Signal Iduna A (DR) 10, S12, D100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna A (DR) 10, S12, D100 AW im Detail
Ein geschlossener Bisex-Tarif der Signal Iduna Krankenversicherung a.G., der Versicherte mit premium-orientierten Leistungen versorgt: ambulante GOÄ-Sätze über den Höchstsatz hinaus, stationäre Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer, Zahnersatz zu 80%, umfassende Psychotherapie bis 30 Sitzungen jährlich, Sehhilfen bis 125 EUR sowie ein geschlossener Hilfsmittelkatalog. Ohne Selbstbehalt kombiniert dieser Tarif Kostenschutz mit Premium-Leistungen, was ihn historisch attraktiv für gesundheitsbewusste Alte-Welt-Versicherte machte.
Als geschlossener Bestandstarif profitiert der A (DR) 10 nicht mehr von Neuzugängen, weshalb die Altersstruktur der Risikogemeinschaft schrumpft und die Beitragsdynamik sich verschärft. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offenen oder jüngeren Tarif des gleichen Versicherers kann in vielen Fällen Beitragsstabilisierung und erhaltenswerte Leistungen mit geringeren Prämien kombinieren; ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm ermöglicht Ihnen, Ihre Situation im Signal Iduna PKV-Tarif optimal einzuordnen und Wechseloptionen zu prüfen.
Basismerkmale
A (DR) 10: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A (DR) 10: 125,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
A (DR) 10: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A (DR) 10: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) Blindenhunde, Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Gummistrümpfe, Leibbinden, Katheter, Geh- und Stützapparate, Gipsschalen, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, Prothesen), orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Sprechgeräte (ohne Batterien), Krankenfahrstühle, lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegeräte, Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen).
A (DR) 10: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A (DR) 10: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A (DR) 10: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission inkl. Auffrischungsimpfung für Kinder bis 15 Jahre und allgemeine Impfungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
S12: Privatarztbehandlung.
S12: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
S12: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
D100: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
D100: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6), Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
D100: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max. – 2.557,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 3.580,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 4.602,-EUR im 3.Versicherungsjahr.
D100: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.557,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



