R+V AGIL classic 480 (EP1) NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
R+V AGIL classic 480 (EP1) NW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif R+V AGIL classic 480 (EP1) NW gehört zur neuen Welt und richtet sich an Bestandsversicherte der R+V Versicherung mit Optimierungspotenzial. Mit einem Selbstbehalt von 480 Euro pro Versicherungsjahr, Regelhöchstsätzen der GOÄ (bis 2,3-fach für ärztliche Leistungen, bis 1,8-fach für technische Leistungen) und Mehrbettzimmer im stationären Bereich bietet dieser Tarif einen moderaten Leistungsumfang. Besonderheit: Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, während Zahnersatz mit 60% und jährlichen Obergrenzen gedeckelt ist (Jahr 1 bis 500 EUR).
Geschlossene Tarife wie dieser haben in der Regel mit schrumpfenden Risikogemeinschaften zu kämpfen, was sich auf die Beitragsentwicklung auswirkt. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der R+V bietet hier häufig eine Chance, zu besseren Konditionen zu wechseln. In vielen Fällen können Altersrückstellungen mitgenommen werden und es stehen Alternativen mit reduzierteren Beiträgen zur Verfügung.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt auf, ob ein Wechsel zu einem günstigeren R+V PKV-Tarif für Ihre Situation sinnvoll ist.
Basismerkmale
Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
- max. 150,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 3 Kalenderjahren.
Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 60% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Erstattet werden
- 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, Hebammen und Entbindungspfleger, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt
- 60% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Dies gilt bis zum Datum der nachträglich eingeholten Primärarztüberweisung, danach werden die Aufwendungen zu 100% erstattet (dies gilt auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle).
- 60% der ortsüblichen Kosten bei Behandlung im europäischen und außereuropäischen Ausland; in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftraumes mindestens die Leistungen, die in Deutschland zu erbringen gewesen wären, aber max. die tatsächlich entstandenen erstattungsfähigen Aufwendungen.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Prophylaxe beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantat (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 60% erstattet. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 500,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.000,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 1.500,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 2.000,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 3.000,-EUR im 6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




