Signal Iduna A (DR) 10, S13, Z50 (DR) AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Tarifprofil: Signal Iduna A (DR) 10, S13, Z50 (DR) AW
Der geschlossene Bisex-Tarif Signal Iduna A (DR) 10, S13, Z50 (DR) AW ist ein Premium-Tarif der alten Welt mit umfassenden Leistungen ohne Selbstbehalt. Die ambulante Komponente A (DR) 10 erstattet ärztliche Leistungen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, einschließlich Naturheilverfahren. Die Psychotherapie deckt bis zu 30 Sitzungen pro Kalenderjahr ab, Sehhilfen werden mit 125 EUR für das Gestell und vollständige Erstattung der Gläser und Kontaktlinsen bezuschusst. Der Zahnersatz wird zu 50 Prozent bis 5.000 DM erstattet, ohne jährliche Summenbegrenzung.
Als geschlossener Tarif nimmt Signal Iduna keine neuen, externen Kunden auf; allerdings können bestehende Versicherte der Gesellschaft im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in solche Tarife wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft und die demografische Alterung älterer Tarife führen häufig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Gleichzeitig bietet die Premium-Ausstattung des A (DR) 10 mit Leistungen über dem Standard eine solide Grundlage für den Tarifwechsel zu einem günstigeren Tarif bei gleichbleibenden oder besseren Leistungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet Ihren Signal Iduna PKV-Tarif umfassend und identifiziert konkrete Sparpotenziale im Rahmen eines internen Tarifwechsels.
Basismerkmale
A (DR) 10: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A (DR) 10: 125,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
A (DR) 10: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A (DR) 10: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) Blindenhunde, Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Gummistrümpfe, Leibbinden, Katheter, Geh- und Stützapparate, Gipsschalen, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, Prothesen), orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Sprechgeräte (ohne Batterien), Krankenfahrstühle, lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegeräte, Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen).
A (DR) 10: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A (DR) 10: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A (DR) 10: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission inkl. Auffrischungsimpfung für Kinder bis 15 Jahre und allgemeine Impfungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
S13: Regel- und Belegarztleistungen.
S13: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
S13: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z50 (DR): Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
Z50 (DR): Zahnbehandlung und Prophylaxe, Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie werden bis zu einem Rechnungsbetrag von 5.000,-DM zu 50% erstattet.
Keramikverblendungen (bis Zahn 6).
Z50 (DR): Keine Summenbegrenzung.
Z50 (DR): Nicht erforderlich.




