Signal Iduna A100-SB1, VS100/1, Z100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna A100-SB1, VS100/1, Z100 AW im Detail
Die Signal Iduna A100-SB1 ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der sich durch überragende Leistungsstandards auszeichnet. Mit nur 130 Euro Jahres-Selbstbehalt bietet dieser Tarif ambulante Leistungen über den GOÄ-Höchstsätzen, unbegrenzte Psychotherapie-Sitzungen durch niedergelassene Ärzte, Zahnbehandlung zu 100 Prozent und Zahnersatz mit 75 Prozent. Die stationäre Versorgung erfolgt im komfortablen Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung, ebenfalls mit GOÄ-Leistungen über den Höchstsätzen. Besonderheiten wie die volle Übernahme von Brillengläsern und Kontaktlinsen, jährliche Hilfsmittelerstattungen und Naturheilverfahren runden das Leistungsprofil ab.
Der Status eines geschlossenen Tarifs bedeutet für bestehende Versicherte der Signal Iduna eine uneingeschränkte Tarifwechsel-Berechtigung nach §204 VVG: Ein interner Tarifwechsel zu günstigeren, neueren Tarifen ist häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, und die Altersrückstellungen können in vielen Fällen angerechnet werden. Weil die Risikogemeinschaft dieser älteren Tarife schrumpft und sich die Altersstruktur verschärft, sehen sich Versicherte jedoch regelmäßig mit deutlichen Beitragserhöhungen konfrontiert - genau hier liegt das Tarifwechsel-Potenzial.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse wird von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm durchgeführt und zeigt auf, welche Optimierungsmöglichkeiten im Signal Iduna PKV-Tarif realistisch sind.
Basismerkmale
A100-SB1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A100-SB1: 130,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal pro Jahr.
A100-SB1: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A100-SB1: Einmal pro Jahr: Kunstaugen, Schienenapparat, Strümpfe, Leibbinde, Einlage, Schuhe.
Alle 4 Jahre: Arm- und Beinprothesen bei Erwachsenen, Hörhilfen, Sprechgerät, handbetriebener Krankenfahrstuhl.
A100-SB1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A100-SB1: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A100-SB1: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Stationäre Leistungen
VS100/1: Privatarztbehandlung.
VS100/1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
VS100/1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Prophylaxe bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ.
Z100: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung
- 75% für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Z100: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 500,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.000,-EUR im 2.Kalenderjahr
- 1.500,-EUR im 3.Kalenderjahr
- 2.000,-EUR im 4.Kalenderjahr.
Z100: Nicht erforderlich.



