Signal Iduna A (DR) 10, S11, Z100 (DR) AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: Signal Iduna A (DR) 10, S11, Z100 (DR) AW
Der Signal Iduna A (DR) 10, S11, Z100 (DR) AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt ohne Selbstbehalt in ambulanter und stationärer Versorgung. Mit GOÄ-Sätzen über den Höchstsätzen, Einbettzimmergarantie, Privatarztbehandlung und Chefarztrecht bietet dieser Tarif Premium-Leistungen auf höchstem Niveau. Die Zahnversicherung deckt 75 Prozent des Zahnersatzes ab, ergänzt durch Kieferorthopädie und einen geschlossenen Hilfsmittelkatalog mit lebenserhaltenden Geräten sowie orthopädischen Schuhen und Hörhilfen.
Wer bereits als Versicherter bei Signal Iduna besteht, kann auch in diesem geschlossenen Tarif verbleiben und von einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG profitieren. Für Bestandsversicherte bietet sich ein Tarifwechsel an, wenn die aktuellen Beiträge durch Prämienerhöhungen oder Tarifanpassungen belastet sind. Durch die Optimierung auf Basis der individuellen Gesundheitssituation und der verfügbaren Alternativtarife lassen sich in vielen Fällen Einsparungen und gleichwertige oder bessere Leistungen erreichen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Leistungsverbesserungen oder Beitragsersparnisse bei dem Signal Iduna PKV-Tarif möglich sind und wie Sie diesen Premium-Tarif optimal nutzen.
Basismerkmale
A (DR) 10: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A (DR) 10: 125,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
A (DR) 10: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A (DR) 10: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) Blindenhunde, Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Gummistrümpfe, Leibbinden, Katheter, Geh- und Stützapparate, Gipsschalen, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, Prothesen), orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Sprechgeräte (ohne Batterien), Krankenfahrstühle, lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegeräte, Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen).
A (DR) 10: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A (DR) 10: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A (DR) 10: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission inkl. Auffrischungsimpfung für Kinder bis 15 Jahre und allgemeine Impfungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
S11: Privatarztbehandlung.
S11: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
S11: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.



