R+V
PKV-Anbieter R+V
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 960 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung Regelhöchstsätze 2,3-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Nein

R+V AGIL classic 960 (EP2) NW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif R+V AGIL classic 960 (EP2) aus der Neuen Welt gehört zu den Bestandstarifen der R+V Krankenversicherung. Mit einem Selbstbehalt von 960 EUR pro Versicherungsjahr setzt dieser Tarif auf kostenbewusste Versicherte, die moderate Eigenverantwortung akzeptieren. Die ambulante Versorgung erfolgt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ (2,3-fach für ärztliche Leistungen); stationär werden Regel- und Belegarztleistungen bis zu derselben Satzgrenze vergütet. Die Zahnersatzquote von 60% mit jährlich gestaffelten Obergrenzen (500 EUR im 1. Jahr bis 3.000 EUR im 6. Jahr) macht diesen Tarif für Versicherte mit moderaten Zahnansprüchen attraktiv.

Als geschlossener Tarif nimmt der AGIL classic 960 keine neuen, externen Kunden mehr auf; das Versichertenkollektiv schrumpft stetig, was langfristig zu höheren Beitragssteigerungen führt. Für Bestandsversicherte der R+V besteht jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG. In vielen Fällen können solche Wechsel zu reduzierten Prämien und gleichwertigen oder besseren Leistungen führen, ohne dass Altersrückstellungen verloren gehen müssen. Besonders bei anhaltenden Beitragserhöhungen lohnt sich eine genaue Prüfung durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Federführung von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet den R+V PKV-Tarif speziell für Ihre Situation und zeigt auf, welche internen Wechselmöglichkeiten realistisch sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt960 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 150,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 3 Kalenderjahren.
Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 60% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, Hebammen und Entbindungspfleger, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt
  • 60% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Dies gilt bis zum Datum der nachträglich eingeholten Primärarztüberweisung, danach werden die Aufwendungen zu 100% erstattet (dies gilt auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle).
  • 60% der ortsüblichen Kosten bei Behandlung im europäischen und außereuropäischen Ausland; in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftraumes mindestens die Leistungen, die in Deutschland zu erbringen gewesen wären, aber max. die tatsächlich entstandenen erstattungsfähigen Aufwendungen.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.

Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Prophylaxe beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantat (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 60% erstattet. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 500,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 1.000,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 1.500,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 2.500,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 6.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für den AGIL classic 960?

Ein geschlossener Tarif ist für Neukunden von außerhalb nicht zugänglich, doch Versicherte der R+V, die bereits einen Vertrag bei diesem Versicherer haben, können nach §204 VVG weiterhin in den AGIL classic 960 wechseln. Diese interne Möglichkeit ist ein wichtiges Recht: Wenn ein anderer R+V-Tarif mit zu hohen Beiträgen belastet ist oder schlechtere Leistungen bietet, kann ein Wechsel in den AGIL classic 960 unter Umständen Entlastung bringen. Allerdings schrumpft die Risikogemeinschaft eines geschlossenen Tarifs mit den Jahren, was tendenziell zu stärkeren Beitragssteigerungen führt.

Geschlossene Tarife wie der AGIL classic 960 werden oft nicht mehr aktiv vermarktet und sind in öffentlichen Tarifvergleichen kaum auffindbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick solcher Bestandstarife und kann prüfen, ob dieser oder ein anderer geschlossener R+V-Tarif zu Ihrer persönlichen Situation und Ihrem Budget passt.

Tarifwechsel bei der R+V: Chancen für Bestandsversicherte

Der §204 VVG bietet Versicherten der R+V die Möglichkeit, intern zu einem anderen Tarif zu wechseln, ohne den Versicherer zu verlassen. Bei diesem Wechsel können in vielen Fällen bestehende Altersrückstellungen übernommen werden, und es ist häufig möglich, dass keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie, welche R+V-Tarife mit Ihrem Leistungsanspruch und Ihrem Budget vereinbar sind und ob ein Wechsel aus dem AGIL classic 960 sinnvoll ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Alternativen auf. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AGIL classic 960: Wechsel als Ausweg

Der AGIL classic 960 ist als geschlossener Tarif mit schrumpfendem Versichertenkollektiv strukturellen Risiken ausgesetzt. Die sinkende Anzahl der Beitragszahler führt unweigerlich zu überdurchschnittlichen Prämienerhöhungen, besonders wenn medizinische Kosten wie in der Gesamtwirtschaft ansteigen. Lange Versicherungsdauern ohne Beitragsrückerstattung können das Problem verschärfen. Viele Versicherte berichten von jährlichen Beitragssprüngen im zweistelligen Prozentbereich.

In solchen Fällen bietet ein Tarifwechsel innerhalb der R+V oft Abhilfe: Andere aktive Tarife des Versicherers mit offener oder stabiler Risikogemeinschaft haben häufig moderatere Beitragsentwicklungen und bieten teilweise gleichwertige Leistungen. Vergleichen Sie die aktuelle Kostenentwicklung mit dem Beitragserhöhungs-Chart des Versicherers, um die langfristige Belastung richtig einzuschätzen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse stellt konkrete, kostengünstigere Alternativen zusammen und zeigt, wie ein Wechsel für Sie machbar ist. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum R+V AGIL classic 960 (EP2) NW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zu den Regelhöchstsätzen (2,3-fach für ärztliche Leistungen, 1,8-fach für Technik, 1,15-fach für Labor). Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 60% mit gestaffelten jährlichen Obergrenzen (500 EUR im 1. Jahr, bis 3.000 EUR im 6. Jahr). Sehhilfen werden mit max. 150 EUR alle 3 Jahre erstattet, Hilfsmittel zu 60%. Stationäre Psychotherapie ist enthalten. Es gilt eine jährliche Selbstbeteiligung von 960 EUR.
Der AGIL classic 960 ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Neuen Welt. Das bedeutet, dass externe Neukunden nicht mehr aufgenommen werden. Bestehende R+V-Versicherte können jedoch weiterhin §204 VVG-konform in diesen Tarif wechseln. Die geschlossene Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt und den Tarif für Bestandsversicherte zunehmend belastend macht.
Der Selbstbehalt beträgt 960 EUR pro Versicherungsjahr. Er ist damit im mittleren bis oberen Segment angesiedelt und richtet sich an Versicherte, die bereit sind, einen deutlichen Eigenanteil zu zahlen, um die monatliche Prämie gegenüber einer volldeckenden Police zu reduzieren. Der Selbstbehalt gilt für die meisten Leistungsbereiche; Vorsorgeleistungen wie Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen sind davon ausgenommen.
Ja, als R+V-Versicherter können Sie nach §204 VVG intern zu einem anderen R+V-Tarif wechseln. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen übernommen werden, und oft ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und wie die Übernahme der Altersrückstellungen konkret ausfällt, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Sachverständigen erfolgen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Optionen zu Ihrer Situation passen.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie mit kontinuierlichen Beitragserhöhungen kämpfen und der Selbstbehalt von 960 EUR dauerhaft zu hoch ist, kann ein Wechsel zu einem aktuelleren R+V-Tarif mit besserer Risikogemeinschaft und moderaterem Selbstbehalt sinnvoll sein. Allerdings müssen Alter, Gesundheit und verfügbare Alternativtarife abgewogen werden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet, ob und zu welchen Bedingungen ein Wechsel für Sie vorteilhaft wäre.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert