Signal Iduna A (DR) 10, S11, D100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna A (DR) 10, S11, D100 AW im Detail
Die Signal Iduna Krankenversicherung a.G. bietet mit dem geschlossenen Bisex-Tarif A (DR) 10, S11, D100 AW eine hochwertige Versorgung ohne Selbstbeteiligung. Der Tarif kombiniert GOÄ-Leistungen über den Höchstsätzen, Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung, 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz, bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen jährlich und umfassende Hilfsmittel. Diese Alte-Welt-Konstellation mit Einbettzimmer und unbegrenztem Chefarzt ist heute ein Premium-Segment, das nur noch für Bestandsversicherte der Signal Iduna verfügbar ist.
Die schrumpfende Risikogemeinschaft dieses geschlossenen Tarifs führt regelmäßig zu spürbaren Beitragserhöhungen. Für bestehende Versicherte der Signal Iduna besteht allerdings eine attraktive Möglichkeit: Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb des gleichen Versicherers kann in vielen Fällen zu niedrigeren Prämien führen, während die Altersrückstellungen häufig übernommen werden und eine erneute Gesundheitsprüfung oft entfällt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen Ihre Wechselchancen im Signal Iduna PKV-Tarif.
Basismerkmale
A (DR) 10: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A (DR) 10: 125,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
A (DR) 10: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A (DR) 10: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) Blindenhunde, Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Gummistrümpfe, Leibbinden, Katheter, Geh- und Stützapparate, Gipsschalen, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, Prothesen), orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Sprechgeräte (ohne Batterien), Krankenfahrstühle, lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegeräte, Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen).
A (DR) 10: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A (DR) 10: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A (DR) 10: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission inkl. Auffrischungsimpfung für Kinder bis 15 Jahre und allgemeine Impfungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
S11: Privatarztbehandlung.
S11: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
S11: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
D100: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
D100: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6), Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
D100: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max. – 2.557,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 3.580,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 4.602,-EUR im 3.Versicherungsjahr.
D100: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.557,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



