Signal Iduna A (DR) 10, S12, ZN50 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna A (DR) 10, S12, ZN50 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif A (DR) 10, S12, ZN50 AW der Signal Iduna verzichtet vollständig auf einen Selbstbehalt und bietet ambulant wie stationär Erstattungen jenseits der GOÄ-Höchstsätze. Dazu kommen Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer, Psychotherapie mit bis zu 30 Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen-Ausgleich von 125 Euro plus volle Gläser/Kontaktlinsen, und Zahnersatz zu 50 Prozent mit gestuften Jahresobergrenzen.
Als geschlossener Tarif der älteren Welt nimmt dieser Versicherungsplan nicht mehr aktiv Neukunden auf; allerdings können bestehende Signal-Iduna-Versicherte des gleichen Versicherers durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln, falls ihre bisherige Prämie gestiegen ist. Die Risikogemeinschaft schrumpft mit der Zeit, was Beitragssteigerungen typischerweise verschärft. Ein Tarifwechsel zu moderneren Alternativen bietet in vielen Fällen die Möglichkeit, Beiträge zu stabilisieren und Altersrückstellungen mitzunehmen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, welche Wechseloptionen für Ihren Signal Iduna PKV-Tarif infrage kommen und wo echte Einsparungen realistisch sind.
Basismerkmale
A (DR) 10: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A (DR) 10: 125,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
A (DR) 10: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A (DR) 10: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) Blindenhunde, Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Gummistrümpfe, Leibbinden, Katheter, Geh- und Stützapparate, Gipsschalen, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, Prothesen), orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Sprechgeräte (ohne Batterien), Krankenfahrstühle, lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegeräte, Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen).
A (DR) 10: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A (DR) 10: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A (DR) 10: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission inkl. Auffrischungsimpfung für Kinder bis 15 Jahre und allgemeine Impfungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
S12: Privatarztbehandlung.
S12: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
S12: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZN50: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
ZN50: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 50% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6), Inlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zu 50% erstattet.
ZN50: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.650,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 5.110,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 6.570,-EUR im 3.Versicherungsjahr.
ZN50: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 4.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




