R+V AGIL classic 960 (EP2) NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
R+V AGIL classic 960 (EP2) NW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif R+V AGIL classic 960 (EP2) aus der Neuen Welt gehört zu den Bestandstarifen der R+V Krankenversicherung. Mit einem Selbstbehalt von 960 EUR pro Versicherungsjahr setzt dieser Tarif auf kostenbewusste Versicherte, die moderate Eigenverantwortung akzeptieren. Die ambulante Versorgung erfolgt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ (2,3-fach für ärztliche Leistungen); stationär werden Regel- und Belegarztleistungen bis zu derselben Satzgrenze vergütet. Die Zahnersatzquote von 60% mit jährlich gestaffelten Obergrenzen (500 EUR im 1. Jahr bis 3.000 EUR im 6. Jahr) macht diesen Tarif für Versicherte mit moderaten Zahnansprüchen attraktiv.
Als geschlossener Tarif nimmt der AGIL classic 960 keine neuen, externen Kunden mehr auf; das Versichertenkollektiv schrumpft stetig, was langfristig zu höheren Beitragssteigerungen führt. Für Bestandsversicherte der R+V besteht jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG. In vielen Fällen können solche Wechsel zu reduzierten Prämien und gleichwertigen oder besseren Leistungen führen, ohne dass Altersrückstellungen verloren gehen müssen. Besonders bei anhaltenden Beitragserhöhungen lohnt sich eine genaue Prüfung durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Federführung von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet den R+V PKV-Tarif speziell für Ihre Situation und zeigt auf, welche internen Wechselmöglichkeiten realistisch sind.
Basismerkmale
Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
- max. 150,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 3 Kalenderjahren.
Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 60% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Erstattet werden
- 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, Hebammen und Entbindungspfleger, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt
- 60% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Dies gilt bis zum Datum der nachträglich eingeholten Primärarztüberweisung, danach werden die Aufwendungen zu 100% erstattet (dies gilt auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle).
- 60% der ortsüblichen Kosten bei Behandlung im europäischen und außereuropäischen Ausland; in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftraumes mindestens die Leistungen, die in Deutschland zu erbringen gewesen wären, aber max. die tatsächlich entstandenen erstattungsfähigen Aufwendungen.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Prophylaxe beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantat (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 60% erstattet. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 500,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.000,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 1.500,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 2.000,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 3.000,-EUR im 6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




