Signal Iduna A100-SB1, VS100/1, Z80-DS AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum Signal Iduna A100-SB1, VS100/1, Z80-DS AW
Der geschlossene Bisex-Tarif A100-SB1, VS100/1, Z80-DS AW der Signal Iduna richtet sich an Bestandsversicherte mit hohem Anspruch an Leistungstiefe und Flexibilität. Mit einem Selbstbehalt von 130 Euro pro Versicherungsjahr, Privatarztbehandlung im Krankenhaus, GOÄ-Leistungen über die Höchstsätze hinaus und 80% Erstattung für Zahnersatz ab 850 Euro Rechnungsbetrag bietet dieser Tarif eine komfortable Versorgung. Das Alte-Welt-Modell kombiniert kalkulierte Beitragsstabilität mit einer etablierten Risikogemeinschaft.
Die interne Tarifwechsel-Option nach §204 VVG bleibt für Versicherte dieses Tarifs attraktiv, da die Signal Iduna verschiedene alternative Tarife bereithält. Ein Wechsel zu einem offenen oder niedrigeren Selbstbehalt-Tarif kann in vielen Fällen zu Beitragseinsparungen oder zu gleichwertigen Leistungen bei moderateren Kostensteigerungen führen. Da dieser Tarif geschlossen ist und sich die Risikogemeinschaft schrittweise verkleinert, wächst die strategische Relevanz eines Tarifwechsels mit den Beitragserhöhungen der kommenden Jahre.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein Tarifwechsel zu diesem oder zu einem anderen Signal Iduna PKV-Tarif die richtige Strategie für Ihre individuelle Situation ist.
Basismerkmale
A100-SB1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A100-SB1: 130,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal pro Jahr.
A100-SB1: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A100-SB1: Einmal pro Jahr: Kunstaugen, Schienenapparat, Strümpfe, Leibbinde, Einlage, Schuhe.
Alle 4 Jahre: Arm- und Beinprothesen bei Erwachsenen, Hörhilfen, Sprechgerät, handbetriebener Krankenfahrstuhl.
A100-SB1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A100-SB1: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A100-SB1: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Stationäre Leistungen
VS100/1: Privatarztbehandlung.
VS100/1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
VS100/1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z80-DS: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Prophylaxe bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ.
Z80-DS: Zahnbehandlung und Prophylaxe, Zahnersatz und Kieferorthopädie ab 850,-EUR Rechnungsbetrag pro Jahr wird zu 80% erstattet.
Z80-DS: Im 1. Jahr ist die Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie auf 500,-EUR begrenzt, im 2. Jahr auf 1.000,-EUR und im 3. Jahr auf 1.500,-EUR.
Z80-DS: Nicht erforderlich.



