Signal Iduna A (DR) 10, S11, Z50 (DR) AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna A (DR) 10, S11, Z50 (DR) AW im Detail
Der Signal Iduna A (DR) 10, S11, Z50 (DR) AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der mit seinem Null-Selbstbehalt und der Erstattung auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus bei ambulanter und stationärer Behandlung zu den Premium-Positionen im Signal Iduna-Portfolio zählt. Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung, 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, umfassende Sehhilfen (125 Euro für Gestell plus volle Kostenübernahme für Gläser und Kontaktlinsen), alternative Heilmethoden und Zahnersatz zu 50% ohne Summenbegrenzung kennzeichnen ein hochwertig ausgestattetes Versorgungsprofil. Der Tarif gehört zur alten Welt und steht für Neukunden nicht zur Verfügung.
Da dieser Tarif geschlossen ist, schrumpft das Versichertenkollektiv kontinuierlich. Für bestehende Versicherte der Signal Iduna eröffnet sich jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu einem anderen, möglicherweise günstigeren Signal-Iduna-Tarif. In vielen Fällen können Altersrückstellungen übernommen werden und gleichwertige oder bessere Leistungen verfügbar sein, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wird. Ein strukturierter Wechsel ist häufig eine wirksame Antwort auf Beitragserhöhungen in geschlossenen Tarifen wie diesem.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet den Signal Iduna PKV-Tarif im Detail und identifiziert Wechselchancen gezielt für Ihre Situation.
Basismerkmale
A (DR) 10: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A (DR) 10: 125,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
A (DR) 10: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A (DR) 10: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) Blindenhunde, Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Gummistrümpfe, Leibbinden, Katheter, Geh- und Stützapparate, Gipsschalen, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, Prothesen), orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Sprechgeräte (ohne Batterien), Krankenfahrstühle, lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegeräte, Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen).
A (DR) 10: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A (DR) 10: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A (DR) 10: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission inkl. Auffrischungsimpfung für Kinder bis 15 Jahre und allgemeine Impfungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
S11: Privatarztbehandlung.
S11: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
S11: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z50 (DR): Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
Z50 (DR): Zahnbehandlung und Prophylaxe, Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie werden bis zu einem Rechnungsbetrag von 5.000,-DM zu 50% erstattet.
Keramikverblendungen (bis Zahn 6).
Z50 (DR): Keine Summenbegrenzung.
Z50 (DR): Nicht erforderlich.



