Signal Iduna A (DR) 10, S11, D50 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna A (DR) 10, S11, D50 AW: Profil und Tarifwechsel
Geschlossener Bisex-Tarif der Signal Iduna mit Schwerpunkt auf maximale Flexibilität: Der A (DR) 10 mit S11 Stationär und D50 Zahnersatz kombiniert einen Selbstbehalt von 0 Euro mit GOÄ-Erstattung über Höchstsätze, Einbettzimmer bei Privatarztbehandlung und bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr. Die Zahnersatz-Leistung beträgt 40 Prozent mit aufgestockten Jahreshöchstgrenzen (bis 2.301 Euro im dritten Jahr). Dies ist ein Alte-Welt-Tarif, der die klassische Premium-Ausstattung einer etablierten Signal-Iduna-Tariffamilie abbildet.
Interne Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglichen häufig eine Prämienanpassung nach oben, besonders bei geschlossenen Tarifkollektiven wie diesem, deren Versichertenbestand schrumpft. In vielen Fällen sind Altersrückstellungen vollständig übertragbar, sofern ein Wechsel zu einem neueren Signal-Iduna-Tarif möglich ist. Die demografische Alterung in diesem älteren Tarif kann Beitragsprobleme verschärfen, weshalb eine Überprüfung von Optimierungsmöglichkeiten sinnvoll ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm kann zeigen, ob ein Wechsel zu einem günstigeren Signal Iduna PKV-Tarif lohnt und wie Ihre Altersrückstellungen geschützt bleiben.
Basismerkmale
A (DR) 10: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A (DR) 10: 125,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
A (DR) 10: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A (DR) 10: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) Blindenhunde, Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Gummistrümpfe, Leibbinden, Katheter, Geh- und Stützapparate, Gipsschalen, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, Prothesen), orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Sprechgeräte (ohne Batterien), Krankenfahrstühle, lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegeräte, Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen).
A (DR) 10: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A (DR) 10: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A (DR) 10: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission inkl. Auffrischungsimpfung für Kinder bis 15 Jahre und allgemeine Impfungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
S11: Privatarztbehandlung.
S11: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
S11: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
D50: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
D50: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 50% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6), Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 40% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 40% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
D50: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.350,-EUR im 1.Jahr
- 1.890,-EUR im 2.Jahr
- 2.301,-EUR im 3.Jahr.
D50: Bei Zahnersatz ab 2.700,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich. Sonst nur 50% der tariflichen Leistung.



