Signal Iduna A (DR) 10, S13, D50 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: Signal Iduna A (DR) 10, S13, D50 AW
Der Signal Iduna A (DR) 10, S13, D50 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der sich durch eine hochwertige ambulante Versorgung auszeichnet. Die Tarifkomponente A (DR) 10 erstattet Behandlungen über die Höchstsätze der GOÄ hinaus, ohne Selbstbehalt. Die stationäre Komponente S13 deckt Regel- und Belegarztleistungen ab, während der Zahnersatz-Anteil D50 mit 40% Erstattung und Jahresgrenzen von bis zu 2.301 EUR strukturiert ist. Mit 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr und umfassenden Hilfsmitteln (geschlossener Katalog: Blindenhunde, orthopädische Schuhe, Stützapparate, Hörhilfen) bietet dieser Tarif eine solide Grundversorgung für Bestandsversicherte.
Als geschlossener Tarif ist dieser Bestandstarif der Signal Iduna nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, doch für bestehende Versicherte des gleichen Versicherers eröffnet sich die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG. Solche Wechsel können häufig zu niedrigeren Beiträgen führen und in vielen Fällen mit gleichwertigen oder besseren Leistungen einhergehen, während bestehende Altersrückstellungen in der Regel übernommen werden können. Allerdings schrumpft die Versichertenrisikogemeinschaft bei geschlossenen Tarifen tendenziell, was zu höheren Beitragssteigerungen führt. Ein Tarifwechsel zu einem offenen oder jüngeren Bestandstarif kann diese Kostendynamik abfedern.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft systematisch, welche Optimierungen im Tarif-Portfolio der Signal Iduna für Ihre Situation verfügbar sind und wie sich ein interner Wechsel konkret auf Ihren Signal Iduna PKV-Tarif auswirkt.
Basismerkmale
A (DR) 10: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A (DR) 10: 125,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
A (DR) 10: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A (DR) 10: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) Blindenhunde, Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Gummistrümpfe, Leibbinden, Katheter, Geh- und Stützapparate, Gipsschalen, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, Prothesen), orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Sprechgeräte (ohne Batterien), Krankenfahrstühle, lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegeräte, Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen).
A (DR) 10: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A (DR) 10: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A (DR) 10: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission inkl. Auffrischungsimpfung für Kinder bis 15 Jahre und allgemeine Impfungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
S13: Regel- und Belegarztleistungen.
S13: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
S13: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
D50: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
D50: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 50% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6), Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 40% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 40% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
D50: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.350,-EUR im 1.Jahr
- 1.890,-EUR im 2.Jahr
- 2.301,-EUR im 3.Jahr.
D50: Bei Zahnersatz ab 2.700,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich. Sonst nur 50% der tariflichen Leistung.




