R+V
PKV-Anbieter R+V
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 480 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung Regelhöchstsätze 2,3-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Nein

R+V AGIL classic 480 (EP1) NW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif R+V AGIL classic 480 (EP1) NW gehört zur neuen Welt und richtet sich an Bestandsversicherte der R+V Versicherung mit Optimierungspotenzial. Mit einem Selbstbehalt von 480 Euro pro Versicherungsjahr, Regelhöchstsätzen der GOÄ (bis 2,3-fach für ärztliche Leistungen, bis 1,8-fach für technische Leistungen) und Mehrbettzimmer im stationären Bereich bietet dieser Tarif einen moderaten Leistungsumfang. Besonderheit: Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, während Zahnersatz mit 60% und jährlichen Obergrenzen gedeckelt ist (Jahr 1 bis 500 EUR).

Geschlossene Tarife wie dieser haben in der Regel mit schrumpfenden Risikogemeinschaften zu kämpfen, was sich auf die Beitragsentwicklung auswirkt. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der R+V bietet hier häufig eine Chance, zu besseren Konditionen zu wechseln. In vielen Fällen können Altersrückstellungen mitgenommen werden und es stehen Alternativen mit reduzierteren Beiträgen zur Verfügung.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt auf, ob ein Wechsel zu einem günstigeren R+V PKV-Tarif für Ihre Situation sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt480 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 150,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 3 Kalenderjahren.
Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 60% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, Hebammen und Entbindungspfleger, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt
  • 60% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Dies gilt bis zum Datum der nachträglich eingeholten Primärarztüberweisung, danach werden die Aufwendungen zu 100% erstattet (dies gilt auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle).
  • 60% der ortsüblichen Kosten bei Behandlung im europäischen und außereuropäischen Ausland; in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftraumes mindestens die Leistungen, die in Deutschland zu erbringen gewesen wären, aber max. die tatsächlich entstandenen erstattungsfähigen Aufwendungen.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.

Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Prophylaxe beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantat (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 60% erstattet. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 500,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 1.000,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 1.500,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 2.500,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 6.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet geschlossen bei der R+V?

Der R+V AGIL classic 480 (EP1) NW ist ein geschlossener Tarif und nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Das bedeutet: Der Versichertenbestand schrumpft, die Altersstruktur wird ungünstiger und die Beitragslast verteilt sich auf weniger Schultern. Gleichzeitig sind alle bestehenden Versicherten der R+V berechtigt, nach §204 VVG in diesen Tarif zu wechseln - sofern bessere Konditionen für sie verfügbar sind. Diese Wechselmöglichkeit ist ein wichtiges Optimierungsinstrument.

Weil geschlossene Tarife wie dieser nicht mehr aktiv vermarktet werden, kennen viele Versicherte ihre Wechselrechte nicht. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über geschlossene und offene Tarife und kann gezielt empfehlen, welche Alternative für Ihre persönliche Situation passt.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Ihre Optionen

Ein Tarifwechsel im Rahmen des §204 VVG ist ein interner Wechsel innerhalb der R+V Versicherung. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie viel von den Altersrückstellungen Sie mitnehmen können, hängt vom konkreten Zieltarif ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren Tarif und findet die beste Wechseloption für Sie. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Einsparungen und Leistungsverbesserungen möglich sind. Jetzt anmelden und lassen Sie sich Ihre Wechseloptionen aufzeigen.

Beitragserhöhung im R+V AGIL classic 480 - Tarifwechsel prüfen

Der R+V AGIL classic 480 (EP1) NW ist ein geschlossener Tarif mit schrumpfender Risikogemeinschaft, was typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt. Hinzu kommen die allgemeinen medizinischen Kostensteigerungen und die Effekte der demografischen Alterung im geschlossenen Bestand - ein Kostendruck, der sich in den Prämiensteigerungen niederschlägt.

Genau hier hilft der §204 VVG Tarifwechsel. In vielen Fällen finden sich bei der R+V günstigere Alternativen mit gleichwertigen oder besseren Leistungen. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an und vergleichen Sie die Entwicklung mit anderen Tarifen der R+V. Dann laden Sie Ihre Unterlagen in unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse hoch - Jetzt anmelden, und erhalten Sie eine personalisierte Empfehlung.

Häufige Fragen zum R+V AGIL classic 480 (EP1) NW

Der Tarif erstattet ambulante Arztbehandlung zu 100%, wenn ein Hausarzt aufgesucht wird, sonst initial 60%. GOÄ-Sätze: bis 2,3-fach für ärztliche, bis 1,8-fach für technische, bis 1,15-fach für Laborleistungen. Zahnbehandlung wird zu 100% übernommen, Zahnersatz zu 60% (mit jährlichen Höchstgrenzen: Jahr 1 bis 500 EUR). Sehhilfen: 150 EUR pro 3 Jahre. Hilfsmittel: 60% (z.B. Bandagen, Prothesen, Dialysegeräte). Stationär ohne Chefarzt-Option nur Mehrbettzimmer. Dafür ist stationäre Psychotherapie mitversichert.
Der Tarif ist geschlossen für neue, externe Kunden. Das bedeutet: Die Risikogemeinschaft schrumpft, die Altersstruktur wird ungünstiger und die Beitragsbelastung wächst überproportional. Bestehende Versicherte der R+V können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln, falls das für ihre Situation vorteilhaft ist - oder aber aus diesem Tarif in einen günstigeren und besseren Tarif der R+V wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 480 Euro pro Versicherungsjahr. Das ist ein moderater Selbstbehalt - weder besonders niedrig noch besonders hoch. Er wirkt sich auf die meisten ambulanten und stationären Leistungen aus. Vorsorgeleistungen, Schutzimpfungen und Prophylaxe sind von der Selbstbeteiligung ausgenommen und belasten Ihren Geldbeutel nicht.
Ja, Sie haben das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der R+V. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie viel von Ihren Altersrückstellungen Sie mitnehmen können, muss der Versicherer prüfen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt erste Orientierung. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ja, sehr wahrscheinlich - besonders dann, wenn Sie junge Jahrgänge oder in gutem Gesundheitszustand sind. Der Tarif ist geschlossen und wächst mit überproportionalen Beiträgen. Die R+V hat offenere oder günstigere Tarife im Portfolio, die vergleichbare oder bessere Leistungen zu niedrigeren Prämiestaffeln bieten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihren individuellen Fall und findet für Sie die beste Alternative. Eine genaue Bewertung ist nur nach Analyse Ihrer persönlichen Daten möglich.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert