R+V AGIL classic pro 0 (CP0U): Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
R+V AGIL classic pro 0 (CP0U) im Detail
Die R+V Krankenversicherung AG bietet mit dem R+V AGIL classic pro 0 einen offenen Unisex-Tarif der neuen Welt ohne Selbstbehalt. Besonderheit: Versicherte zahlen keine jährliche Eigenbeteiligung, profitieren aber von GOÄ-Erstattung bis zum 3,5-fachen Satz bei ärztlichen Leistungen, vollständiger Zahnbehandlung (100%) und einem Zahnersatz-Schutz von 75%. Psychotherapie wird ohne Sitzungslimit (75%) und Naturheilverfahren bis zur Höhe schulmedizinischer Kosten erstattet. Der Tarif bietet zudem einen offenen Hilfsmittelkatalog mit 75%-Erstattung und Sehhilfen-Zuschuss bis 300 EUR alle 3 Jahre.
Die Positionierung ohne Selbstbehalt adressiert Versicherte, die maximalen Kostenschutz mit geringerer administrativer Belastung pro Versicherungsfall bevorzugen. Als offener Tarif der neuen Welt profitiert das Versichertenkollektiv von einer ausgeglichenen Altersstruktur und aktiver Kundenakquisition, was tendenziell zu gemäßigteren Beitragsentwicklungen führt. Für Bestandsversicherte älterer geschlossener oder kostengünstigerer Tarife derselben Gesellschaft stellt ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG häufig eine attraktive Option dar, um von dieser Null-Selbstbehalt-Struktur und den aktuellen Leistungsstandards zu profitieren.
Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert im Rahmen unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse die Wechsel-Chancen für den R+V PKV-Tarif und zeigt auf, welche Altersrückstellungen übernommen werden können.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
- max. 300,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 3 Kalenderjahren
- operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
75% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 75% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal pro Kalenderjahr erstattet.
Erstattet werden
- 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen hausärztlich tätigen Internisten, Arzt für Allgemeinmedizin, Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, Hebammen und Entbindungspfleger, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt oder Tele-Arzt erfolgt
- 75% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Dies gilt bis zum Datum der nachträglich eingeholten Primärarztüberweisung, danach sind die Aufwendungen zu 100% erstattungsfähig (dies gilt auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle).
- 75% der ortsüblichen Kosten bei Behandlung im europäischen und außereuropäischen Ausland; in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftraumes mindestens die Leistungen, die in Deutschland zu erbringen gewesen wären, aber max. die tatsächlich entstandenen erstattungsfähigen Aufwendungen.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
75% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantat (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 75% erstattet. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Keine Summenbegrenzung.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




