Signal Iduna A (DR) 10, S11, ZN100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna A (DR) 10, S11, ZN100 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif Signal Iduna A (DR) 10, S11, ZN100 AW (Alte Welt) zählt zu den umfassend ausgestatteten Versicherungslösungen mit erstklassigen Leistungsmerkmalen: Null-Euro-Selbstbehalt, ambulante und stationäre Behandlung über GOÄ-Höchstsatz hinaus, Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung, und umfangreiche zahnmedizinische Versorgung mit bis zu 100% Erstattung der ersten 730 Euro pro Jahr. Psychotherapie mit bis zu 30 Sitzungen jährlich, Sehhilfen bis 125 Euro plus volle Glas- und Kontaktlinsenerstattung sowie Naturheilverfahren runden das Leistungsprofil ab.
Da dieser Tarif bereits geschlossen ist und nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, steht bestandsversicherten Kunden der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Signal Iduna offen. Ein solcher Wechsel ermöglicht es häufig, durch die Wahl eines modernen Tarifs Beiträge zu senken, während bestehende Altersrückstellungen in vielen Fällen übernommen werden können und eine erneute Gesundheitsprüfung oft nicht notwendig ist. Geschlossene Tarife wie dieser schrumpfen mit ihrer Risikogemeinschaft, was die Beitragsdynamik verschärft.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, ob sich innerhalb der Signal Iduna PKV-Tarife ein Wechsel lohnt und wie Sie Ihre Prämie optimieren können.
Basismerkmale
A (DR) 10: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A (DR) 10: 125,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
A (DR) 10: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A (DR) 10: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) Blindenhunde, Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Gummistrümpfe, Leibbinden, Katheter, Geh- und Stützapparate, Gipsschalen, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, Prothesen), orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Sprechgeräte (ohne Batterien), Krankenfahrstühle, lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegeräte, Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen).
A (DR) 10: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A (DR) 10: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A (DR) 10: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission inkl. Auffrischungsimpfung für Kinder bis 15 Jahre und allgemeine Impfungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
S11: Privatarztbehandlung.
S11: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
S11: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZN100: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
ZN100: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6), Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
- Kieferorthopädie wird erstattet
Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 730,-EUR pro Kalenderjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
ZN100: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.650,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 5.110,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 6.570,-EUR im 3.Versicherungsjahr.
ZN100: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 4.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.



