Deutscher Ring
PKV-Anbieter Deutscher Ring
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Steckbrief: Signal Iduna A (DR) 10, S13, D100 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif A (DR) 10, S13, D100 AW der Signal Iduna kombiniert ambulante Leistungen ohne Obergrenzen mit großzügigen Zahnleistungen und richtet sich an Bestandsversicherte des Unternehmens, die eine Vollabdeckung ohne Selbstbehalt anstreben. Die ambulante Behandlung wird über die GOÄ-Höchstsätze hinaus erstattet, psychotherapeutische Sitzungen bis 30 pro Kalenderjahr abgedeckt, Sehhilfen-Gestelle mit 125 Euro bezuschusst und zahnärztliche Behandlung zu 100 Prozent finanziert.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG vom bestehenden Tarif in diese Lösung ist für Signal-Iduna-Versicherte eine Option, die häufig Altersrückstellungen übernimmt und in vielen Fällen mit gleichwertigen oder besseren Leistungen verbunden ist. Da der Tarif geschlossen ist, wächst die Risikogemeinschaft nicht mehr; dies führt tendenziell zu beschleunigter Beitragsentwicklung, was die Wechsel-Attraktivität für Bestandsversicherte erhöht.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm durchleuchtet, ob der Signal Iduna PKV-Tarif für Ihre individuelle Situation die richtige Wahl ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

A (DR) 10: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

A (DR) 10: 125,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.

Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

A (DR) 10: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

A (DR) 10: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) Blindenhunde, Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Gummistrümpfe, Leibbinden, Katheter, Geh- und Stützapparate, Gipsschalen, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, Prothesen), orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Sprechgeräte (ohne Batterien), Krankenfahrstühle, lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegeräte, Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen).

Ärztliche Behandlung

A (DR) 10: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

A (DR) 10: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

A (DR) 10: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.

Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission inkl. Auffrischungsimpfung für Kinder bis 15 Jahre und allgemeine Impfungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

S13: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

S13: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

S13: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

D100: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

D100: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6), Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

D100: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max. – 2.557,-EUR im 1.Versicherungsjahr

  • 3.580,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 4.602,-EUR im 3.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

D100: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.557,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im SIGNAL IDUNA: A (DR) 10, S13, D100 AW versichert?
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Viele Deutscher Ring-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für den A (DR) 10, S13, D100 AW bedeutet

Der A (DR) 10, S13, D100 AW ist nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, sondern ausschließlich für bestehende Signal-Iduna-Versicherte im Rahmen eines internen Tarifwechsels verfügbar. Das bedeutet, dass die Versichertenzahl dieser Risikogemeinschaft kontinuierlich sinkt, was typischerweise zu stärkeren Beitragssteigerungen führt als in offenen, junge Versicherte aufnehmenden Tarifen. Allerdings können Signal-Iduna-Inhaber unabhängig von Altersangaben oder Gesundheitszustand in diesen Tarif wechseln, solange ihre Betriebszugehörigkeit es erlaubt.

Der geschlossene Status bedeutet auch, dass dieser Tarif nicht auf herkömmlichen Vergleichsportalen prominent auftaucht oder im öffentlichen Vertrieb beworben wird. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über geschlossene Signal-Iduna-Tarife und kann einschätzen, welcher zu Ihrer Situation passt und ob ein Wechsel sinnvoll ist.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Ihre Optionen beim A (DR) 10, S13, D100 AW

Der Wechsel in den A (DR) 10, S13, D100 AW ist ein interner Tarifwechsel bei Signal Iduna, ohne dass Sie zu einem anderen Versicherer gehen. Nach §204 VVG werden Ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen vollständig mitgenommen, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Allerdings sind diese Regelungen immer vom Einzelfall abhängig und können bei verschiedenen Bestandstarif-Kombinationen unterschiedlich ausfallen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihren individuellen Wechsel und zeigt, ob der A (DR) 10, S13, D100 AW zu Ihrer Situation passt. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im geschlossenen Tarif: Tarifwechsel-Ausweg prüfen

Geschlossene Tarife wie der A (DR) 10, S13, D100 AW sind strukturell anfälliger für stärkere Beitragserhöhungen, weil die Risikogemeinschaft überalternd und nicht durch junge Neuzugänge aufgefrischt wird. Hinzu kommen die allgemeinen Kostentreiber der Medizin und, bei diesem Premium-Tarif mit GOÄ-Übererstattung und großzügigen Zahnleistungen, die Häufigkeit von Leistungsansprüchen.

Ein interner Tarifwechsel zu einem anderen Signal-Iduna-Tarif ist die klassische Strategie, um solchen Erhöhungen zu entgegnen. Häufig lassen sich mit optimierten Selbstbeteiligungen, angepasstem Zimmertyp oder differenzierteren Zahnleistungen monatliche Einsparungen realisieren, ohne zentrale Schutzfunktionen zu verlieren. Vergleichen Sie die aktuelle Entwicklung im Beitragserhöhungs-Chart und prüfen Sie Ihre persönlichen Wechsel-Chancen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Handlungsoptionen auf. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum SIGNAL IDUNA A (DR) 10, S13, D100 AW

Der Tarif bietet umfassende Leistungen ohne Selbstbehalt. Ambulante Leistungen werden über die GOÄ-Höchstsätze hinaus erstattet, mit 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr und 125 Euro Zuschuss für Sehhilfen-Gestelle. Bei zahnärztlicher Versorgung erstattet der Tarif 100 Prozent für Behandlung und Prophylaxe, 80 Prozent für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) und Kieferorthopädie. Stationäre Leistungen werden mit Regel- und Belegarztbehandlung abgedeckt (Belegarzt bis 3,5-fach GOÄ für ärztliche Leistungen). Die jährliche Zahnerstattung ist gestaffelt (2.557 Euro im 1. Jahr, 3.580 Euro im 2. Jahr, 4.602 Euro im 3. Jahr). Naturheilverfahren und Vorsorgeuntersuchungen sind mitversichert.
Der Tarif ist geschlossen, das heißt, er nimmt keine neuen, externen Kunden auf. Nur bestehende Signal-Iduna-Versicherte können intern wechseln. Ein geschlossener Tarif bedeutet, dass die Risikogemeinschaft schrumpft und die Altersstruktur überalternd wird. Das führt zu schnelleren Beitragssteigerungen, als es in offenen, Neukunden aufnehmenden Tarifen der Fall wäre. Andererseits ist ein Wechsel in diesen Tarif ein Zeichen von Prämienleistung und Seriosität des Bestandes.
Der Selbstbehalt ist 0 Euro. Der Tarif deckt somit die Kosten komplett ab, ohne dass die Versicherten eine Zuzahlung pro Versicherungsfall oder pro Kalenderjahr leisten. Das positioniert diesen Tarif in der obersten Kategorie der Signal-Iduna-Premium-Lösungen und richtet sich an Versicherte, die maximale Planungssicherheit suchen.
Ja, ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem anderen Signal-Iduna-Tarif ist möglich. Sie bleiben beim gleichen Versicherer und haben in vielen Fällen Anspruch auf Übernahme Ihrer bisherigen Altersrückstellungen. Häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihre persönliche Situation und zeigt verfügbare Optionen.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und der Beitragsentwicklung ab. Da dieser Tarif geschlossen ist und die Risikogemeinschaft überaltert, sind Beitragserhöhungen strukturell wahrscheinlicher. Für Versicherte, die gezielt sparen möchten, lohnt sich ein Wechsel zu einem Tarif mit Selbstbehalt, reduziertem Zimmertyp (z.B. Mehrbettzimmer statt Zweibett) oder angepassten Zahnleistungen oft. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre Situation ganzheitlich und empfiehlt konkrete Wechselziele mit Einsparpotenzialen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert