Signal Iduna A (DR) 10, S11, ZN50 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna A (DR) 10, S11, ZN50 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif Signal Iduna A (DR) 10, S11, ZN50 AW richtet sich an Bestandsversicherte des Hauses und positioniert sich als Premium-Tarif der alten Welt mit umfassenden Leistungen ohne Selbstbehalt. Die Kombination aus GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus, Privatarztbehandlung mit Einbettzimmer-Versorgung sowie 50% Zahnersatz auf bis zu 6.570 EUR Jahresleistung schafft ein solides Versicherungsgerüst für anspruchsvollere Versicherte.
Als geschlossener Tarif ist eine externe Neukundenaufnahme nicht mehr möglich, doch besteht für bestehende Versicherte des gleichen Versicherers die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG. Auch geschlossene Tarife wie dieser können unter Umständen bei moderater Beitragsentwicklung durch einen Wechsel in eine zeitgenössischere Tarifstruktur optimiert werden. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt jedoch langfristig zu stärkeren Beitragssteigerungen als in offenen Tarifen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter der Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, ob sich der Wechsel aus dem Signal Iduna PKV-Tarif lohnt und welche Alternativtarife bei gleichen oder besseren Leistungen erhältlich sind.
Basismerkmale
A (DR) 10: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A (DR) 10: 125,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
A (DR) 10: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A (DR) 10: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) Blindenhunde, Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Gummistrümpfe, Leibbinden, Katheter, Geh- und Stützapparate, Gipsschalen, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, Prothesen), orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Sprechgeräte (ohne Batterien), Krankenfahrstühle, lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegeräte, Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen).
A (DR) 10: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A (DR) 10: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A (DR) 10: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission inkl. Auffrischungsimpfung für Kinder bis 15 Jahre und allgemeine Impfungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
S11: Privatarztbehandlung.
S11: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
S11: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZN50: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
ZN50: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 50% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6), Inlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zu 50% erstattet.
ZN50: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.650,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 5.110,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 6.570,-EUR im 3.Versicherungsjahr.
ZN50: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 4.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.



