Signal Iduna A (DR) 10, S13, D100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: Signal Iduna A (DR) 10, S13, D100 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif A (DR) 10, S13, D100 AW der Signal Iduna kombiniert ambulante Leistungen ohne Obergrenzen mit großzügigen Zahnleistungen und richtet sich an Bestandsversicherte des Unternehmens, die eine Vollabdeckung ohne Selbstbehalt anstreben. Die ambulante Behandlung wird über die GOÄ-Höchstsätze hinaus erstattet, psychotherapeutische Sitzungen bis 30 pro Kalenderjahr abgedeckt, Sehhilfen-Gestelle mit 125 Euro bezuschusst und zahnärztliche Behandlung zu 100 Prozent finanziert.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG vom bestehenden Tarif in diese Lösung ist für Signal-Iduna-Versicherte eine Option, die häufig Altersrückstellungen übernimmt und in vielen Fällen mit gleichwertigen oder besseren Leistungen verbunden ist. Da der Tarif geschlossen ist, wächst die Risikogemeinschaft nicht mehr; dies führt tendenziell zu beschleunigter Beitragsentwicklung, was die Wechsel-Attraktivität für Bestandsversicherte erhöht.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm durchleuchtet, ob der Signal Iduna PKV-Tarif für Ihre individuelle Situation die richtige Wahl ist.
Basismerkmale
A (DR) 10: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A (DR) 10: 125,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
A (DR) 10: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A (DR) 10: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) Blindenhunde, Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Gummistrümpfe, Leibbinden, Katheter, Geh- und Stützapparate, Gipsschalen, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, Prothesen), orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Sprechgeräte (ohne Batterien), Krankenfahrstühle, lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegeräte, Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen).
A (DR) 10: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A (DR) 10: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A (DR) 10: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission inkl. Auffrischungsimpfung für Kinder bis 15 Jahre und allgemeine Impfungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
S13: Regel- und Belegarztleistungen.
S13: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
S13: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
D100: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
D100: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6), Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
D100: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max. – 2.557,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 3.580,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 4.602,-EUR im 3.Versicherungsjahr.
D100: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.557,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




