Signal Iduna A100-SB1, VS100/1, ZS100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Signal Iduna A100-SB1, VS100/1, ZS100 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif Signal Iduna A100-SB1, VS100/1, ZS100 AW richtet sich an Versicherte der älteren Tarifwelt, die eine Premium-Absicherung mit maximalem Leistungsschutz suchen. Das Tarif-Portfolio kombiniert einen 130-Euro-Selbstbehalt mit GOÄ-Erstattung auch über die Höchstsätze hinaus im ambulanten und stationären Bereich, Chefarztbehandlung sowie Einbettzimmer. Die Zahnersatz-Leistung läuft bei 40% bis 2.750 Euro jährlich, danach sinkt sie auf 40%, während Zahnbehandlung und Prophylaxe deutlich höher honoriert werden. Psychotherapie ohne Sitzungsbegrenzung und umfangreiche Hilfsmittelabdeckung ergänzen das Angebot.
Als geschlossener Alttarif mit einem kontinuierlich schrumpfenden Versichertenkollektiv ist dieser Tarif nicht mehr für Neukunden zugänglich, aber bestehende Signal-Iduna-Versicherte können einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif in Betracht ziehen. Die demografische Alterung der Risikogemeinschaft treibt die Beitragsentwicklung; die Prämien sind daher anfälliger für Erhöhungen. Allerdings liegt die Chance eines günstigen Wechsels zu verbesserten oder gleichwertigen Leistungen häufig darin, dass neuere Tarife mit besserer Risikodurchmischung verfügbar sind und Altersrückstellungen in vielen Fällen vollständig übernommen werden können.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm überprüft für Ihren Signal Iduna PKV-Tarif konkret, ob und wie ein Tarifwechsel zu Einsparungen oder besseren Leistungen führt.
Basismerkmale
A100-SB1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
A100-SB1: 130,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Leistung einmal pro Jahr.
A100-SB1: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A100-SB1: Einmal pro Jahr: Kunstaugen, Schienenapparat, Strümpfe, Leibbinde, Einlage, Schuhe.
Alle 4 Jahre: Arm- und Beinprothesen bei Erwachsenen, Hörhilfen, Sprechgerät, handbetriebener Krankenfahrstuhl.
A100-SB1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
A100-SB1: Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
A100-SB1: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird nach vorheriger Zusage geleistet.
Stationäre Leistungen
VS100/1: Privatarztbehandlung.
VS100/1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
VS100/1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZS100: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Prophylaxe bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ.
ZS100: Erstattet werden
- 100% für Zahnbehandlung
- 100% bis 2.750,-EUR Rechnungsbetrag pro Jahr für Kieferorthopädie, danach zu 80%
- 60% bis 2.750,-EUR Rechnungsbetrag pro Jahr für Zahnersatz, danach zu 40%.
ZS100: Im 1. Jahr ist die Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie auf 500,-EUR begrenzt, im 2. Jahr auf 1.000,-EUR und im 3. Jahr auf 1.500,-EUR.
ZS100: Nicht erforderlich. Bei Vorlage höhere Erstattung.



