Signal Iduna A (DR) 10, S11, Z75 (DR) AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna A (DR) 10, S11, Z75 (DR) AW im Detail
Der Signal Iduna A (DR) 10, S11, Z75 (DR) AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt mit herausragenden Leistungsmerkmalen für Versicherte, die bereits in diesem Tarif sind. Mit null Euro Selbstbehalt, GOÄ-Erstattung auch über die Höchstsätze hinaus und Einbettzimmer-Versorgung bietet dieser Tarif eine umfassende Absicherung im stationären Bereich. Ergänzt wird das Leistungsspektrum durch 75 Prozent Zahnersatz, Psychotherapie bis zu 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, alternative Heilmethoden und vollständigen Versicherungsschutz für Sehhilfen.
Als geschlossener Altvertrag richtet sich dieser Tarif ausschließlich an Bestandsversicherte der Signal Iduna. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG ist für Versicherte des gleichen Versicherers häufig möglich und kann in vielen Fällen zu günstigeren Prämien führen, ohne dass gleichwertige oder bessere Leistungen aufgegeben werden müssen. Das schrumpfende Versichertenkollektiv und die älter werdende Risikogemeinschaft führen allerdings tendenziell zu steigenden Beiträgen, was einen Wechsel in einen modernen Tarif attraktiv machen kann.
Ob ein Wechsel aus diesem Tarif wirtschaftlich sinnvoll ist, beurteilt unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm im Rahmen von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse ganz individuell für Ihre Situation. Eine genaue Analyse der Leistungsmerkmale und verfügbaren Alternativtarife kann hier schnell Sparpotenziale aufdecken.
Basismerkmale
A (DR) 10: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A (DR) 10: 125,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
A (DR) 10: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A (DR) 10: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) Blindenhunde, Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Gummistrümpfe, Leibbinden, Katheter, Geh- und Stützapparate, Gipsschalen, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, Prothesen), orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Sprechgeräte (ohne Batterien), Krankenfahrstühle, lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegeräte, Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen).
A (DR) 10: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A (DR) 10: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A (DR) 10: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission inkl. Auffrischungsimpfung für Kinder bis 15 Jahre und allgemeine Impfungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
S11: Privatarztbehandlung.
S11: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
S11: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.



