Signal Iduna A (DR) 11, S11, D100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna A (DR) 11, S11, D100 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif Signal Iduna A (DR) 11, S11, D100 AW gehört zur Alten Welt und richtet sich an Bestandsversicherte, die eine umfassende Absicherung mit Top-Leistungen suchen. Die Leistungsgarantien sind hochwertig: ambulante Behandlung über den GOÄ-Höchstsatz hinaus, Privatarztbehandlung im Krankenhaus mit Chefarztrecht, Einbettzimmer und ein Selbstbehalt von 280 Euro jährlich bilden das Fundament. Bei der Zahnversorgung erstattet der Tarif Zahnbehandlung zu 100 Prozent und Zahnersatz zu 80 Prozent, gestaffelte Jahresgrenzen bis 4.602 Euro im dritten Versicherungsjahr ermöglichen systematische Aufbaubeschaffung.
Als geschlossener Tarif ist das Versichertenkollektiv schrumpfend, was die Beitragsbelastung verschärft. Viele Bestandsversicherte erwägen daher einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG beim gleichen Versicherer Signal Iduna, um in stabilere Kollektive zu wechseln oder höhere Selbstbehalte gegen niedrigere Prämien zu tauschen. In vielen Fällen lassen sich dabei gleichwertige oder bessere Leistungen erhalten, und bestehende Altersrückstellungen können häufig übernommen werden.
Ob ein Tarifwechsel zu Ihrem Fall passt, prüft unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse für Ihren Signal Iduna PKV-Tarif.
Basismerkmale
A (DR) 11: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A (DR) 11: 125,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
A (DR) 11: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A (DR) 11: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) Blindenhunde, Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Gummistrümpfe, Leibbinden, Katheter, Geh- und Stützapparate, Gipsschalen, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, Prothesen), orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Sprechgeräte (ohne Batterien), Krankenfahrstühle, lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegeräte, Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen).
A (DR) 11: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A (DR) 11: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A (DR) 11: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission inkl. Auffrischungsimpfung für Kinder bis 15 Jahre und allgemeine Impfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
S11: Privatarztbehandlung.
S11: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
S11: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
D100: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
D100: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6), Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
D100: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max. – 2.557,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 3.580,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 4.602,-EUR im 3.Versicherungsjahr.
D100: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.557,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.




