Signal Iduna A (DR) 10, S13, ZN100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna A (DR) 10, S13, ZN100 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif A (DR) 10, S13, ZN100 AW der Signal Iduna bietet Versicherten einen leistungsstarken Schutz ganz ohne Selbstbehalt. Die ambulante Behandlung wird über die GOÄ-Höchstsätze hinaus erstattet, psychotherapeutische Unterstützung umfasst bis zu 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, und Sehhilfen werden mit 125 Euro alle zwei Jahre bezuschusst. Die Zahnbehandlung inklusive Zahnersatz erhält bis 730 Euro jährlich eine 100-prozentige Erstattung, danach 75 Prozent.
Als geschlossener Tarif steht dieser Bestandstarif nicht mehr für externe Neukunden offen, allerdings können bestehende Signal-Iduna-Versicherte durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Geschlossene Tarife wie dieser profitieren seltener von neuen Verträgen und sehen dadurch eine schrumpfende Risikogemeinschaft. Dies führt typischerweise zu ausgeprägteren Beitragserhöhungen, weshalb ein Wechsel in einen moderneren offenen Tarif mit stabilerem Beitragsverlauf häufig lohnenswert ist.
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Basismerkmale
A (DR) 10: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A (DR) 10: 125,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
A (DR) 10: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A (DR) 10: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) Blindenhunde, Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Gummistrümpfe, Leibbinden, Katheter, Geh- und Stützapparate, Gipsschalen, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, Prothesen), orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Sprechgeräte (ohne Batterien), Krankenfahrstühle, lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegeräte, Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen).
A (DR) 10: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A (DR) 10: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A (DR) 10: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission inkl. Auffrischungsimpfung für Kinder bis 15 Jahre und allgemeine Impfungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
S13: Regel- und Belegarztleistungen.
S13: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
S13: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZN100: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
ZN100: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6), Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
- Kieferorthopädie wird erstattet
Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 730,-EUR pro Kalenderjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
ZN100: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.650,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 5.110,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 6.570,-EUR im 3.Versicherungsjahr.
ZN100: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 4.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




