Signal Iduna A (DR) 10, S12, ZN100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna A (DR) 10, S12, ZN100 AW im Überblick
Der Signal Iduna A (DR) 10, S12, ZN100 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der mit Premium-Leistungen ohne Selbstbehalt besticht. Die ambulante GOÄ wird über den Höchstsatz hinaus erstattet; stationär erhält der Versicherte Privatarztbehandlung ebenfalls über Höchstsätze hinweg. Bei Zahnersatz liegt die Erstattung bei 75 Prozent, und der Tarif deckt auch Implantate und Kieferorthopädie ab. Mit 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr und umfassenden Hilfsmitteln ist dieser Tarif eine Top-Lösung für Versicherte, die Leistung ohne Kostenbeteiligung suchen.
Als geschlossener Tarif nimmt Signal Iduna keine neuen, externen Kunden auf, doch Bestandsversicherte des gleichen Versicherers können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in solche älteren Tarife wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft und demografische Alterung führen bei älteren Tarifen der alten Welt oft zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Trotzdem bleibt dieser Tarif attraktiv für Versicherte, die bereits darin versichert sind und Leistung maximieren möchten oder Beitragsersparnis durch einen gezielten Wechsel zu moderneren Tarifen anstreben.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse wird von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm durchgeführt und zeigt auf, welche Wechselmöglichkeiten Sie im Signal Iduna PKV-Tarif haben.
Basismerkmale
A (DR) 10: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A (DR) 10: 125,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
A (DR) 10: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A (DR) 10: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) Blindenhunde, Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Gummistrümpfe, Leibbinden, Katheter, Geh- und Stützapparate, Gipsschalen, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, Prothesen), orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Sprechgeräte (ohne Batterien), Krankenfahrstühle, lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegeräte, Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen).
A (DR) 10: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A (DR) 10: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A (DR) 10: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission inkl. Auffrischungsimpfung für Kinder bis 15 Jahre und allgemeine Impfungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
S12: Privatarztbehandlung.
S12: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
S12: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZN100: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
ZN100: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6), Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
- Kieferorthopädie wird erstattet
Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 730,-EUR pro Kalenderjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
ZN100: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.650,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 5.110,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 6.570,-EUR im 3.Versicherungsjahr.
ZN100: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 4.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




