R+V
PKV-Anbieter R+V
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.920 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung Regelhöchstsätze 2,3-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Nein

R+V AGIL classic 1.920 (EP3) NW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif R+V AGIL classic 1.920 (EP3) NW der R+V Krankenversicherung AG kombiniert einen moderaten Selbstbehalt von 1.920 Euro pro Versicherungsjahr mit soliden ambulanten und stationären Leistungen. Der Tarif richtet sich an Bestandsversicherte der R+V und ist typisch für die neue Welt: Er erstattet Regelleistungen bis zur 2,3-fachen GOÄ, deckt Hilfsmittel mit 60 Prozent ab und sichert Zahnbehandlung vollständig, Zahnersatz zu 60 Prozent.

Als geschlossener Tarif unterliegt der AGIL classic 1.920 NW der natürlichen Schrumpfung seines Versichertenkollektivs, was typischerweise zu deutlicheren Beitragserhöhungen führt als bei offenen Tarifen. Hier greifen für Bestandsversicherte der interne Tarifwechsel nach §204 VVG und die Analyse verfügbarer Alternativen innerhalb der R+V: In vielen Fällen lassen sich durch einen gezielten Wechsel sowohl die Beiträge senken als auch gleichwertige oder bessere Leistungen erreichen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete R+V PKV-Tarif-Optionen und Sparpotenziale auf, die zu Ihrer individuellen Situation passen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.920 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 150,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 3 Kalenderjahren.
Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 60% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, Hebammen und Entbindungspfleger, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt
  • 60% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Dies gilt bis zum Datum der nachträglich eingeholten Primärarztüberweisung, danach werden die Aufwendungen zu 100% erstattet (dies gilt auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle).
  • 60% der ortsüblichen Kosten bei Behandlung im europäischen und außereuropäischen Ausland; in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftraumes mindestens die Leistungen, die in Deutschland zu erbringen gewesen wären, aber max. die tatsächlich entstandenen erstattungsfähigen Aufwendungen.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.

Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Prophylaxe beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantat (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 60% erstattet. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 500,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 1.000,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 1.500,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 2.500,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 6.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im R+V: AGIL classic 1.920 (EP3) NW versichert?
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Viele R+V-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für Sie?

Der AGIL classic 1.920 NW ist nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, bleibt aber für bestehende R+V-Versicherte ein rechtssicherer Tarif. Besonders wichtig: Auch als Bestandsversicherter können Sie mit dem internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG in andere R+V-Tarife wechseln, ohne den Versicherer zu wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt jedoch zu stärkeren Beitragssteigerungen, da die verbliebenen Versicherten ein durchschnittlich höheres Alter aufweisen und die Kostenbelastung pro Versicherten wächst.

Ältere geschlossene Tarife wie dieser werden von der R+V nicht mehr aktiv kommuniziert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche Bestandstarife und kann Ihnen zeigen, welche Tarifwechsel-Möglichkeiten innerhalb der R+V zu Ihrer Situation passen.

Tarifwechsel in der R+V: Ihre Chancen auf bessere Konditionen

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der R+V ist Ihr Recht als Bestandsversicherter. Dabei werden Ihre Altersrückstellungen häufig vollständig oder teilweise übernommen, und in vielen Fällen ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie, welche R+V-Tarife bessere Leistungen oder niedrigere Prämien bieten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Alternativen und deren finanzielle Auswirkungen. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AGIL classic 1.920 NW: Was Sie wissen sollten

Der AGIL classic 1.920 NW ist aufgrund seiner geschlossenen Struktur besonders anfällig für deutliche Beitragserhöhungen. Das schrumpfende Versichertenkollektiv trägt höhere medizinische Kosten pro Kopf, und die fehlende Neuzuführung von jüngeren, gesünderen Versicherten beschleunigt die Kostenentwicklung im Tarif. Hinzu kommen gesamtwirtschaftliche Faktoren wie steigende Arzthonorare und Sachkosten.

Ein Tarifwechsel innerhalb der R+V ist oft die zielführendste Antwort auf Beitragserhöhungen. Neuere oder offene R+V-Tarife bieten häufig günstigere Prämien bei gleichwertigen Leistungen und profitieren von einer stabiler zusammengesetzten Risikogemeinschaft. Schauen Sie sich die Beitragserhöhungs-Chart an, um die längerfristige Entwicklung einzuordnen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt auf, welcher Tarif zu Ihrer Situation passt und wie viel Sie sparen können. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum R+V AGIL classic 1.920 (EP3) NW

Der Tarif erstattet ambulante Regelleistungen bis zur 2,3-fachen GOÄ. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent erstattet, Zahnersatz zu 60 Prozent mit einer Höchsterstattung von 3.000 Euro ab dem 6. Versicherungsjahr. Hilfsmittel werden mit 60 Prozent erstattet, Sehhilfen mit maximal 150 Euro innerhalb von 3 Jahren. Kieferorthopädie ist bis zum 21. Geburtstag zu 60 Prozent enthalten. Naturheilverfahren und Vorsorgeuntersuchungen sind ohne zusätzliche Selbstbeteiligung abgedeckt.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen, externen Kunden auf. Das bedeutet: Die Risikogemeinschaft wird nicht durch jüngere Versicherte aufgefüllt, sondern schrumpft und altert. Dies führt typischerweise zu höheren Beitragserhöhungen. Für Bestandsversicherte der R+V bleibt der Tarif jedoch zugänglich und kann Ausgangspunkt für einen internen Tarifwechsel sein.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.920 Euro pro Versicherungsjahr und zählt versicherungsfallübergreifend. Damit liegt er im oberen mittleren Segment und ist nicht unerheblich. Der Selbstbehalt gilt ambulant wie stationär und reduziert Ihre Prämie entsprechend. Für Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Prophylaxe entfällt die Selbstbeteiligung komplett.
Ja, als R+V-Bestandsversicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Dies ist ein Wechsel innerhalb der R+V, nicht zu einem anderen Versicherer. In vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen übernommen und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Optionen. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Für viele Versicherte lohnt sich ein Wechsel, besonders wenn Beitragserhöhungen anfallen oder Sie höhere Leistungen (z.B. bessere Zahnersatz-Quote, Einzelzimmer statt Mehrbett) wünschen. Die Entscheidung hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand, den verfügbaren Altersrückstellungen und den Alternativtarifen ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren konkreten Fall und zeigt auf, ob und wie viel ein Wechsel bringt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert