Signal Iduna A (DR) 11, S11, D50 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna A (DR) 11, S11, D50 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif A (DR) 11, S11, D50 AW der Signal Iduna kombiniert Leistungstiefe mit moderater Kostenbeteiligung. Mit 280 Euro Jahres-Selbstbehalt, GOÄ-Erstattung über den Höchstsatz hinaus, Einbettzimmer, Chefarztbehandlung und 40 Prozent Zahnersatz-Erstattung zeichnet sich dieser Tarif durch ein ausgewogenes Leistungsgefüge aus. Zusätzlich enthält er 30 Psychotherapie-Sitzungen jährlich, bis zu 125 Euro für Sehhilfen alle zwei Jahre sowie Hilfsmittel aus einem geschlossenen Katalog.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Versicherte dieses geschlossenen Tarifs eine Option sein, um Beitragserhöhungen entgegenzuwirken oder Leistungen zu optimieren. Da die Risikogemeinschaft schrumpft, sind Prämiensteigerungen bei älteren, geschlossenen Tarifen oft überdurchschnittlich. In vielen Fällen lassen sich durch einen Wechsel zu einem offenen oder neueren Tarif gleichwertige oder bessere Leistungen mit niedrigeren Beiträgen realisieren, wobei bestehende Altersrückstellungen häufig erhalten bleiben und eine erneute Gesundheitsprüfung nicht immer erforderlich ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob für Ihren Signal Iduna PKV-Tarif Optimierungsmöglichkeiten bestehen.
Basismerkmale
A (DR) 11: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A (DR) 11: 125,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
A (DR) 11: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A (DR) 11: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) Blindenhunde, Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Gummistrümpfe, Leibbinden, Katheter, Geh- und Stützapparate, Gipsschalen, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, Prothesen), orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Sprechgeräte (ohne Batterien), Krankenfahrstühle, lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegeräte, Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen).
A (DR) 11: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A (DR) 11: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A (DR) 11: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission inkl. Auffrischungsimpfung für Kinder bis 15 Jahre und allgemeine Impfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
S11: Privatarztbehandlung.
S11: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
S11: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
D50: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
D50: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 50% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6), Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 40% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 40% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
D50: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.350,-EUR im 1.Jahr
- 1.890,-EUR im 2.Jahr
- 2.301,-EUR im 3.Jahr.
D50: Bei Zahnersatz ab 2.700,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich. Sonst nur 50% der tariflichen Leistung.




