Signal Iduna A (DR) 10, S13, ZN50 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna A (DR) 10, S13, ZN50 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif A (DR) 10, S13, ZN50 AW der Signal Iduna positioniert sich als Angebot mit minimalen Eigenanteilen für Bestandsversicherte des Unternehmens. Die ambulante Versorgung erfolgt über die Höchstsätze der GOÄ hinaus, die stationäre Leistung über Regel- und Belegarztbehandlung bis 3,5-fach GOÄ. Mit Selbstbehalt 0 Euro und Zweibett- oder Mehrbettzimmer entfallen größere Eigenanteile bei der Inanspruchnahme. Die Zahnersatz-Kostenübernahme von 50 Prozent sowie Zahnbehandlung und Kieferorthopädie zum gleichen Prozentsatz runden ein standardisiertes Leistungsprofil ab. Allerdings wirken sich bei einem geschlossenen Tarif die demografische Alterung des Versichertenkollektivs und sinkende Einkünfte aus Kapitalanlagen verstärkt auf die Beitragsentwicklung aus.
Versicherte in diesem Tarif können einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Signal Iduna in Betracht ziehen, um Beitragssteigerungen zu reduzieren oder gleichwertige Leistungen zu optimieren. In vielen Fällen sind Altersrückstellungen übertragbar und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt; ob dies im Einzelfall zutrifft, muss in einer persönlichen Analyse geklärt werden. Für einen geschlossenen Tarif ist die Bestandssicherung und kontrollierte Optimierung besonders attraktiv, da die verfügbaren Tarifwechsel-Optionen gegenüber offenen Neugeschäftstarifen oft begrenzter sind.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft für Sie persönlich, ob ein Wechsel zu einem besseren Signal Iduna PKV-Tarif realisierbar ist und welche Leistungsveränderungen zu erwarten sind.
Basismerkmale
A (DR) 10: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A (DR) 10: 125,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
A (DR) 10: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A (DR) 10: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) Blindenhunde, Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Gummistrümpfe, Leibbinden, Katheter, Geh- und Stützapparate, Gipsschalen, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, Prothesen), orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Sprechgeräte (ohne Batterien), Krankenfahrstühle, lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegeräte, Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen).
A (DR) 10: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A (DR) 10: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A (DR) 10: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission inkl. Auffrischungsimpfung für Kinder bis 15 Jahre und allgemeine Impfungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
S13: Regel- und Belegarztleistungen.
S13: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
S13: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZN50: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
ZN50: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 50% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6), Inlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zu 50% erstattet.
ZN50: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 3.650,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 5.110,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 6.570,-EUR im 3.Versicherungsjahr.
ZN50: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 4.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




