Signal Iduna A (DR) 10, S12, Z50 (DR) AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna A (DR) 10, S12, Z50 (DR) AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif Signal Iduna A (DR) 10, S12, Z50 (DR) AW kombiniert Premium-Leistungen ohne Selbstbehalt: ambulant Erstattung über GOÄ-Höchstsätze hinaus, 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen mit 125 Euro Gestellzuschuss, geschlossenen Hilfsmittelkatalog mit lebenserhaltenden Geräten. Stationär erfolgt Privatarztbehandlung in Zweibettzimmern, stationäre Psychotherapie ist mitversichert. Im Zahnbereich leistet der Tarif 50% Zahnersatz ohne Jahresbegrenzung.
Als geschlossener Tarif der Alten Welt ist dieser Bestand der Signal Iduna risikomäßig stabil, aber nicht mehr für externe Neukunden erreichbar. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in optimierte Tarife wechseln, häufig mit niedrigeren Prämien und vergleichbaren oder besseren Leistungen. Die Altersrückstellungen werden in vielen Fällen angerechnet, eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet den Signal Iduna PKV-Tarif auf Optimierungspotenzial und empfiehlt Alternativen, falls verfügbar. Mehr erfahren
Basismerkmale
A (DR) 10: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A (DR) 10: 125,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
A (DR) 10: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A (DR) 10: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) Blindenhunde, Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Gummistrümpfe, Leibbinden, Katheter, Geh- und Stützapparate, Gipsschalen, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, Prothesen), orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Sprechgeräte (ohne Batterien), Krankenfahrstühle, lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegeräte, Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen).
A (DR) 10: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A (DR) 10: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A (DR) 10: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission inkl. Auffrischungsimpfung für Kinder bis 15 Jahre und allgemeine Impfungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
S12: Privatarztbehandlung.
S12: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
S12: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z50 (DR): Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
Z50 (DR): Zahnbehandlung und Prophylaxe, Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie werden bis zu einem Rechnungsbetrag von 5.000,-DM zu 50% erstattet.
Keramikverblendungen (bis Zahn 6).
Z50 (DR): Keine Summenbegrenzung.
Z50 (DR): Nicht erforderlich.



