R+V A80, S103, Z75 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum R+V A80, S103, Z75 AW
Der R+V A80, S103, Z75 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alte-Welt-Serie, der sich an langjährige Versicherte richtet. Der Tarif bietet ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen und stationäre Regelleistungen mit Belegarztoption im Mehrbettzimmer. Die Zahnversicherung deckt 75% Zahnersatz ohne Summenbegrenzung ab, bei direkter Abrechnung bis 1.300 EUR sogar 85-90%. Mit einem Selbstbehalt von 350 EUR pro Jahr und Leistungen wie Sehhilfen (80%, max. 104 EUR) sowie bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen kombiniert dieser Tarif solide Grundversorgung mit erweiterten Leistungsmöglichkeiten.
Als geschlossener Bestandstarif profitiert dieser Tarif nicht von Neuzugängen, weshalb die Beitragsbelastung durch die demografische Alterung der Risikogemeinschaft erhöht wird. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet jedoch eine Optimierungsmöglichkeit: Viele Versicherte können in neuere oder spezialisiertere Tarife des gleichen Versicherers wechseln und dabei häufig ihre Altersrückstellungen mitnehmen, ohne erneut einer Gesundheitsprüfung unterworfen zu werden. Dies ist besonders relevant für Versicherte, die mit ihrer aktuellen Beitragsentwicklung unzufrieden sind oder andere Leistungsschwerpunkte suchen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche Alternativen im R+V-Portfolio zu Ihrem R+V PKV-Tarif passen und ob ein Wechsel sinnvoll ist.
Basismerkmale
A80: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
A80: Erstattet werden
- 80%, max. 104,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) pro Kalenderjahr, darüber 40%.
A80: 80% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A80: 80% für Hörhilfen, Sprechgerät, Kunstglieder, Krankenfahrstuhl, Rumpf-, Arm-, Beinstützapparat.
80% aus 130,-EUR, darüber 40% für Bandagen, Bruchband, Leibbinde, Strümpfe, Einlage, Schuhe und Gehhilfen.
Leistung für das jeweilige HIlfsmittel max. einmal im Kalenderjahr.
A80: Liquidiert der Arzt für Leistungen bis zum 1,7-fachen Satz bzw. für medizinisch technische Leistungen bis zum 1,3-fachen Satz der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte, erfolgt die Erstattung zu 100%, sonst Selbstbeteiligung von 20%, max. 350,-EUR/Jahr.
Ambulante Leistungen
A80: 80% für max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A80: Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Ärztliche und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
S103: Regel- und Belegarztleistungen.
S103: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
S103: Max. 30 Tage pro Kalenderjahr.
Zahnleistungen
A80, Z75: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
A80+Z75: Erstattet werden 80% für Zahnbehandlung und Prophylaxe,
Zahnersatz und Kieferorthopädie bis 1.300,-EUR pro Jahr.
Von den jährlich 1.300,-EUR übersteigenden Rechnungsbeträgen werden 75% erstattet. Liquidiert der Zahnarzt für persönliche zahnärztliche Leistungen bis zum 2,0-fachen Satz der GOZ und für Leistungen für Prothetik und Kieferorthopädie (Kapitel F, G und H der GOZ) bis zum 2,3-fachen Satz, werden bis 1.300,-EUR Rechnungsbetrag pro Jahr 90% und darüber 85% erstattet.
A80, Z75: Keine Summenbegrenzung.
A80, Z75: Nicht erforderlich.




