können Versicherte des gleichen R+V-Bestandes gemäß §204 VVG weiterhin intern in diesen oder andere Tarife wechseln, falls dieser Tarif im Vergleich zu ihrem aktuellen Angebot attraktiver ist.

Ältere geschlossene Tarife wie der A80, S103, Z75 werden von R+V häufig nicht aktiv kommuniziert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über solche Bestandstarife und kann einschätzen, ob ein Wechsel hinein oder hinaus für Ihre individuelle Situation sinnvoll ist.

Tarifwechsel im R+V A80, S103, Z75 - wie funktioniert es?

Ein Tarifwechsel innerhalb der R+V erfolgt gemäß §204 VVG ohne Kündigung der Versicherung. Häufig können bestehende Altersrückstellungen in den neuen Tarif übernommen werden, und in vielen Fällen ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Dies hängt jedoch vom individuellen Wechsel und dem Zielprodukt ab - manche Tarife haben strengere medizinische Anforderungen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Situation und findet heraus, welche Optionen innerhalb der R+V wirklich zu Ihnen passen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt die verfügbaren Wechselwege auf. Jetzt anmelden und lassen Sie sich Ihre persönlichen Optionen aufzeigen.

Beitragserhöhung im R+V A80, S103, Z75 - was kann ich tun?

Als geschlossener Tarif einer älteren Generation trägt der A80, S103, Z75 AW das typische Risiko: Die schrumpfende Versichertenzahl und die medizinische Kostenentwicklung führen zu Beitragssteigerungen, die über dem Durchschnitt liegen können. Der Tarif wird zudem weniger aktiv weiterentwickelt als offene Neuentwicklungen, was langfristig zu strukturellen Nachteilen führen kann.

Der §204 VVG Tarifwechsel ist Ihre direkte Reaktionsmöglichkeit auf solche Erhöhungen. Wenn Sie den Tarifwechsel proaktiv nutzen, können Sie häufig in stabilere oder neuere R+V-Tarife ausweichen und dabei Leistungsverbesserungen erreichen. Lesen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart auf der R+V-Seite durch und vergleichen Sie die Entwicklungen mit verfügbaren Zieloptionen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm enthüllt, welche Wechsel zu niedrigeren oder stabileren Beiträgen führen. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine maßgeschneiderte Handlungsempfehlung.

Häufige Fragen zum R+V A80, S103, Z75 AW

Der Tarif deckt ambulante Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ ab (für ärztliche Leistungen), stationäre Regelleistungen mit Belegarztbehandlung im Mehrbettzimmer, und zahnärztliche Leistungen zu 80% (Zahnbehandlung) bzw. 75% Zahnersatz ohne Summenbegrenzung. Hinzu kommen bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr mit 80% Erstattung, Sehhilfen bis 104 EUR (80%, danach 40%), Impfungen und medizinisch notwendige Vorsorgeuntersuchungen. Der jährliche Selbstbehalt beträgt 350 EUR. Hörgeräte, Kunstglieder und Sprechgeräte werden zu 80% erstattet.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen, externen Kunden auf. Das bedeutet, dass die Versichertenzahl langfristig sinkt und die Beitragssteigerungen sich tendenziell beschleunigen, da die medizinischen Kosten auf eine kleinere Gruppe verteilt werden. Für Bestandsversicherte der R+V bleibt der §204 VVG Wechsel aber möglich - Sie können in andere R+V-Tarife ausweichen, falls dieser Tarif für Sie nicht mehr geeignet ist.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 350 EUR pro Versicherungsjahr und wird für die meisten ambulanten Leistungen, Vorsorgemaßnahmen und Zahnbehandlung fällig. Dies positioniert den Tarif im mittleren Segment der Selbstbehalts-Staffel; er ist weder kostenlos noch übermäßig hoch. Der Selbstbehalt sorgt dafür, dass Versicherte kleinere Leistungen selbst tragen, während größere medizinische Kosten von der Versicherung übernommen werden.
Ja, gemäß §204 VVG können Sie innerhalb der R+V in einen anderen Tarif wechseln. In vielen Fällen sind ähnliche oder bessere Leistungen mit niedrigeren Beiträgen verfügbar, besonders wenn Sie zu einem offenen oder neueren Tarif wechseln. In den meisten Fällen können bestehende Altersrückstellungen übernommen werden, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die realistischen Optionen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem Alter, aktuellem Gesundheitszustand, der Höhe Ihrer Altersrückstellungen und Ihren Leistungsanforderungen. Wenn Sie von Beitragserhöhungen betroffen sind oder der Tarif Ihren Bedarf nicht mehr deckt (z.B. Sie wünschen sich Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer), kann der Wechsel lohnenswert sein - insbesondere zu einer stabiler gerechneten, offenen Neuproduktion. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet anhand Ihrer individuellen Situation, ob und zu welchem Tarif ein Wechsel die beste Lösung ist.

Ähnliche R+V-Tarife

R+V: AGIL classic 0 (EP0) NW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 0 € · 60% Zahn · Mehrbett
Tarifdetails ansehen →
R+V: AGIL classic 1.920 (EP3) NW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.920 € · 60% Zahn · Mehrbett
Tarifdetails ansehen →
R+V: AGIL classic 480 (EP1) NW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 480 € · 60% Zahn · Mehrbett
Tarifdetails ansehen →

ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert