Signal Iduna A (DR) 10, S12, D50 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: Signal Iduna A (DR) 10, S12, D50 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif A (DR) 10, S12, D50 AW der Signal Iduna richtet sich an Bestandsversicherte desselben Unternehmens und kombiniert mehrere Premiumleistungen: GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus in ambulanter und stationärer Behandlung, kein Selbstbehalt, Privatarztbehandlung im Krankenhaus (S12), Zahnbehandlung zu 50 Prozent, Zahnersatz zu 40 Prozent sowie 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr. Alte-Welt-Tarife dieser Qualität sind heute selten am Markt und richten sich an Versicherte, die bereits von etablierten Deckungs- und Altersrückstellungsstrukturen profitieren.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Bestandsversicherte eine sinnvolle Optimierungsmöglichkeit darstellen, um in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Da dieser Tarif geschlossen ist, schrumpft die Risikogemeinschaft kontinuierlich und die Beitragsentwicklung beschleunigt sich überproportional. Häufig lassen sich durch einen Wechsel Prämien reduzieren, und die Altersrückstellungen können in vielen Fällen beim gleichen Versicherer erhalten bleiben. Ein Wechsel ermöglicht auch eine Anpassung der Leistungen an die aktuelle Lebensphase.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet die Wechselchancen für den Signal Iduna PKV-Tarif systematisch und zeigt konkrete Einsparpotenziale auf.
Basismerkmale
A (DR) 10: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A (DR) 10: 125,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
A (DR) 10: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A (DR) 10: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) Blindenhunde, Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Gummistrümpfe, Leibbinden, Katheter, Geh- und Stützapparate, Gipsschalen, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, Prothesen), orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Sprechgeräte (ohne Batterien), Krankenfahrstühle, lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegeräte, Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen).
A (DR) 10: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A (DR) 10: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A (DR) 10: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission inkl. Auffrischungsimpfung für Kinder bis 15 Jahre und allgemeine Impfungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
S12: Privatarztbehandlung.
S12: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
S12: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
D50: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
D50: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 50% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6), Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 40% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 40% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
D50: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.350,-EUR im 1.Jahr
- 1.890,-EUR im 2.Jahr
- 2.301,-EUR im 3.Jahr.
D50: Bei Zahnersatz ab 2.700,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich. Sonst nur 50% der tariflichen Leistung.



