Signal Iduna A (DR) 10, S12, Z75 (DR) AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: Signal Iduna A (DR) 10, S12, Z75 (DR) AW
Dieser geschlossene Bisex-Tarif der Signal Iduna kombiniert eine vollständige Kostenerstattung ohne Selbstbehalt mit erstklassigen Leistungen: Ambulante und stationäre Behandlung auf Basis der GOÄ-Sätze, die deutlich über die Höchstsätze hinausgehen, Zweibettzimmer im Krankenhaus, Privatarztbehandlung inkl. Chefarzt und zahnmedizinische Versorgung mit 75 Prozent Zahnersatzerstattung. Die Psychotherapie umfasst bis zu 30 Sitzungen jährlich, Sehhilfen werden mit 125 Euro für das Gestell plus volle Glaserstattung bezuschusst, und Naturheilverfahren sind bis zur Schulmedizin-Kostengrenze versichert.
Als geschlossener Bestandstarif aus der alten Welt unterliegt dieser Tarif den typischen Dynamiken einer schrumpfenden Versichertengemeinschaft, was sich in steigenden Beitragssätzen widerspiegeln kann. Allerdings eröffnet sich für bestehende Signal-Iduna-Versicherte eine strategische Möglichkeit: Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht häufig den Wechsel in günstigere, modernere Tarife des gleichen Versicherers, ohne dass Altersrückstellungen verloren gehen müssen. In vielen Fällen können dabei Beiträge gesenkt und gleichzeitig gleichwertige Leistungen erhalten bleiben.
Ob ein solcher Wechsel für Ihre Situation sinnvoll ist, lässt sich präzise beantworten: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet Ihren Signal Iduna PKV-Tarif im individuellen Kontext und zeigt konkrete Optimierungswege auf.
Basismerkmale
A (DR) 10: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A (DR) 10: 125,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
A (DR) 10: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A (DR) 10: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) Blindenhunde, Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Gummistrümpfe, Leibbinden, Katheter, Geh- und Stützapparate, Gipsschalen, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, Prothesen), orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Sprechgeräte (ohne Batterien), Krankenfahrstühle, lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegeräte, Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen).
A (DR) 10: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A (DR) 10: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A (DR) 10: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission inkl. Auffrischungsimpfung für Kinder bis 15 Jahre und allgemeine Impfungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
S12: Privatarztbehandlung.
S12: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
S12: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.



