Signal Iduna A (DR) 11, S11, Z100 (DR) AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna A (DR) 11, S11, Z100 (DR) AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif Signal Iduna A (DR) 11, S11, Z100 (DR) AW kombiniert umfassende Ambulanz-, Stationär- und Zahnleistungen auf Premium-Niveau. Mit einer Leistung auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus, Einbettzimmer bei Hospitalisierung, Chefarztbehandlung und 75% Zahnersatz zeigt dieser Tarif aus der alten Tarifwelt ein anspruchsvolles Leistungsprofil. Ein Selbstbehalt von 280 EUR pro Versicherungsjahr schafft eine moderate Kostenbeteiligung, während die Maximalausstattung (bis 30 Psychotherapie-Sitzungen jährlich, volle Brille/Kontaktlinsen plus 125 EUR Gestells-Zuschuss) für eine Familie oder einen anspruchsvollen Einzelversicherten konzipiert ist.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG eröffnet bestehenden Signal-Iduna-Versicherten häufig die Möglichkeit, von einem geschlossenen Premium-Tarif in einen zeitgemäßeren Tarif derselben Gesellschaft zu wechseln. Geschlossene Tarife wie dieser profitieren nicht von Neuzugängen, weshalb die Risikogemeinschaft mit der Zeit schrumpft und die Beitragsdynamik zunimmt. Ein Tarifwechsel kann in vielen Fällen Spielraum für Beitragsoptimierung eröffnen, ohne dass gleichwertige oder teilweise sogar bessere Leistungen verloren gehen müssen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter der Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm beleuchtet die konkrete Situation des Signal Iduna PKV-Tarifs und zeigt auf, welche realistischen Alternativen verfügbar sind.
Basismerkmale
A (DR) 11: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A (DR) 11: 125,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.
Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
A (DR) 11: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A (DR) 11: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) Blindenhunde, Bandagen, Einlagen, Bruchbänder, Gummistrümpfe, Leibbinden, Katheter, Geh- und Stützapparate, Gipsschalen, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, Prothesen), orthopädische Schuhe, Hörhilfen, Sprechgeräte (ohne Batterien), Krankenfahrstühle, lebenserhaltende Hilfsmittel (z.B. Heimdialysegeräte, Beatmungsgeräte, Ernährungspumpen).
A (DR) 11: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A (DR) 11: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
A (DR) 11: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission inkl. Auffrischungsimpfung für Kinder bis 15 Jahre und allgemeine Impfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
S11: Privatarztbehandlung.
S11: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
S11: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.




